Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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die darauf vertrauen, dass sich in Wien vorhandene Probleme und
Konflikte lösen werden, da in diesen Bereichen überhaupt nichts passiert und
weiterhin die üblichen Konflikte aufrecht bleiben.
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrte Damen und Herren von
der SPÖ, überdenken Sie noch einmal, was Sie hier den Leuten vorsetzen!
Überdenken Sie noch einmal diese gesetzliche Regelung! Wir werden sie nicht so
hinnehmen, sondern werden ganz im Gegenteil gemeinsam mit erfahrenen,
verantwortungsbewussten Hundebesitzern die rechtlichen Mittel ausschöpfen und
dieses wirklich unsinnige Gesetz, diesen Gesetzespfusch, zu Fall zu bringen! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Danke für Ihre Begründung.
Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Landeshauptmann zum
Wort gemeldet. - Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Im Vergleich zu Ihrer sehr sachlichen Argumentation und Begründung, die
ich im Regelfall von Ihnen gewohnt bin, gar keine Frage, haben Sie
nichtsdestotrotz in der Betitelung Ihrer so wahnsinnig dringlichen Anfrage
heute die SPÖ-Kampfhunde erwähnt. (Abg
Mag Wolfgang Jung: Sie plakatieren es ja ganz heftig!) Daher kann ich Ihnen
nicht ersparen, dass ich noch einmal darauf hinweise, wiewohl ich davon
überzeugt bin, zumindest Sie haben es sich schon gemerkt, dass sich
89 Prozent der Wienerinnen und Wiener bei der Volksbefragung für einen
verpflichtenden Hundeführschein für so genannte Kampfhunde ausgesprochen haben.
(Abg Mag Wolfgang Jung: Es war schon die
Frage schwach formuliert! Das ist es!) Also es handelt sich hier nicht um
einen SPÖ-Kampfhundeführschein, sondern um einen Wiener Kampfhundeführschein. (Abg Mag Wolfgang Jung: Schwach und
plakativ!) Das wollen wir so festhalten. Sie können gegen 90 Prozent
der Leute reden, das ist mir alles sehr recht! (Abg Mag Wolfgang Jung: Das tun wir ja nicht!) Ich wünsche Ihnen
auch den Erfolg, den Sie im Burgenland gehabt haben. 9 Prozent sind mehr
als genug für Sie, das ist gar keine Frage! (Beifall
bei der SPÖ.)
Darüber hinaus ist mir die
Rolle der FPÖ nicht nur, aber auch, in diesem Zusammenhang durchaus etwas
rätselhaft. Sie kritisieren heute, dass wir einen verpflichtenden
Hundeführschein einsetzen und stellen in den Raum, dass es Kampfhunde gar nicht
gibt, wie Sie es eben auch in der Begründung gemacht haben. Noch vor kurzer
Zeit haben Sie all das gefordert, wogegen Sie heute sind. Ich möchte Ihnen dies
verdeutlichen und zitiere aus Ihren eigenen Anfragen, Anträgen und
Presseaussendungen. (Abg Mag Wolfgang
Jung: Das sind ja keine Gesetzestexte!)
Die Wiener FPÖ hat am
28. Jänner 2009 - so schrecklich lange ist das noch gar nicht her -
in einer Anfrage festgehalten, dass es besonders in Wiener Parkanlagen Hunde
gibt, die oftmals am Kopf sichtbar vernarbt sind und Hundekämpfe zumindest in
den frühen Morgenstunden stattfinden. Sie fordern hier wortwörtlich: „Eine
Änderung beziehungsweise eine Verschärfung des Wiener Tierhaltegesetzes sowie
der Verordnung der Wiener Landesregierung mit Inhalt zur Absolvierung eines
Hundeführscheines, Wiener Hundeführscheinverordnung, Hand in Hand mit einer
strengen Vollziehung tut daher not." – FPÖ-Text.
Ein weiterer Auszug aus einem Beschluss- beziehungsweise
Resolutionsantrag vom 26. November 2009, ich darf wiederum wörtlich aus
diesem Antrag, den Sie vor rund einem halben Jahr eingebracht haben, zitieren:
„Es ist erwiesen, dass es auch in Wien Hundehalter gibt, die offensichtlich
keine Ahnung vom Verhalten ihrer Tiere in ganz bestimmten Situationen haben und
daher sich selbst und vor allem Menschen in Gefahr bringen können. Daher ist
die derzeitige Rechtslage, freiwillig den Hundeführschein zu erlangen,
unbefriedigend und wird leider auch zu wenig in Anspruch genommen. Nur eine
gesetzliche Verpflichtung der Ablegung einer Hundeführscheinprüfung wird in
Zukunft eine Verbesserung für Mensch und Tier bringen. Bei dieser Prüfung ist
aber auch das soziale und persönliche Umfeld des zukünftigen Halters zu
überprüfen und bei der Ausstellung des Hundeführscheins zu berücksichtigen. - (Abg
Heinz Hufnagl: Hört, hört!) – Die
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt wird daher aufgefordert,
eine Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes auszuarbeiten, die die Freiwilligkeit
der Erlangung des Hundeführscheins für ..." - man höre und staune –
„... so genannte Problemhunde durch eine Verpflichtung ersetzt."
Antragsteller waren damals die Abgen Madejski und Matiasek. (Abg Prof Harry
Kopietz: Schau, schau! Vergessen?)
Diese Liste ließe sich erheblich fortsetzen. So forderte die FPÖ noch
vor ein paar Jahren den Hundeführschein für Hunde, die mehr als
20 Kilogramm wiegen, denn für ein Auto oder eine Waffe müsse man auch
einen Führerschein machen. (Abg Mag
Wolfgang Jung: Auch beharrliches Leugnen der Realität nützt nichts, Herr
Landeshauptmann!) Weiters wird wörtlich gefordert: „Vorbestrafte sollen
keinen Hund besitzen dürfen.", „Die Haltung von Kampfhunden ..."
- ich wiederhole, Ihr Text – „... von Kampfhunden soll eingeschränkt
werden." (Abg Mag Wolfgang Jung: Das
ist ja auch kein Gesetz! Begreifen Sie das schön langsam!)
In Ihrer heutigen Begründung zu Ihrer Dringlichen Anfrage schreiben Sie
nun, dass die Liste der gefährlich eingestuften Hunderassen umstritten und
rechtlich bedenklich sei und stellen in den Raum, dass es den Begriff
Kampfhunde überhaupt nicht gibt. Jetzt müssen Sie mir schon erklären, wer Ihnen
bei dieser Meinungsschwankung noch folgen sollte! (Beifall bei der SPÖ.)
Klarzustellen ist, dass durch
die aktuelle Verordnung betreffend die zwölf hundeführscheinpflichtigen Hunde
nicht unterstellt wird, dass diese von Geburt an gefährlicher wären als andere
Hunde. Es wird nur zum Ausdruck gebracht, dass diese Hunde das Potenzial
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