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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 100

 

Vertreterinnen und Vertretern der Interessensvertretung bedanken, erstens für ihre Hartnäckigkeit und für ihr starkes Vertreten der Interessen der Menschen mit Behinderungen, und dass wir mit einem sehr partnerschaftlichen Dialog ein sehr gutes Ergebnis gemeinsam erzielt haben und ja eine zustimmende Stellungnahme der Interessensvertretung vorliegt. Da frage ich mich schon, Frau Kollegin Praniess-Kastner und Frau Kollegin Smolik, wenn Sie auf der einen Seite mich dafür kritisieren - was Ihnen unbenommen ist, ich habe gerade meine Beweggründe erklärt -, dass es zunächst einen Gesetzesentwurf gab und ich erst dann einen nahezu einjährigen Prozess mit der Interessensvertretung eingeleitet habe, also mich dafür kritisieren, dass ich nicht von Beginn an das Gesetz gemeinsam geschrieben habe, aber auf der anderen Seite, wenn genau die Interessensvertretung, die zur Beratung der Landesregierung da ist, nach einem fast einjährigen Prozess sagt, ja, da sind wir dafür, und das auch verschriftlichen, wo ist denn dann Ihr Respekt vor den Menschen, die die Interessen der Behinderten in dieser Stadt zu vertreten haben entsprechend dem Gesetz? Ich habe immer die Meinung vertreten, und das in allen Besprechungen auch gesagt, dieses Gesetz werde ich dem Wiener Landtag, zunächst der Wiener Landesregierung, aber dann dem Wiener Landtag nur vorlegen, wenn es eine Zustimmung und damit eine Einigung mit der Interessensvertretung gibt. Die gibt es jetzt und meines Erachtens nach entspricht es meinem Verständnis von Respekt vor der Interessensvertretung der behinderten Menschen auch, dass, wenn die diese Interessen vertreten und gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen, mit den zuständigen Politikerinnen und Politikern zu einem Ergebnis kommen, dieses Ergebnis dann auch vom Landtag akzeptiert werden soll.

 

Noch einmal: Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit! Und alle, die dafür sind, dass das Wiener Behindertengesetz, das in seiner Sprache und in seinen Inhalten aus den 60er Jahren stammt, durch das Wiener Chancengleichheitsgesetz abgelöst werden soll, das gemeinsam mit der Interessensvertretung erarbeitet wurde, all jene, die das möchten, haben jetzt die Möglichkeit zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es liegen mir drei Abänderungsanträge der ÖVP vor. Ich lasse sie der Reihe nach abstimmen:

 

Abänderungsantrag der ÖVP-Abgeordneten Praniess-Kastner und Ingrid Korosec betreffend Streichung des Vermögensnachweises. Wer für den Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen und der GRÜNEN und nicht die erforderliche Mehrheit, daher ist der Antrag abgelehnt.

 

Der nächste Antrag der ÖVP-Abgeordneten Karin Praniess-Kastner und Ingrid Korosec betreffend Sicherstellung des Anhörungsrechts der Interessensvertretung der behinderten Menschen bei der Neuschaffung oder Novellierung von Richtlinien des Fonds Soziales Wien, die die Anliegen behinderter Menschen betreffen. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung. Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen und der GRÜNEN und nicht die erforderliche Mehrheit. Daher ist der Abänderungsantrag abgelehnt.

 

Der dritte Abänderungsantrag der ÖVP-Abgeordneten Karin Praniess-Kastner und Ingrid Korosec betrifft die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf sämtliche Forderungen für behinderte Menschen. Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind wieder die Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen, der GRÜNEN und nicht die erforderliche Mehrheit und damit abgelehnt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Das sind die Stimmen der SPÖ und der Freiheitlichen Partei, damit ist diese Gesetzesvorlage mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung der Beschluss- und Resolutionsanträge. Auch hier liegen mir zwei Anträge vor.

 

Antrag der ÖVP-Abgeordneten Karin Praniess-Kastner und Ingrid Korosec betreffend Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Tagesstruktur und vollbetreutes Wohnen für behinderte Menschen auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der GRÜNEN, der ÖVP und der Freiheitlichen Partei, daher die Minderheit, daher ist auch dieser Antrag abgelehnt.

 

Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgen Karin Praniess-Kastner und Ingrid Korosec betrifft den Erwerb von Versicherungszeiten für behinderte Menschen in Beschäftigungstherapie. Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Das sind die Abgeordneten der ÖVP, der Freiheitlichen Partei und der Grünen Partei, somit die Minderheit und dieser Antrag ist abgelehnt.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche all jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der Freiheitlichen Partei und der SPÖ, somit die Mehrheit, die notwendige Zweidrittelmehrheit und somit so beschlossen.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der Sozialdemokraten und der Freiheitlichen Partei und somit ist das Gesetz in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 14. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung, das Wiener Antidiskriminierungsgesetz, geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist die

 

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