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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 100

 

die darauf vertrauen, dass sich in Wien vorhandene Probleme und Konflikte lösen werden, da in diesen Bereichen überhaupt nichts passiert und weiterhin die üblichen Konflikte aufrecht bleiben.

 

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, überdenken Sie noch einmal, was Sie hier den Leuten vorsetzen! Überdenken Sie noch einmal diese gesetzliche Regelung! Wir werden sie nicht so hinnehmen, sondern werden ganz im Gegenteil gemeinsam mit erfahrenen, verantwortungsbewussten Hundebesitzern die rechtlichen Mittel ausschöpfen und dieses wirklich unsinnige Gesetz, diesen Gesetzespfusch, zu Fall zu bringen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke für Ihre Begründung. Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Landeshauptmann zum Wort gemeldet. - Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Im Vergleich zu Ihrer sehr sachlichen Argumentation und Begründung, die ich im Regelfall von Ihnen gewohnt bin, gar keine Frage, haben Sie nichtsdestotrotz in der Betitelung Ihrer so wahnsinnig dringlichen Anfrage heute die SPÖ-Kampfhunde erwähnt. (Abg Mag Wolfgang Jung: Sie plakatieren es ja ganz heftig!) Daher kann ich Ihnen nicht ersparen, dass ich noch einmal darauf hinweise, wiewohl ich davon überzeugt bin, zumindest Sie haben es sich schon gemerkt, dass sich 89 Prozent der Wienerinnen und Wiener bei der Volksbefragung für einen verpflichtenden Hundeführschein für so genannte Kampfhunde ausgesprochen haben. (Abg Mag Wolfgang Jung: Es war schon die Frage schwach formuliert! Das ist es!) Also es handelt sich hier nicht um einen SPÖ-Kampfhundeführschein, sondern um einen Wiener Kampfhundeführschein. (Abg Mag Wolfgang Jung: Schwach und plakativ!) Das wollen wir so festhalten. Sie können gegen 90 Prozent der Leute reden, das ist mir alles sehr recht! (Abg Mag Wolfgang Jung: Das tun wir ja nicht!) Ich wünsche Ihnen auch den Erfolg, den Sie im Burgenland gehabt haben. 9 Prozent sind mehr als genug für Sie, das ist gar keine Frage! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Darüber hinaus ist mir die Rolle der FPÖ nicht nur, aber auch, in diesem Zusammenhang durchaus etwas rätselhaft. Sie kritisieren heute, dass wir einen verpflichtenden Hundeführschein einsetzen und stellen in den Raum, dass es Kampfhunde gar nicht gibt, wie Sie es eben auch in der Begründung gemacht haben. Noch vor kurzer Zeit haben Sie all das gefordert, wogegen Sie heute sind. Ich möchte Ihnen dies verdeutlichen und zitiere aus Ihren eigenen Anfragen, Anträgen und Presseaussendungen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das sind ja keine Gesetzestexte!)

 

Die Wiener FPÖ hat am 28. Jänner 2009 - so schrecklich lange ist das noch gar nicht her - in einer Anfrage festgehalten, dass es besonders in Wiener Parkanlagen Hunde gibt, die oftmals am Kopf sichtbar vernarbt sind und Hundekämpfe zumindest in den frühen Morgenstunden stattfinden. Sie fordern hier wortwörtlich: „Eine Änderung beziehungsweise eine Verschärfung des Wiener Tierhaltegesetzes sowie der Verordnung der Wiener Landesregierung mit Inhalt zur Absolvierung eines Hundeführscheines, Wiener Hundeführscheinverordnung, Hand in Hand mit einer strengen Vollziehung tut daher not." – FPÖ-Text.

 

Ein weiterer Auszug aus einem Beschluss- beziehungsweise Resolutionsantrag vom 26. November 2009, ich darf wiederum wörtlich aus diesem Antrag, den Sie vor rund einem halben Jahr eingebracht haben, zitieren: „Es ist erwiesen, dass es auch in Wien Hundehalter gibt, die offensichtlich keine Ahnung vom Verhalten ihrer Tiere in ganz bestimmten Situationen haben und daher sich selbst und vor allem Menschen in Gefahr bringen können. Daher ist die derzeitige Rechtslage, freiwillig den Hundeführschein zu erlangen, unbefriedigend und wird leider auch zu wenig in Anspruch genommen. Nur eine gesetzliche Verpflichtung der Ablegung einer Hundeführscheinprüfung wird in Zukunft eine Verbesserung für Mensch und Tier bringen. Bei dieser Prüfung ist aber auch das soziale und persönliche Umfeld des zukünftigen Halters zu überprüfen und bei der Ausstellung des Hundeführscheins zu berücksichtigen. - (Abg Heinz Hufnagl: Hört, hört!) Die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt wird daher aufgefordert, eine Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes auszuarbeiten, die die Freiwilligkeit der Erlangung des Hundeführscheins für ..." - man höre und staune – „... so genannte Problemhunde durch eine Verpflichtung ersetzt." Antragsteller waren damals die Abgen Madejski und Matiasek. (Abg Prof Harry Kopietz: Schau, schau! Vergessen?)

 

Diese Liste ließe sich erheblich fortsetzen. So forderte die FPÖ noch vor ein paar Jahren den Hundeführschein für Hunde, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, denn für ein Auto oder eine Waffe müsse man auch einen Führerschein machen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Auch beharrliches Leugnen der Realität nützt nichts, Herr Landeshauptmann!) Weiters wird wörtlich gefordert: „Vorbestrafte sollen keinen Hund besitzen dürfen.", „Die Haltung von Kampfhunden ..." - ich wiederhole, Ihr Text – „... von Kampfhunden soll eingeschränkt werden." (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist ja auch kein Gesetz! Begreifen Sie das schön langsam!)

 

In Ihrer heutigen Begründung zu Ihrer Dringlichen Anfrage schreiben Sie nun, dass die Liste der gefährlich eingestuften Hunderassen umstritten und rechtlich bedenklich sei und stellen in den Raum, dass es den Begriff Kampfhunde überhaupt nicht gibt. Jetzt müssen Sie mir schon erklären, wer Ihnen bei dieser Meinungsschwankung noch folgen sollte! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Klarzustellen ist, dass durch die aktuelle Verordnung betreffend die zwölf hundeführscheinpflichtigen Hunde nicht unterstellt wird, dass diese von Geburt an gefährlicher wären als andere Hunde. Es wird nur zum Ausdruck gebracht, dass diese Hunde das Potenzial

 

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