Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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haben, bei falscher Haltung schlimmste Verletzungen oder große Schäden
anzurichten. Der Wiener Hundeführschein setzt genau aus diesem Grund in erster
Linie bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern und nicht beim Hund an. Es geht
um eine fundierte Ausbildung, um möglichst großstadttaugliche und sozial
verträgliche Hunde zu haben.
Dass die Bisshäufigkeit bei der Erstellung dieser Liste nicht
berücksichtigt wurde, wie Sie in Ihrer vorliegenden Anfrage behaupten, ist
unrichtig. Es wurde anhand einer repräsentativen Stichprobenauswertung von
zirka 15 000 Hunden erhoben, dass zirka 15 Prozent der so genannten
Kampfhunde etwa 25 Prozent der Bissverletzungen verursachen. Bei der
Erstellung der Liste war aber die Bisshäufigkeit nicht das ausschließliche
Kriterium.
Hinsichtlich Ihrer Bedenken der Kontrolle durch die Exekutive kann ich,
und das betrachte ich als vornehme Aufgabe, Sie beruhigen. Die Wiener Polizei
war von Anfang an in alle Verhandlungen zum Thema Hundeführschein einbezogen.
Die betroffenen Magistratsabteilungen, MA 58 und MA 60, sowie die
Tierschutzombudsstelle stehen mit der Wiener Polizei seit Einführung des
freiwilligen Hundeführscheins Anfang 2006 in intensiver Verbindung. So wurden
alle Details zum verpflichtenden Hundeführschein geklärt. Grundsätzlich sind so
genannte Kampfhunde äußerlich als solche erkennbar. Die Polizei wurde auch laut
eigenen Aussagen mit Fotomaterial versorgt, um die zwölf betroffenen
Listenhunde besser zu erkennen. Klar war aber immer, dass ein Polizist kein
Tierarzt ist. Wenn nun ein Polizist den Hund nicht erkennt und auch der
Hundebesitzer nicht auskunftsbereit ist, kann jederzeit ein Amtstierarzt der
MA 60 beigezogen werden. Darüber hinaus ist mit der Polizei vereinbart,
dass regelmäßig, so wie in den letzten Jahren auch schon, zur Kontrolle der
Leinen- und Maulkorbpflicht so genannte Schwerpunktkontrollen von Polizei und
MA 60 durchgeführt werden. Ist auch unter Anwesenheit eines Amtstierarztes
noch immer strittig, um welche Hunderasse es sich handelt, so bietet die Stadt
Wien eine weitere Möglichkeit zur Klärung an. Es steht dann dem Hundebesitzer
frei, ein Gutachten eines entsprechend Befugten vorzulegen.
Dass Sie in dieser Begründung im letzten Absatz auch noch moderne
Hundehaltung mit positiver Motivation bei Erziehung und Ausbildung von Hunden
fordern, überspannt den Bogen endgültig, denn hätten Sie die Unterlagen zum
Wiener Hundeführschein auch nur einige Male gelesen, würden Sie merken, dass der
Wiener Hundeführschein das erste und einzige Instrument in Österreich ist, das
eine Ausbildung sowohl für Haltung und Hunde zum Inhalt hat, die sich erstmals
unter Einbeziehung vieler Expertinnen und Experten mit moderner Hundehaltung
und Ausbildung beschäftigt. Nur beim Wiener Hundeführschein wird erstmals auf
positive Motivation, Erziehung und Ausbildung anstatt auf Dressur und
Unterwerfung gesetzt.
Ich ersuche Sie daher, zur Kenntnis zu nehmen, dass es diese
problematischen Kampfhunde gibt und dass der Wiener Hundeführschein ein sehr
modernes und geeignetes Mittel ist, diese Problematik zu verringern. Mit Ihrer
Argumentation reden Sie vielleicht einer verschwindend kleinen Minderheit von
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern aus dem Munde, Sie tragen aber kein Stück
dazu bei, die Situation in Wien in der Tat zu verbessern! (Beifall bei der
SPÖ.)
Nun zu Ihren Fragen:
Zu den Fragen 1 bis 6: Zunächst darf ich noch einmal darauf
hinweisen, dass sich 89 Prozent der Wiener Bevölkerung für einen verpflichtenden
Hundeführschein für Kampfhunde ausgesprochen haben. Sie wissen sehr wohl, was
unter einem Kampfhund zu verstehen ist, wie diese aussehen und welche
potenzielle Gefahr von ihnen ausgeht. Die Wiener Bevölkerung hat daher eine
beeindruckende Expertise zum Thema abgegeben. Darüber hinaus aber wurden auch
Expertinnen und Experten aus Österreich, Deutschland, Schweiz und Japan in den
Diskussionsprozess einbezogen. Im Zuge der Diskussionen, vor allem mit
deutschen Kollegen, hat sich im Übrigen herausgestellt, dass es ähnliche Listen
wie in Wien in Deutschland fast flächendeckend über alle Bundesländer gibt. Nur
in Niedersachsen und Thüringen gibt es keine Listen, die bestimmte Vorschriften
der Hundehaltung enthalten.
Zu den Fragen 7 bis 9: Die Verwendung des Begriffes Kampfhund
bezieht sich auf die Definition von Hans Räber, Enzyklopädie der Rassehunde,
Verlag Kosmos 1995, und ist ein Begriff, der primär die Gruppe der Terrier
umfasst. Darüber hinaus hat sich aber auch in den letzten Jahrzehnten eine Gruppe
von Hunderassen und Kreuzungen herauskristallisiert, die vor allem auf Grund
der Schwere der Vorfälle als Kampfhunde bezeichnet wird.
An dieser Stelle darf ich noch unterstreichen, dass in Wien nicht
grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass die betreffenden Hundetypen von
Geburt an gefährlich sind. Sie haben vielmehr das Potenzial, bei falscher
Haltung zum Problem und zur Gefahr zu werden. Dieses Faktum ist unter allen zu
Rate gezogenen Expertinnen und Experten außer Streit und auch der Grund dafür, dass
bis heute diese Vorgangsweise von ernstzunehmender Seite, wie beispielsweise
von der Veterinärmedizinischen Universität Wien, nicht kritisiert wurde.
Der Begriff Kampfhund wird selbstverständlich in Publikationen der Stadt
weiterhin verwendet werden, weil er wissenschaftlich eindeutig definiert ist,
wozu sich bis vor Kurzem auch die FPÖ bekannt hat.
Zur Frage 10: Die PrüferInnen müssen
psychologische Vorkenntnisse haben, einen umfassenden Ausbildungslehrgang bei
der Tierschutzombudsstelle Wien besuchen und mit einer Prüfung abschließen.
Dabei werden folgende Sachgebiete unterrichtet: Allgemeine Psychologie,
Aggressionsverhalten, Fressverhalten, Legistik, Tierschutzgesetz,
Tierhaltegesetz, Reinhaltegesetz, Grünanlagenverordnung,
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