Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Straßenverkehrsordnung und ABGB. Zusätzlich erfolgt eine psychologische
Schulung, um den Umgang mit schwierigen HundehalterInnen
und heiklen Situationen zu üben. Der Abschluss der Prüfung besteht in der
positiven Absolvierung einer schriftlichen Seminararbeit, die von der Tierschutzombudsstelle abgenommen wird. Dabei kann eines
der obigen Sachgebiete ausgewählt werden. Eine weitere Voraussetzung zur
Zulassung als PrüferIn ist die vollständige Teilnahme
an allen Kurseinheiten. Darüber hinaus müssen die Prüfer und Prüferinnen
laufend an Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen der Tierschutzombudsstelle teilnehmen.
Zu den Fragen 11 und 12: Wie die Bundespolizeidirektion Wien
mitteilt, werden in enger Zusammenarbeit mit der MA 60 die polizeiinternen
Vorschriften zum Tierhaltegesetz entsprechend angepasst und mit bildlichen
Darstellungen der betroffenen Hunderassen versehen, sodass jeder Polizist/jede
Polizistin zu Vergleichszwecken auch einen optischen Eindruck zur Verfügung
hat. Die entsprechende Ausbildung erfolgt im Rahmen der regelmäßig
stattfindenden internen Weiterbildung der Stadtpolizeilkommanden.
Dabei trägt die zur Vollziehung der betreffenden Regelung zuständige Behörde
die Kosten der dafür erforderlich erachteten internen Schulungen.
Zur Frage 13: In Streitfällen bestimmt die Behörde, um welche
Hunderasse oder Mischlinge es sich handelt. Ist die betroffene Person mit der
Entscheidung der Behörde nicht einverstanden, so besteht die Möglichkeit, dass
diese ein externes Gutachten eines entsprechenden Befugten beibringt.
Zur Frage 14: Wie Sie im Rahmen der jahrelangen Diskussion auf
Bundesebene im Zusammenhang mit dem Bundestierschutzgesetz gemerkt haben, sind
bundeseinheitliche Regelungen ausschließlich auf Bundesebene herbeizuführen. Im
Hinblick auf die Tierhaltegesetze der Länder ist diese Diskussion eine noch
schwierigere, weil hier auch sicherheitspolizeiliche Agenden betroffen wären.
Zur Frage 15: Nach derzeitigem Wissensstand sollte mit der
vorliegenden Liste längerfristig das Auslangen zu finden sein. Falls sich aber
weitere spezielle Problemhundetypen herauskristallisieren oder sich neue
Ausweichrassen häufen sollten, kann die Liste jederzeit von Expertenseite
evaluiert und per Verordnung auch relativ leicht angepasst werden.
Zur Frage 16: Wie schon eingangs erwähnt, stellen beim Wiener
Hundeführschein positive Anreize ein zentrales Element dar. Zu nennen sind in
diesem Zusammenhang insbesondere folgende Angebote: Gratis Wiener Hundebox für
alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die einen Hundeführschein absolvieren,
mit vielen Überraschungen für den Halter und den Hund, ein Jahr Befreiung von
der Hundeabgabe bei Absolvierung des freiwilligen Hundeführscheins.
Der Hundeführschein, freiwillig und verpflichtend, wird von der Stadt
Wien gratis angeboten. Die Stadt bietet 132 Hundezonen mit einer Gesamtfläche
von 830 000 m² an. Die Stadt fördert den Ausbau der Sackerlautomaten in den Bezirken mit einem finanziellen
Zuschuss. Dadurch gibt es zur Zeit 2 600 Sackerlautomaten, die von den Wiener HundehalterInnen
hervorragend angenommen werden. Diese 2 600 Sackerlautomaten
werden mit Gratissackerln befüllt und gewartet.
Ich bitte Sie daher, dies zur Kenntnis zu nehmen. Ich nehme auch Ihre
Dringlichkeit zur Kenntnis, wenige Tage vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, aber
ich verspreche Ihnen, dass es mir Vergnügen bereiten wird, mit Ihnen weiter
über dieses Thema zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka:
Danke, Herr Landeshauptmann, für die Beantwortung. Ich eröffne die Debatte,
wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.
Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr Abg Univ-Prof Dr
Eisenstein zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die
Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.
Abg Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Danke für die Beantwortung. Trotzdem muss ich sagen, ich bin noch immer
nicht überzeugt von dem Hundeführschein in dieser Form, wie er hier vorgelegt
wurde. Die 89 Prozent der Bevölkerung - ich werde das nicht noch einmal
ausrechnen, wie viele Teile der Bevölkerung das wirklich waren, denn wer sich
nicht an dieser Umfrage beteiligt hat, ist schließlich selbst schuld, wie wir
gehört haben - haben sich nicht diesen Hundeführschein gewünscht. Da bin ich
mir ganz sicher. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gilt natürlich nach wie vor das, was ich ohnehin
in der Landtagssitzung im März 2010 zur Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes
gesagt habe, nämlich betreffend Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden,
nämlich Definition von all diesen gefährlichen Rassen als wissenschaftlich
nicht nachvollziehbar und beweisbar, vielmehr, vereinfacht ausgedrückt, hat
Aggression nichts mit Rasse zu tun. Zweitens: Probleme beim Erkennen der Rasse
durch die Behörde, im gegenständlichen Fall durch die Polizei, wird es auch geben.
Drittens, was mich ganz besonders schmerzt, dass dieses Gesetz jetzt ein Verbot
der Schutzhundeausbildung beinhaltet, was weniger Sicherheit und nicht mehr
Sicherheit bedeutet, so wie es vielleicht ursprünglich gemeint war, und vieles
mehr. Ich werde aus dem Pulk, den ich im März 2010 genannt habe, noch einmal
zwei Punkte herausgreifen, diese etwas erweitern, ergänzen, zusammenfassen und
auch aufzeigen, dass dieses Gesetz, wie ich meine, kein besonders gutes und
überlegtes Gesetz ist, sondern dass es sachlich doch nicht so fundiert ist,
dass es oberflächlich und letzten Endes nicht exekutierbar ist. Das
„profil" hat in seiner Nr 23 vom 7.6.2010
in diesem Zusammenhang von einem „unsinnigen Vorstoß"
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