«  1  »

 

Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 100

 

Straßenverkehrsordnung und ABGB. Zusätzlich erfolgt eine psychologische Schulung, um den Umgang mit schwierigen HundehalterInnen und heiklen Situationen zu üben. Der Abschluss der Prüfung besteht in der positiven Absolvierung einer schriftlichen Seminararbeit, die von der Tierschutzombudsstelle abgenommen wird. Dabei kann eines der obigen Sachgebiete ausgewählt werden. Eine weitere Voraussetzung zur Zulassung als PrüferIn ist die vollständige Teilnahme an allen Kurseinheiten. Darüber hinaus müssen die Prüfer und Prüferinnen laufend an Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen der Tierschutzombudsstelle teilnehmen.

 

Zu den Fragen 11 und 12: Wie die Bundespolizeidirektion Wien mitteilt, werden in enger Zusammenarbeit mit der MA 60 die polizeiinternen Vorschriften zum Tierhaltegesetz entsprechend angepasst und mit bildlichen Darstellungen der betroffenen Hunderassen versehen, sodass jeder Polizist/jede Polizistin zu Vergleichszwecken auch einen optischen Eindruck zur Verfügung hat. Die entsprechende Ausbildung erfolgt im Rahmen der regelmäßig stattfindenden internen Weiterbildung der Stadtpolizeilkommanden. Dabei trägt die zur Vollziehung der betreffenden Regelung zuständige Behörde die Kosten der dafür erforderlich erachteten internen Schulungen.

 

Zur Frage 13: In Streitfällen bestimmt die Behörde, um welche Hunderasse oder Mischlinge es sich handelt. Ist die betroffene Person mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden, so besteht die Möglichkeit, dass diese ein externes Gutachten eines entsprechenden Befugten beibringt.

 

Zur Frage 14: Wie Sie im Rahmen der jahrelangen Diskussion auf Bundesebene im Zusammenhang mit dem Bundestierschutzgesetz gemerkt haben, sind bundeseinheitliche Regelungen ausschließlich auf Bundesebene herbeizuführen. Im Hinblick auf die Tierhaltegesetze der Länder ist diese Diskussion eine noch schwierigere, weil hier auch sicherheitspolizeiliche Agenden betroffen wären.

 

Zur Frage 15: Nach derzeitigem Wissensstand sollte mit der vorliegenden Liste längerfristig das Auslangen zu finden sein. Falls sich aber weitere spezielle Problemhundetypen herauskristallisieren oder sich neue Ausweichrassen häufen sollten, kann die Liste jederzeit von Expertenseite evaluiert und per Verordnung auch relativ leicht angepasst werden.

 

Zur Frage 16: Wie schon eingangs erwähnt, stellen beim Wiener Hundeführschein positive Anreize ein zentrales Element dar. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Angebote: Gratis Wiener Hundebox für alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die einen Hundeführschein absolvieren, mit vielen Überraschungen für den Halter und den Hund, ein Jahr Befreiung von der Hundeabgabe bei Absolvierung des freiwilligen Hundeführscheins.

 

Der Hundeführschein, freiwillig und verpflichtend, wird von der Stadt Wien gratis angeboten. Die Stadt bietet 132 Hundezonen mit einer Gesamtfläche von 830 000 m² an. Die Stadt fördert den Ausbau der Sackerlautomaten in den Bezirken mit einem finanziellen Zuschuss. Dadurch gibt es zur Zeit 2 600 Sackerlautomaten, die von den Wiener HundehalterInnen hervorragend angenommen werden. Diese 2 600 Sackerlautomaten werden mit Gratissackerln befüllt und gewartet.

 

Ich bitte Sie daher, dies zur Kenntnis zu nehmen. Ich nehme auch Ihre Dringlichkeit zur Kenntnis, wenige Tage vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, aber ich verspreche Ihnen, dass es mir Vergnügen bereiten wird, mit Ihnen weiter über dieses Thema zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke, Herr Landeshauptmann, für die Beantwortung. Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr Abg Univ-Prof Dr Eisenstein zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.

 

Abg Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Danke für die Beantwortung. Trotzdem muss ich sagen, ich bin noch immer nicht überzeugt von dem Hundeführschein in dieser Form, wie er hier vorgelegt wurde. Die 89 Prozent der Bevölkerung - ich werde das nicht noch einmal ausrechnen, wie viele Teile der Bevölkerung das wirklich waren, denn wer sich nicht an dieser Umfrage beteiligt hat, ist schließlich selbst schuld, wie wir gehört haben - haben sich nicht diesen Hundeführschein gewünscht. Da bin ich mir ganz sicher. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es gilt natürlich nach wie vor das, was ich ohnehin in der Landtagssitzung im März 2010 zur Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes gesagt habe, nämlich betreffend Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden, nämlich Definition von all diesen gefährlichen Rassen als wissenschaftlich nicht nachvollziehbar und beweisbar, vielmehr, vereinfacht ausgedrückt, hat Aggression nichts mit Rasse zu tun. Zweitens: Probleme beim Erkennen der Rasse durch die Behörde, im gegenständlichen Fall durch die Polizei, wird es auch geben. Drittens, was mich ganz besonders schmerzt, dass dieses Gesetz jetzt ein Verbot der Schutzhundeausbildung beinhaltet, was weniger Sicherheit und nicht mehr Sicherheit bedeutet, so wie es vielleicht ursprünglich gemeint war, und vieles mehr. Ich werde aus dem Pulk, den ich im März 2010 genannt habe, noch einmal zwei Punkte herausgreifen, diese etwas erweitern, ergänzen, zusammenfassen und auch aufzeigen, dass dieses Gesetz, wie ich meine, kein besonders gutes und überlegtes Gesetz ist, sondern dass es sachlich doch nicht so fundiert ist, dass es oberflächlich und letzten Endes nicht exekutierbar ist. Das „profil" hat in seiner Nr 23 vom 7.6.2010 in diesem Zusammenhang von einem „unsinnigen Vorstoß"

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular