Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlungen
einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin
Sandra Frauenberger:
Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zur Novelle des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes.
Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30b Abs 10 der
Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte
zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben?
Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist
eröffnet und zum Wort gemeldet hat sich Herr StR Herzog. Ich erteile ihm das
Wort.
StR Johann Herzog:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin!
Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz liegt wieder einmal, muss man
sagen, zur Abänderung vor. Es handelt sich um ein Gesetz, einen Entwurf, für
die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Dem wird
die FPÖ gerne zustimmen. Selbstverständlich ist es für Freiheitliche ein großes
Anliegen, hier diesen Gesetzesvorlagen zur Verwirklichung zu verhelfen.
Prinzipiell sind wir, was das Wiener Antidiskriminierungsgesetz
betrifft, das wissen Sie, sehr negativ eingestellt, gar keine Frage. Wir sehen
in diesem Antidiskriminierungsgesetz im grundsätzlichen Bereich letzten Endes
ein Gesetz, wo sozusagen der Überwachungsstaat grüßen lässt. Wir haben hier
eine Fülle von Dingen gehabt, die wir massivst
abgelehnt haben. Ein bisschen etwas möchte ich schon noch dazu sagen, wenn man
darauf hinweisen darf, die so genannte Beweislastverteilung, wie sie im Wiener
Gesetz genannt wurde, auf gut Deutsch Beweislastumkehr, ist eine rechtlich
zutiefst bedenkliche Angelegenheit, die auch rechtlich unserer Meinung nach
nicht abgesichert ist.
Sie besteht in Österreich für die Verletzung bestehender
Verbindlichkeiten, also bei schuldrechtlichen Beziehungen, aber sicherlich
nicht im Bereich von verschuldungsabhängigen Haftungen. Also daher ist das
etwas, was also wirklich rechtsverletzend ist. Wenn
zum Beispiel in der Praxis bei Mieter und Vermieter der Vermieter einen ablehnt
und der sich aus welchen Gründen auch immer auf das Antidiskriminierungsgesetz
beruft, muss nicht der Mieter beweisen, dass es verletzt wurde, sondern es muss
der Vermieter nachweisen, nicht diskriminiert zu haben. Das sind Dinge, die
rechtlich äußerst bedenklich sind. Ich glaube auch, was die Verwirklichung von
vielen dieser Dinge betrifft, ist ja auch ein Fragezeichen zu machen.
Wir haben da, mir liegt das hier vor, eine Abänderung fürs Wiener
Antidiskriminierungsgesetzes ebenfalls gehabt, das übrigens weit über das
hinausgeht, was im Bundesgesetz steht und weit über das hinausgeht, was in der
Richtlinie 2004/1113 der Europäischen Union drinnen steht. Zum Beispiel ist es
da um die Gleichbehandlung von Männern und Frauen gegangen, nämlich gleicher
Lohn für gleiche Arbeit. Da muss man sich fragen, was die Verwirklichung
betrifft, ist doch die Frage zu stellen, dass trotz Antidiskriminierungsgesetz,
trotz Gender Mainstreaming,
wo wir uns hier seit Jahren damit beschäftigen, im Grunde genommen nichts
erreicht wurde, nämlich beim Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die
SPÖ ist seit 1945 mit Unterbrechungen im Staat an der Macht und praktisch
ununterbrochen in der Stadt. Ein Ergebnis, das positiv zu werten wäre im
Hinblick, dass es wirklich gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt, ist bis heute
nicht erreicht worden. Man fragt sich, was die SPÖ in den 60 Jahren außer Reden
eigentlich getan.
Ich habe übrigens 2007 in einer Wortmeldung festgestellt, dass im Rahmen
dieses damaligen Abänderungsantrages der geschützte Personenkreis der
Behinderten nicht vorkommt. Das ist jetzt Gott sei Dank der Fall und daher
stimmen wir dem zu. Wir haben allerdings auch, was den Entwurf selbst betrifft,
konkrete Bedenken, wir glauben nämlich, dass der Adressatenkreis des künftigen
Gesetzes ein sehr großer zu sein scheint, vielleicht sogar uferlos ist, und
dass allfällige Schlichtungsstellen, die sich dann mit den Folgewirkungen
beschäftigen müssen, restlos überfordert sein werden. In weiterer Folge ist
sicher damit zu rechnen, dass die finanziellen Folgewirkungen groß sein werden
und auf Grund von hier doch auch missbräuchlichen Vorgangsweisen und von
missbräuchlichen Verfahrenseinleitungen auf Wien selbstverständlich eine entsprechende
Finanzlawine zukommt. Daher wäre es vielleicht von Interesse, wenn wir im Zuge
von Parteiengesprächen im Laufe der Zeit insofern zu einer Änderung kämen, um
eine Abklärung der Zuständigkeiten dieses Geschäftes zu erreichen, damit es
endlich einmal zum Unterschied von anderen Dingen effektiv wird.
Wir werden auch einen Abänderungsantrag einbringen. Das werde nicht ich
sein, das wird die Kollegin Matiasek sein. Er
betrifft den § 9 Abs 2, wo es um positive Maßnahmen zur
Gewährleistung der vollen Gleichstellung geht, wobei sozusagen diese wie auch
immer nicht als Diskriminierung im Sinne des Gesetzes gelten. Das heißt, es
wird eine positive Diskriminierung formuliert, die aber mit anderen Worten
letzten Endes auch wiederum Antidiskriminierung bedeutet, denn ich glaube
nicht, dass eine positive Diskriminierung etwas ist, was rechtlich wirklich
vertretbar ist. Daher wird der Antrag gestellt, dass dieser § 9 Abs 2
ersatzlos gestrichen wird. Es wird ihn aber, wie gesagt, die Kollegin Matiasek einbringen. Aber zur Gleichbehandlung von
behinderten und nichtbehinderten Menschen gibt es selbstverständlich eine
freiheitliche Zustimmung.
Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg Smolik. Ich erteile es ihr.
Abg Claudia Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
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