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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 100

 

Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zur Novelle des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30b Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben?

 

Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet und zum Wort gemeldet hat sich Herr StR Herzog. Ich erteile ihm das Wort.

 

StR Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin!

 

Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz liegt wieder einmal, muss man sagen, zur Abänderung vor. Es handelt sich um ein Gesetz, einen Entwurf, für die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Dem wird die FPÖ gerne zustimmen. Selbstverständlich ist es für Freiheitliche ein großes Anliegen, hier diesen Gesetzesvorlagen zur Verwirklichung zu verhelfen.

 

Prinzipiell sind wir, was das Wiener Antidiskriminierungsgesetz betrifft, das wissen Sie, sehr negativ eingestellt, gar keine Frage. Wir sehen in diesem Antidiskriminierungsgesetz im grundsätzlichen Bereich letzten Endes ein Gesetz, wo sozusagen der Überwachungsstaat grüßen lässt. Wir haben hier eine Fülle von Dingen gehabt, die wir massivst abgelehnt haben. Ein bisschen etwas möchte ich schon noch dazu sagen, wenn man darauf hinweisen darf, die so genannte Beweislastverteilung, wie sie im Wiener Gesetz genannt wurde, auf gut Deutsch Beweislastumkehr, ist eine rechtlich zutiefst bedenkliche Angelegenheit, die auch rechtlich unserer Meinung nach nicht abgesichert ist.

 

Sie besteht in Österreich für die Verletzung bestehender Verbindlichkeiten, also bei schuldrechtlichen Beziehungen, aber sicherlich nicht im Bereich von verschuldungsabhängigen Haftungen. Also daher ist das etwas, was also wirklich rechtsverletzend ist. Wenn zum Beispiel in der Praxis bei Mieter und Vermieter der Vermieter einen ablehnt und der sich aus welchen Gründen auch immer auf das Antidiskriminierungsgesetz beruft, muss nicht der Mieter beweisen, dass es verletzt wurde, sondern es muss der Vermieter nachweisen, nicht diskriminiert zu haben. Das sind Dinge, die rechtlich äußerst bedenklich sind. Ich glaube auch, was die Verwirklichung von vielen dieser Dinge betrifft, ist ja auch ein Fragezeichen zu machen.

 

Wir haben da, mir liegt das hier vor, eine Abänderung fürs Wiener Antidiskriminierungsgesetzes ebenfalls gehabt, das übrigens weit über das hinausgeht, was im Bundesgesetz steht und weit über das hinausgeht, was in der Richtlinie 2004/1113 der Europäischen Union drinnen steht. Zum Beispiel ist es da um die Gleichbehandlung von Männern und Frauen gegangen, nämlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Da muss man sich fragen, was die Verwirklichung betrifft, ist doch die Frage zu stellen, dass trotz Antidiskriminierungsgesetz, trotz Gender Mainstreaming, wo wir uns hier seit Jahren damit beschäftigen, im Grunde genommen nichts erreicht wurde, nämlich beim Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die SPÖ ist seit 1945 mit Unterbrechungen im Staat an der Macht und praktisch ununterbrochen in der Stadt. Ein Ergebnis, das positiv zu werten wäre im Hinblick, dass es wirklich gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt, ist bis heute nicht erreicht worden. Man fragt sich, was die SPÖ in den 60 Jahren außer Reden eigentlich getan.

 

Ich habe übrigens 2007 in einer Wortmeldung festgestellt, dass im Rahmen dieses damaligen Abänderungsantrages der geschützte Personenkreis der Behinderten nicht vorkommt. Das ist jetzt Gott sei Dank der Fall und daher stimmen wir dem zu. Wir haben allerdings auch, was den Entwurf selbst betrifft, konkrete Bedenken, wir glauben nämlich, dass der Adressatenkreis des künftigen Gesetzes ein sehr großer zu sein scheint, vielleicht sogar uferlos ist, und dass allfällige Schlichtungsstellen, die sich dann mit den Folgewirkungen beschäftigen müssen, restlos überfordert sein werden. In weiterer Folge ist sicher damit zu rechnen, dass die finanziellen Folgewirkungen groß sein werden und auf Grund von hier doch auch missbräuchlichen Vorgangsweisen und von missbräuchlichen Verfahrenseinleitungen auf Wien selbstverständlich eine entsprechende Finanzlawine zukommt. Daher wäre es vielleicht von Interesse, wenn wir im Zuge von Parteiengesprächen im Laufe der Zeit insofern zu einer Änderung kämen, um eine Abklärung der Zuständigkeiten dieses Geschäftes zu erreichen, damit es endlich einmal zum Unterschied von anderen Dingen effektiv wird.

 

Wir werden auch einen Abänderungsantrag einbringen. Das werde nicht ich sein, das wird die Kollegin Matiasek sein. Er betrifft den § 9 Abs 2, wo es um positive Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Gleichstellung geht, wobei sozusagen diese wie auch immer nicht als Diskriminierung im Sinne des Gesetzes gelten. Das heißt, es wird eine positive Diskriminierung formuliert, die aber mit anderen Worten letzten Endes auch wiederum Antidiskriminierung bedeutet, denn ich glaube nicht, dass eine positive Diskriminierung etwas ist, was rechtlich wirklich vertretbar ist. Daher wird der Antrag gestellt, dass dieser § 9 Abs 2 ersatzlos gestrichen wird. Es wird ihn aber, wie gesagt, die Kollegin Matiasek einbringen. Aber zur Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen gibt es selbstverständlich eine freiheitliche Zustimmung.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg Smolik. Ich erteile es ihr.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Wir werden dem Wiener

 

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