Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Vertreterinnen und Vertretern der Interessensvertretung bedanken,
erstens für ihre Hartnäckigkeit und für ihr starkes Vertreten der Interessen
der Menschen mit Behinderungen, und dass wir mit einem sehr partnerschaftlichen
Dialog ein sehr gutes Ergebnis gemeinsam erzielt haben und ja eine zustimmende
Stellungnahme der Interessensvertretung vorliegt. Da frage ich mich schon, Frau
Kollegin Praniess-Kastner und Frau Kollegin Smolik, wenn Sie auf der einen Seite mich dafür kritisieren
- was Ihnen unbenommen ist, ich habe gerade meine Beweggründe erklärt -, dass
es zunächst einen Gesetzesentwurf gab und ich erst dann einen nahezu
einjährigen Prozess mit der Interessensvertretung eingeleitet habe, also mich
dafür kritisieren, dass ich nicht von Beginn an das Gesetz gemeinsam
geschrieben habe, aber auf der anderen Seite, wenn genau die
Interessensvertretung, die zur Beratung der Landesregierung da ist, nach einem
fast einjährigen Prozess sagt, ja, da sind wir dafür, und das auch verschriftlichen, wo ist denn dann Ihr Respekt vor den
Menschen, die die Interessen der Behinderten in dieser Stadt zu vertreten haben
entsprechend dem Gesetz? Ich habe immer die Meinung vertreten, und das in allen
Besprechungen auch gesagt, dieses Gesetz werde ich dem Wiener Landtag, zunächst
der Wiener Landesregierung, aber dann dem Wiener Landtag nur vorlegen, wenn es
eine Zustimmung und damit eine Einigung mit der Interessensvertretung gibt. Die
gibt es jetzt und meines Erachtens nach entspricht es meinem Verständnis von
Respekt vor der Interessensvertretung der behinderten Menschen auch, dass, wenn
die diese Interessen vertreten und gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen,
mit den zuständigen Politikerinnen und Politikern zu einem Ergebnis kommen,
dieses Ergebnis dann auch vom Landtag akzeptiert werden soll.
Noch einmal: Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit! Und alle, die
dafür sind, dass das Wiener Behindertengesetz, das in seiner Sprache und in
seinen Inhalten aus den 60er Jahren stammt, durch das Wiener
Chancengleichheitsgesetz abgelöst werden soll, das gemeinsam mit der
Interessensvertretung erarbeitet wurde, all jene, die das möchten, haben jetzt
die Möglichkeit zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka:
Danke. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es liegen mir
drei Abänderungsanträge der ÖVP vor. Ich lasse sie der Reihe nach abstimmen:
Abänderungsantrag der ÖVP-Abgeordneten Praniess-Kastner
und Ingrid Korosec betreffend Streichung des
Vermögensnachweises. Wer für den Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit
der Hand. - Das sind die Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen und der GRÜNEN und
nicht die erforderliche Mehrheit, daher ist der Antrag abgelehnt.
Der nächste Antrag der ÖVP-Abgeordneten Karin Praniess-Kastner
und Ingrid Korosec betreffend Sicherstellung des
Anhörungsrechts der Interessensvertretung der behinderten Menschen bei der
Neuschaffung oder Novellierung von Richtlinien des Fonds Soziales Wien, die die
Anliegen behinderter Menschen betreffen. Ich bringe diesen Antrag zur
Abstimmung. Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das
sind die Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen und der GRÜNEN und nicht die
erforderliche Mehrheit. Daher ist der Abänderungsantrag abgelehnt.
Der dritte Abänderungsantrag der ÖVP-Abgeordneten Karin Praniess-Kastner und Ingrid Korosec
betrifft die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf sämtliche Forderungen für
behinderte Menschen. Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der
Hand. - Das sind wieder die Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen, der GRÜNEN und
nicht die erforderliche Mehrheit und damit abgelehnt.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Das
sind die Stimmen der SPÖ und der Freiheitlichen Partei, damit ist diese
Gesetzesvorlage mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster
Lesung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung der Beschluss- und Resolutionsanträge.
Auch hier liegen mir zwei Anträge vor.
Antrag der ÖVP-Abgeordneten Karin Praniess-Kastner
und Ingrid Korosec betreffend Sicherstellung des
Rechtsanspruches auf Tagesstruktur und vollbetreutes
Wohnen für behinderte Menschen auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das
sind die Stimmen der GRÜNEN, der ÖVP und der Freiheitlichen Partei, daher die
Minderheit, daher ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgen
Karin Praniess-Kastner und Ingrid Korosec
betrifft den Erwerb von Versicherungszeiten für behinderte Menschen in
Beschäftigungstherapie. Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein
Zeichen der Zustimmung. - Das sind die Abgeordneten der ÖVP, der Freiheitlichen
Partei und der Grünen Partei, somit die Minderheit und dieser Antrag ist
abgelehnt.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort
vornehmen zu lassen. Ich ersuche all jene Mitglieder des Landtages, die diesem
Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
sind die Stimmen der Freiheitlichen Partei und der SPÖ, somit die Mehrheit, die
notwendige Zweidrittelmehrheit und somit so beschlossen.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter
Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen
der Sozialdemokraten und der Freiheitlichen Partei und somit ist das Gesetz in
zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Postnummer 14. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zur Bekämpfung von
Diskriminierung, das Wiener Antidiskriminierungsgesetz, geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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