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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 100

 

daher aus formellen Gründen diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Niedermühlbichler. Ich erteile es ihm.

 

Abg Georg Niedermühlbichler (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Dem Kollegen Kenesei kann ich natürlich eines nicht ersparen, seine Rechenkünste. Ich meine, du kannst nicht hergehen und sagen, 36 Prozent und davon 84 herausrechnen, aber bei der ÖVP die 16 Prozent – die hat, glaube ich, das letzte Mal 18 Prozent gehabt, wenn ich mich richtig erinnere – von 100 Prozent nehmen, denn du weißt ganz genau, dass die Wahlbeteiligung auch geringer war.

 

Ich habe jetzt die aktuellen Zahlen herausgesucht, wie das Wahlergebnis war. Also da hat die ÖVP das letzte Mal bei der Wahl 127 531 Stimmen bekommen, die Grünen 90 432, die Freiheitlichen 100 780, und 302 559 Wienerinnen und Wiener haben gesagt, ja, wir wollen ein Hausbesorgergesetz. Ich glaube, das ist eine ganz klare und deutliche Sprache und das zeigt auch, dass meine Behauptung von vorher nicht nur richtig war, sondern den Oppositionsparteien auch zu denken geben sollte. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Des Weiteren möchte ich noch zu einigen Punkten etwas sagen, vor allem zu dem Abänderungsantrag. Ich habe es schon gesagt und bin in dieser Frage auch der Kollegin Gretner dankbar, dass sie auch gesagt hat, dass der Abänderungsantrag sehr positiv ist. Wir haben noch einmal darüber gesprochen, dass es aus unserer Sicht ganz, ganz wichtig ist, dass wir mit diesem Abänderungsantrag dafür sorgen, dass zwei wesentliche Punkte noch umgesetzt werden können.

 

Das ist einmal der Befristungsabschlag – ich habe das vorher schon gesagt –, weil das ganz, ganz wichtig ist und eben nicht einzusehen ist, dass, wenn jemand eine geförderte Wohnung nur befristet bekommt, hier kein Befristungsabschlag geltend gemacht werden kann. Im Mietrechtsgesetz haben wir das. Das sollten auch die ÖVP und die FPÖ erkennen. Gerade wenn die FPÖ immer sagt, sie setzt sich für Mieterrechte ein, frage ich mich, warum sie dann im Jahr 2000 das Hausbesorgergesetz ersatzlos gestrichen hat, und ich frage mich auch, warum andere mieterfeindliche Maßnahmen in dieser schwarz-blauen Regierung gemacht worden sind.

 

Aber Sie haben ja jetzt die Möglichkeit zu sagen, Sie sind eine Partei, die durchaus Mieterinteressen schützt und die sich auch dazu bekennt. Dann ersuche ich Sie wirklich mit Nachdruck, auch diesem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben, denn der ist ganz, ganz wichtig, damit eben diese Novelle den Erfolg und den Effekt hat, den wir uns wünschen.

 

Daher bitte ich nochmals eindringlich um Zustimmung zum Abänderungsantrag und auch zum Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg Mag Thomas Reindl: Die ÖVP ist beleidigt! Die wird dem Abänderungsantrag sicher nicht die Zustimmung geben!)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort.

 

Berichterstatter LhptmSt Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hoher Landtag!

 

Ich denke, dass das vorliegende Geschäftsstück und das vorliegende Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt in der positiven Wohnbaupolitik unserer Stadt sind. Wir haben in Wien das Wohnen eben nicht dem Markt überlassen, und ein Zeichen dafür ist ja der Umstand, dass wir ein verstärktes Neubauprogramm in Wien durchführen. Wir errichten pro Jahr 7 000 geförderte Wohneinheiten, das heißt, 85 Prozent aller neuerrichteten Wohnungen in Wien sind geförderte Wohnungen. Das bedeutet auch, dass 60 Prozent aller Wienerinnen und Wiener in einer geförderten Wohnung leben, entweder in einer der 220 000 Gemeindewohnungen oder in einer der 200 000 geförderten Wohnungen.

 

Es ist mir deshalb besonders wichtig, auch Wohnungen anzubieten, die besonders leistbar sind, die insbesondere auch für junge Menschen, junge Familien interessant sind. Das ist auch der Grund, dass ich jetzt ein besonderes Programm unterstützt habe, bei dem supergeförderte Wohnungen im Mittelpunkt stehen. Supergeförderte Wohnungen sind Wohnungen, wo es keinen oder fast keinen Eigenmittelbeitrag geben muss. Das ist insbesondere für jene, die zwar ein geregeltes Einkommen haben, aber sich am freien Wohnungsmarkt nicht bedienen können, eine sehr gute Möglichkeit, zu einer kostengünstigen Wohnung zu kommen.

 

Von daher ist der vorliegende Entwurf, wie ich meine, auch eine gute Gelegenheit, in der Erhöhung der Einkommensgrenzen jenen behilflich zu sein, die eine Beschäftigung und ein durchschnittliches Einkommen haben, trotzdem aber bis jetzt über die bestehenden Einkommensgrenzen hinweggekommen sind, am freien Markt aber dennoch keine erschwingliche Wohnung gefunden haben. Für diese Personengruppen wird die Erhöhung der Einkommensgrenzen von Vorteil sein.

 

Zum Zweiten ist die Anpassung der bisher unterschiedlichen Einkommensgrenzen im Gemeindebau und im geförderten Wohnbau eine Möglichkeit, auch die Flexibilität zwischen diesen Wohnformen zu verbessern und Menschen, die vielleicht bisher ausschließlich den Gemeindebau gesehen haben, auch geförderte Wohnungen anzubieten und umgekehrt.

 

Von daher bietet diese Regelung eine Fülle an Vorteilen, und ich denke, dass auch die sehr kontroversiell diskutierte Regelung, die 150 m²-Grenze im Bereich der Thewosan-Sanierung fallen zu lassen, deshalb ein Vorteil ist, weil es uns insbesondere in der Unterstützung des Umweltschutzgedankens wichtig war, dass wir unabhängig von der sozialen Zugehörigkeit die

 

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