Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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daher aus formellen Gründen
diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen.
Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet
ist Herr Abg Niedermühlbichler. Ich erteile es ihm.
Abg Georg Niedermühlbichler
(Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dem Kollegen Kenesei kann ich natürlich eines nicht ersparen, seine
Rechenkünste. Ich meine, du kannst nicht hergehen und sagen, 36 Prozent
und davon 84 herausrechnen, aber bei der ÖVP die 16 Prozent – die hat,
glaube ich, das letzte Mal 18 Prozent gehabt, wenn ich mich richtig
erinnere – von 100 Prozent nehmen, denn du weißt ganz genau, dass die Wahlbeteiligung
auch geringer war.
Ich habe jetzt die aktuellen Zahlen herausgesucht, wie das Wahlergebnis
war. Also da hat die ÖVP das letzte Mal bei der Wahl 127 531 Stimmen
bekommen, die Grünen 90 432,
die Freiheitlichen 100 780, und 302 559 Wienerinnen und Wiener
haben gesagt, ja, wir wollen ein Hausbesorgergesetz. Ich glaube, das ist eine
ganz klare und deutliche Sprache und das zeigt auch, dass meine Behauptung von
vorher nicht nur richtig war, sondern den Oppositionsparteien auch zu denken
geben sollte. (Beifall bei der SPÖ.)
Des Weiteren möchte ich noch zu einigen Punkten etwas sagen, vor allem
zu dem Abänderungsantrag. Ich habe es schon gesagt und bin in dieser Frage auch
der Kollegin Gretner dankbar, dass sie auch gesagt hat, dass der
Abänderungsantrag sehr positiv ist. Wir haben noch einmal darüber gesprochen,
dass es aus unserer Sicht ganz, ganz wichtig ist, dass wir mit diesem
Abänderungsantrag dafür sorgen, dass zwei wesentliche Punkte noch umgesetzt
werden können.
Das ist einmal der Befristungsabschlag – ich habe das vorher schon
gesagt –, weil das ganz, ganz wichtig ist und eben nicht einzusehen ist, dass,
wenn jemand eine geförderte Wohnung nur befristet bekommt, hier kein
Befristungsabschlag geltend gemacht werden kann. Im Mietrechtsgesetz haben wir
das. Das sollten auch die ÖVP und die FPÖ erkennen. Gerade wenn die FPÖ immer
sagt, sie setzt sich für Mieterrechte ein, frage ich mich, warum sie dann im
Jahr 2000 das Hausbesorgergesetz ersatzlos gestrichen hat, und ich frage mich
auch, warum andere mieterfeindliche Maßnahmen in dieser schwarz-blauen
Regierung gemacht worden sind.
Aber Sie haben ja jetzt die Möglichkeit zu sagen, Sie sind eine Partei,
die durchaus Mieterinteressen schützt und die sich auch dazu bekennt. Dann
ersuche ich Sie wirklich mit Nachdruck, auch diesem Abänderungsantrag Ihre
Zustimmung zu geben, denn der ist ganz, ganz wichtig, damit eben diese Novelle
den Erfolg und den Effekt hat, den wir uns wünschen.
Daher bitte ich nochmals eindringlich um Zustimmung zum
Abänderungsantrag und auch zum Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.
– Abg Mag Thomas Reindl: Die ÖVP ist beleidigt! Die wird dem
Abänderungsantrag sicher nicht die Zustimmung geben!)
Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen
mir nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem
Herrn Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter LhptmSt Dr Michael Ludwig: Sehr
geehrte Frau Vorsitzende! Hoher Landtag!
Ich denke, dass das vorliegende Geschäftsstück und das vorliegende Gesetz
ein weiterer wichtiger Schritt in der positiven Wohnbaupolitik unserer Stadt
sind. Wir haben in Wien das Wohnen eben nicht dem Markt überlassen, und ein
Zeichen dafür ist ja der Umstand, dass wir ein verstärktes Neubauprogramm in
Wien durchführen. Wir errichten pro Jahr 7 000 geförderte Wohneinheiten,
das heißt, 85 Prozent aller neuerrichteten Wohnungen in Wien sind
geförderte Wohnungen. Das bedeutet auch, dass 60 Prozent aller Wienerinnen
und Wiener in einer geförderten Wohnung leben, entweder in einer der
220 000 Gemeindewohnungen oder in einer der 200 000 geförderten
Wohnungen.
Es ist mir deshalb besonders wichtig, auch Wohnungen anzubieten, die
besonders leistbar sind, die insbesondere auch für junge Menschen, junge
Familien interessant sind. Das ist auch der Grund, dass ich jetzt ein
besonderes Programm unterstützt habe, bei dem supergeförderte Wohnungen im
Mittelpunkt stehen. Supergeförderte Wohnungen sind Wohnungen, wo es keinen oder
fast keinen Eigenmittelbeitrag geben muss. Das ist insbesondere für jene, die
zwar ein geregeltes Einkommen haben, aber sich am freien Wohnungsmarkt nicht
bedienen können, eine sehr gute Möglichkeit, zu einer kostengünstigen Wohnung
zu kommen.
Von daher ist der vorliegende Entwurf, wie ich meine, auch eine gute Gelegenheit,
in der Erhöhung der Einkommensgrenzen jenen behilflich zu sein, die eine
Beschäftigung und ein durchschnittliches Einkommen haben, trotzdem aber bis
jetzt über die bestehenden Einkommensgrenzen hinweggekommen sind, am freien
Markt aber dennoch keine erschwingliche Wohnung gefunden haben. Für diese
Personengruppen wird die Erhöhung der Einkommensgrenzen von Vorteil sein.
Zum Zweiten ist die Anpassung der bisher unterschiedlichen
Einkommensgrenzen im Gemeindebau und im geförderten Wohnbau eine Möglichkeit,
auch die Flexibilität zwischen diesen Wohnformen zu verbessern und Menschen,
die vielleicht bisher ausschließlich den Gemeindebau gesehen haben, auch
geförderte Wohnungen anzubieten und umgekehrt.
Von daher bietet diese Regelung eine Fülle an Vorteilen,
und ich denke, dass auch die sehr kontroversiell diskutierte Regelung, die
150 m²-Grenze im Bereich der Thewosan-Sanierung fallen zu lassen, deshalb
ein Vorteil ist, weil es uns insbesondere in der Unterstützung des
Umweltschutzgedankens wichtig war, dass wir unabhängig von der sozialen
Zugehörigkeit die
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