Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Selbstbestimmung steht im Vordergrund.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser gemeinsames Ziel muss es
sein, weiterhin Barrieren abzubauen, das soziale Netz zu erweitern und zu verdichten
und das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung
zu fördern. Das Wiener Chancengleichheitsgesetz ist ein wichtiger Beitrag dazu.
Aus rein parteitaktischen Spielereien stimmen Sie, die Abgeordneten von
ÖVP und GRÜNEN, heute gegen die Verbesserung für Menschen mit Behinderung. Sie
stimmen heute gegen die Interessen von Menschen mit Behinderung und das, meine
sehr geehrten Damen und Herren, kann niemand verstehen und vor allem verstehen
das nicht die Menschen mit Behinderung. (Abg Karin Praniess-Kastner: Aber
man versteht das nicht! Die Einzige, die das versteht, sind Sie!) Gut,
danke. Im Gegensatz zu Ihnen stehen wir Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten auf der Seite der Menschen mit Behinderung, denn wir stehen
für Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Vielen
Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen
mir nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der
Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus!
Das Wiener Chancengleichheitsgesetz gibt die Umsetzung eines
Paradigmenwechsels in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung. Wir hatten
eine lange Diskussion, die ich auch persönlich mit den Vertreterinnen und
Vertretern der Interessensvertretung der behinderten Menschen über die Frage
geführt habe, wie es zu diesem Gesetz gekommen ist. Und im Sinne des
miteinander Arbeitens auf Augenhöhe und mit Respekt voreinander bin ich der
Meinung, dass die Vorgangsweise, die wir hier in Wien gewählt haben, genau die
richtige und die respektvolle Vorgangsweise ist, nämlich von der Fachabteilung
einen Gesetzesentwurf vorbereiten zu lassen, dabei sei auch hinzugefügt, dass
die Fachabteilung ja in die Beratungen der Interessensvertretung beigezogen war
und daher die Diskussionen, die Wünsche und Anregungen sehr genau kennt. Dann
aber so viel Besonderheit wie notwendig, aber so viel Normalität wie möglich:
Wo dann nicht einfach die Stellungnahmen genommen werden und bei einem Ja, beim
anderen Nein gesagt wird, sondern ein Prozess eingeleitet wurde, der im August
des letzten Jahres begonnen hat, wo es in vielen Runden, Verhandlungen,
Gesprächen Verbesserungsvorschläge der Interessensvertretung der behinderten
Menschen gegeben hat, es auch Diskussionsrunden mit mir gegeben hat und am Ende
des Tages, lange nachdem die Begutachtungsfrist zu Ende war nun dieses Werk,
dieses Wiener Chancengleichheitsgesetz, vorliegt, das wir gemeinsam erarbeitet
haben.
Mit dieser Vorgangsweise glaube ich auch, dass wir auf der richtigen
Seite sind, wenn wir uns das Prozedere in anderen Bundesländern anschauen, die
diesen Weg nicht gewählt haben, die seit fünf oder mehr Jahren diskutieren und
noch zu keinem Ergebnis gekommen sind. Warum ist mir das Ergebnis so wichtig?
Das Ergebnis ist mir deshalb so wichtig, weil das Wiener Behindertengesetz ein
Gesetz ist, das in seiner Substanz 40 Jahre alt ist, aus den 60er Jahren stammt
und einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Weil das Wiener Behindertengesetz ein
Gesetz ist, wo es damals noch so war, dass es keine älteren, keine alten
Behinderten gegeben hat, weil die in der Zeit der Nazis ermordet worden sind.
Weil wir ein Wiener Behindertengesetz hatten, das diese Rahmenbedingungen nicht
abgedeckt hat und zwar nicht, weil damals 1966, als die Urfassung
beschlossen wurde oder in den Novellierungen später die Kolleginnen und
Kollegen, die hier gesessen sind, falsche Dinge beschlossen hätten, nein,
sondern weil einfach die Herausforderungen, die Anforderungen andere waren.
Ich denke, dass wir heute hier ein sehr fortschrittliches und
weitblickendes Gesetz vorlegen, das gemeinsam erarbeitet wurde und dass wir uns
der großen Herausforderung der alternden Gesellschaft auch bei den Menschen mit
Behinderung widmen müssen. Ich denke nur, genauso wie es in den 80er Jahren so
war, dass nahezu keine behinderten Kinder in Kindergärten oder in Schulklassen
waren, ich glaube, es gab 1986 vielleicht 10 Integrationsklassen, so ist es
heute so, dass wir über 500 Integrationsklassen haben. Und es ist gerade jetzt
an der Zeit, wo wir uns damit beschäftigen müssen, wie schaffen wir es in
unserer Stadt, für die alten, behinderten Menschen so viel Normalität wie möglich
zu schaffen, aber so viel Spezialität, wie hier auch möglich ist. Wir sind in
dieser Frage, glaube ich, ein schönes Stück weitergegangen. Das Gesetz bildet
sehr gut ab, was in dieser Stadt an Leistungen da ist und der Dialog geht
selbstverständlich auch weiter, das ist hier gar keine Frage.
Zu dem Thema, Frau Kollegin Praniess-Kastner, das Sie mit der
Versicherungsleistung für Menschen, die in Beschäftigungstherapie sind,
angesprochen haben. Da können alle Wienerinnen und Wiener, alle Wiener behinderten
Menschen insofern froh sein, dass sie in Wien sind, weil sie nämlich auch jetzt
schon eine Pension mit der Dauerleistung bekommen, die es ausschließlich in
Wien gibt und in keinem anderen Bundesland, und wo auch mit der
Mindestsicherung, wir haben es gerade vorhin beschlossen, im neuen Wiener
Mindestsicherungsgesetz abgesichert ist, dass alle alten Behinderten, die im
Pensionsalter sind und keine Versicherungsleistungen haben, auch zukünftig eine
Pension bekommen, die zu 100 Prozent von der Stadt Wien finanziert wird. Das
war bisher so und wird auch in Zukunft so sein.
Wir sind hier in einer ähnlichen Situation, in der
wir vorhin beim Wiener Mindestsicherungsgesetz waren. Ich möchte mich hier ganz
besonders herzlich bei den
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