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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 100

 

dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 12 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 geändert wird. Berichterstatter dazu ist wiederum Herr LhptmSt Dr Ludwig. Ich erteile ihm das Wort und bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter LhptmSt Dr Michael Ludwig: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön! Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall, ich kann daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Als erste Rednerin hat sich Frau Abg Dipl-Ing Gretner zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die vorliegende Novelle zum Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz ist wirklich eine äußerst betrübliche Angelegenheit. Als ich sie gelesen habe, habe ich gedacht, das stammt von einem ÖVP-Stadtrat. Keinesfalls hat das irgendwie eine sozialdemokratische Handschrift. Es spricht, glaube ich, auch für sich, die Stellungnahmen, die abgegeben wurden, beispielsweise von der Mietervereinigung, der Präsident, Herr Niedermühlbichler, ist ja auch anwesend, hat einen gewissen Umfang. Es gibt zahlreiche wirklich fundierte Stellungnahmen von Interessensvertretungen, von Mietern, von der Arbeiterkammer, die sehr ausführlich darauf eingehen und eigentlich auch ein vernichtendes Urteil sprechen. Lediglich die Stellungnahme der Immobilientreuhänder ist sehr dünn und das hätte Ihnen schon sehr zu denken geben müssen, sehr geehrte Kollegen der Sozialdemokraten, ob Sie da nicht ein bissel auf der falschen Seite stehen.

 

Für mich ist das Ganze unter dem Titel „Wir verkaufen die Leute für blöd“. Nicht nur dass Sie herum rennen und sagen, 85 Prozent der Wiener wollen die Hausbesorger, weil jeder, der rechnen kann, weiß, dass nur 30 Prozent der Wiener Wahlberechtigten bei dieser Umfrage mitgemacht haben und dann sind das in Wahrheit 24 Prozent der Wiener Wahlberechtigten, die das wollen. Genauso machen Sie es mit dieser Gesetzesnovelle. Sie verkaufen die Hausmeister neu als wahnsinnig tolle soziale Errungenschaft und gleichzeitig ändern Sie die Gesetzeslage so, dass Sie wirklich die Mieten verteuern und leistbares Wohnen in Wien erschweren.

 

Ich möchte eigentlich mit der Stellungnahme der Mietervereinigung, mit dem Einleitungssatz beginnen, nur damit Sie das auch wissen, falls Sie es nicht wissen: „Die Mietervereinigung Österreich hält fest, dass die Einstiegshürden für den geförderten Neubau mittlerweile schon ein Niveau erreicht haben, welches die Grenzen zwischen freiem Markt und geförderten Wohnung nahezu verschwimmen lässt.“ Das geht dann noch seitenlang weiter und endet: „Es wäre eigentlich notwendig, verstärkt mit Landesdarlehen zu arbeiten, vermehrt jene Kreisläufe zu stärken, die dem Gemeinnutzen unterliegen sowie insbesondere zu ermöglichen, dass die Menschen ohne langfristige Schulden machen zu müssen, ihre ersten Wohnungen beziehen können. Diesem Anspruch wird die vorliegende Novelle nicht gerecht.“ Ich möchte wirklich, dass Sie nicht sagen können, Sie hätten es nicht gewusst. Es ist so. Sie haben zwar heute Morgen noch husch pfusch einen Abänderungsvortrag vorgelegt, der einen Paragraph, den § 64, ein wenig verbessert. Wir werden deshalb auch dem Abänderungsantrag zustimmen. In vielen anderen Paragraph sind aber wirklich auch immer noch Sachen drinnen, die das leistbare Wohnen in Wien erschweren werden. Es gibt in Wien zu wenige eigenmittelfreie Wohnungen. Es gibt zu wenige Wohnungen, wo der Mietzins kostendeckend angeboten wird. Sie schlagen nun vor, dass beispielsweise die Wohnbaubeihilfe oder Eigenmittelersatzdarlehen nur dann zu gewähren sind, wenn das Einkommen des Förderungswerbers die Höhe im Sinne des Richtsatzes für Ausgleichszulagen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz erreicht oder nachweisbar über einen ununterbrochenen Zeitraum von zwölf Monaten in den letzten zehn Jahren vor Antragsstellung erreicht hat. Ich weiß nicht, ob sie sich überlegt haben, was das für junge Menschen bedeutet, für Studenten oder Lehrlinge vor allem, aber natürlich auch für Menschen, die in prekären Arbeitsverhältnissen sind und es gibt immer mehr Leute, die quasi auf Werkvertragsbasis arbeiten müssen und dadurch so einen Nachweis einfach nicht erbringen können. Und diese Leute schließen Sie mit dieser Novelle von der Wohnbeihilfe aus.

 

Ein weiterer großer Kritikpunkt, mir vollkommen unverständlich und auch von zahlreichen Interessensvertretungen kritisiert, ist im § 34 die Aufhebung dieser 150 m²-Grenze bei Sanierungsmaßnahmen. Da gilt diese 150 m²-Grenze nicht mehr, das heißt, riesige Villen, die halt 300 m² haben, können sich eine Förderung für ihre Sanierung holen. Und das muss man sich auch noch auf der Zunge zergehen lassen, Herr Stadtrat, hinter mir sitzend - er hat sich ja die soziale Nachhaltigkeit sehr auf die Fahnen geschrieben -, aber jetzt in diesem § 34 kommt wieder ein Thema zum Vorschein, und da hat es einen Bauträgerwettbewerb dazu gegeben, das Thema Sicherheit. Also auch für Sicherheitsmaßnahmen fällt die Grenze dieser 150 m². Also jemand, der eine 300 m² große Villa hat, kann sich jetzt auch die Sicherungsmaßnahmen dieser Villa fördern lassen. Da muss ich schon sagen, die soziale Nachhaltigkeit sehe ich da überhaupt nicht und ich erkenne immer mehr, dass das wirklich reine Augenauswischerei und ein guter Marketingschmäh ist, aber keinesfalls ernst gemeint sein kann, wenn sie heute

 

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