Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit
der Hand. – Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Die Postnummer 12 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes,
mit dem das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989
geändert wird. Berichterstatter dazu ist wiederum Herr LhptmSt Dr Ludwig. Ich
erteile ihm das Wort und bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter LhptmSt Dr Michael Ludwig:
Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön! Gemäß § 30c
Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht
der Fall, ich kann daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Als erste
Rednerin hat sich Frau Abg Dipl-Ing Gretner zum Wort gemeldet. Ich erteile es
ihr.
Abg Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrten Damen und Herren!
Die vorliegende Novelle zum Wiener Wohnbauförderungs- und
Wohnhaussanierungsgesetz ist wirklich eine äußerst betrübliche Angelegenheit.
Als ich sie gelesen habe, habe ich gedacht, das stammt von einem ÖVP-Stadtrat.
Keinesfalls hat das irgendwie eine sozialdemokratische Handschrift. Es spricht,
glaube ich, auch für sich, die Stellungnahmen, die abgegeben wurden,
beispielsweise von der Mietervereinigung, der Präsident, Herr
Niedermühlbichler, ist ja auch anwesend, hat einen gewissen Umfang. Es gibt
zahlreiche wirklich fundierte Stellungnahmen von Interessensvertretungen, von
Mietern, von der Arbeiterkammer, die sehr ausführlich darauf eingehen und
eigentlich auch ein vernichtendes Urteil sprechen. Lediglich die Stellungnahme
der Immobilientreuhänder ist sehr dünn und das hätte Ihnen schon sehr zu denken
geben müssen, sehr geehrte Kollegen der Sozialdemokraten, ob Sie da nicht ein
bissel auf der falschen Seite stehen.
Für mich ist das Ganze unter dem Titel „Wir verkaufen die Leute für
blöd“. Nicht nur dass Sie herum rennen und sagen, 85 Prozent der Wiener
wollen die Hausbesorger, weil jeder, der rechnen kann, weiß, dass nur
30 Prozent der Wiener Wahlberechtigten bei dieser Umfrage mitgemacht haben
und dann sind das in Wahrheit 24 Prozent der Wiener Wahlberechtigten, die
das wollen. Genauso machen Sie es mit dieser Gesetzesnovelle. Sie verkaufen die
Hausmeister neu als wahnsinnig tolle soziale Errungenschaft und gleichzeitig
ändern Sie die Gesetzeslage so, dass Sie wirklich die Mieten verteuern und
leistbares Wohnen in Wien erschweren.
Ich möchte eigentlich mit der Stellungnahme der Mietervereinigung, mit
dem Einleitungssatz beginnen, nur damit Sie das auch wissen, falls Sie es nicht
wissen: „Die Mietervereinigung Österreich hält fest, dass die Einstiegshürden
für den geförderten Neubau mittlerweile schon ein Niveau erreicht haben,
welches die Grenzen zwischen freiem Markt und geförderten Wohnung nahezu
verschwimmen lässt.“ Das geht dann noch seitenlang weiter und endet: „Es wäre
eigentlich notwendig, verstärkt mit Landesdarlehen zu arbeiten, vermehrt jene
Kreisläufe zu stärken, die dem Gemeinnutzen unterliegen sowie insbesondere zu
ermöglichen, dass die Menschen ohne langfristige Schulden machen zu müssen, ihre
ersten Wohnungen beziehen können. Diesem Anspruch wird die vorliegende Novelle
nicht gerecht.“ Ich möchte wirklich, dass Sie nicht sagen können, Sie hätten es
nicht gewusst. Es ist so. Sie haben zwar heute Morgen noch husch pfusch einen
Abänderungsvortrag vorgelegt, der einen Paragraph, den § 64, ein wenig
verbessert. Wir werden deshalb auch dem Abänderungsantrag zustimmen. In vielen
anderen Paragraph sind aber wirklich auch immer noch Sachen drinnen, die das
leistbare Wohnen in Wien erschweren werden. Es gibt in Wien zu wenige
eigenmittelfreie Wohnungen. Es gibt zu wenige Wohnungen, wo der Mietzins
kostendeckend angeboten wird. Sie schlagen nun vor, dass beispielsweise die
Wohnbaubeihilfe oder Eigenmittelersatzdarlehen nur dann zu gewähren sind, wenn das
Einkommen des Förderungswerbers die Höhe im Sinne des Richtsatzes für
Ausgleichszulagen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz erreicht oder
nachweisbar über einen ununterbrochenen Zeitraum von zwölf Monaten in den
letzten zehn Jahren vor Antragsstellung erreicht hat. Ich weiß nicht, ob sie
sich überlegt haben, was das für junge Menschen bedeutet, für Studenten oder
Lehrlinge vor allem, aber natürlich auch für Menschen, die in prekären
Arbeitsverhältnissen sind und es gibt immer mehr Leute, die quasi auf
Werkvertragsbasis arbeiten müssen und dadurch so einen Nachweis einfach nicht
erbringen können. Und diese Leute schließen Sie mit dieser Novelle von der
Wohnbeihilfe aus.
Ein weiterer großer Kritikpunkt, mir vollkommen
unverständlich und auch von zahlreichen Interessensvertretungen kritisiert, ist
im § 34 die Aufhebung dieser 150 m²-Grenze bei Sanierungsmaßnahmen.
Da gilt diese 150 m²-Grenze nicht mehr, das heißt, riesige Villen, die
halt 300 m² haben, können sich eine Förderung für ihre Sanierung holen.
Und das muss man sich auch noch auf der Zunge zergehen lassen, Herr Stadtrat,
hinter mir sitzend - er hat sich ja die soziale Nachhaltigkeit sehr auf die
Fahnen geschrieben -, aber jetzt in diesem § 34 kommt wieder ein Thema zum
Vorschein, und da hat es einen Bauträgerwettbewerb dazu gegeben, das Thema
Sicherheit. Also auch für Sicherheitsmaßnahmen fällt die Grenze dieser
150 m². Also jemand, der eine 300 m² große Villa hat, kann sich jetzt
auch die Sicherungsmaßnahmen dieser Villa fördern lassen. Da muss ich schon
sagen, die soziale Nachhaltigkeit sehe ich da überhaupt nicht und ich erkenne
immer mehr, dass das wirklich reine Augenauswischerei und ein guter
Marketingschmäh ist, aber keinesfalls ernst gemeint sein kann, wenn sie heute
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