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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 77 von 100

 

Bestimmungen der benachbarten Bezirke Simmering und Schwechat angesprochen hat. Das ist ein Grund, warum ich ihn zitiere. Also: Ja zu einer Ausbildung der Halter, möglichst noch vor Erwerb ihres ersten Hundes.

 

Zweites wirkliches Problem ist die Umsetzung des Gesetzes. Ich weiß, dass das Erkennen der richtigen Rasse durch die Polizei im gegenständlichen Fall nach dem äußeren Erscheinungsbild des Hundes - wie denn sonst - oft nicht möglich sein wird. Auch beim besten Willen der Polizei sind irgendwelche Missverständnisse vorprogrammiert, sofern nicht der Halter von Haus aus ein fachtierärztliches Gutachten über die Rasse mitführt und sofern er sich Schwierigkeiten ersparen will. Die Rassezugehörigkeit ist oft auch von Fachleuten schwierig festzustellen. Selbst Kenner verwechseln oft Hunderassen. Mischlinge sind oft noch schwieriger einzuordnen. Das ist auch ein Zitat, das aus Kreisen der Polizei kommt. Ich weiß nicht, ob das Land vielleicht angedacht hat, hier gemischte Streifen, Polizei und Tierarzt gemeinsam, einzusetzen. Das weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, warum die Exekution dieses Gesetzes auf die Polizei abgeschoben wurde. Warum hat man nicht eine eigene Truppe geschaffen? Ich will jetzt nicht das Wort Kapperltruppe verwenden, weil das so kasperlhaft klingt. Das lasse ich weg. Warum hat man nicht eine eigene Truppe geschaffen, die „Dog Watcher“ oder so etwas? Das wäre auch eine Möglichkeit gewesen.

 

Es gibt noch eine Reihe weiterer Kritikpunkte zum Gesetz an sich und zur Umsetzung. Das Problem mit dem raschen Erhalt der Zusatzkarte habe ich früher schon einmal angesprochen. Das Problem mit dem Feststellen des Beginns der Haltung ist auch etwas, was nicht ausgeräumt ist. Wenn der Hund gechipt ist, weiß man ungefähr, wie alt er damals war. Wenn er das nicht ist, kann man eigentlich nicht feststellen, wann der Halter den Hund erworben hat, es sei denn, es ist ein Rassehund, der einen Stammbaum hat. Das haben wir eh schon alles gesagt.

 

Zur Prüfung möchte ich noch zwei Worte sagen, weil Sie das, danach gefragt, auch angesprochen haben, Herr Landeshauptmann. Zur Prüfung für den Hundeführschein gibt es Unterlagen. Diese sind im Internet zugänglich und jeder einigermaßen Willige wird das klarerweise auch relativ gut bestehen. Aber von einem Einführungskurs weiß ich eigentlich nichts. Ich weiß nichts davon, dass es explizit Kurse für die Ablegung dieser Hundeführscheinprüfung gibt. Wir wissen jedoch, dass es eine Reihe von Personen gibt, die besser lernt, wenn sie etwas hört, als wenn sie etwas liest. Inwieweit man das verpflichtend machen sollte, ist etwas anderes. Eine gute Sache wäre natürlich ein verpflichtender Einführungskurs.

 

Ein anderer Punkt: Personen, die die Prüfung zweimal nicht bestehen, müssen den Hund abgeben. Jetzt kann man natürlich sagen, wenn jemand die Prüfung zweimal nicht besteht, sollte er ohnehin mit einem Hund besser nichts am Hut haben. Da sind wir, glaube ich, absolut einer Meinung. Aber wo gibt er ihn denn hin? Ins Tierschutzhaus. Und was passiert dann? Dann geht er hin und holt ihn sich wieder oder er holt sich einen anderen Hund oder der Nachbar holt sich seinen Hund und sie tauschen miteinander. Das alles ist schon ein bisschen vage und nicht im Vorfeld geklärt. Ich denke, dass diese Sachen alle durchdacht hätten werden sollen.

 

Ich komme schon zum Schluss und möchte jetzt ein halbphilosophisches Statement abgeben. Dass der Hund als Freund und Begleiter des Menschen eine wichtige Aufgabe hat, darüber sind wir uns alle, glaube ich, einig. Er ist auch sehr wichtig für die soziale Weiterentwicklung, nicht des Hundes selbst, sondern gerade des Menschen, der immer im Mittelpunkt unserer Betrachtungen stehen sollte. Immerhin ist der Hund ein Tier, zu dem der Mensch eine Beziehung aufbauen kann. Das kann man nicht zu allen Tieren. Das merkt der Herr Landeshauptmann am besten. (Lhptm Dr Michael Häupl: Worauf spielen Sie an?) - Ich spiele auf Ihre universitäre Ausbildung an. Das haben Sie jetzt auch gewusst, Herr Landeshauptmann. Selbstverständlich haben Sie das gewusst! - Diese Beziehung zwischen Mensch und Hund wird durch den Hundeführschein natürlich nicht gestört - das behaupte ich gar nicht -, aber sie wird zumindest erschwert, wie ich meine.

 

Die wirklich unwilligen Halter, Herr Landeshauptmann, werden sich um dieses Gesetz sowieso nicht kümmern. Aggressive Hunde wird es trotz dieses Gesetzes weiterhin geben, aggressive Halter auch, solche, die ihre Tiere als Waffe benutzen, auch. Solche, die ihre Tiere als Kampfhunde im Sinne der FPÖ, nämlich für Hundekämpfe, benutzen, wird es auch geben. Gerade diesen Personen muss man verstärkt zu Leibe rücken.

 

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, das ist jetzt kein schöner deutscher Satz, der kommt, aber tun wir nicht die ohnehin Willigen bestrafen, indem wir ihnen einen Hundeführschein aufzwingen, der so schlecht exekutierbar und eigentlich nicht durchdacht ist. Ich bitte Sie alle sehr, meine Damen und Herren von der SPÖ, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, darüber nachzudenken! Ja zu einer Schulung der Halter, selbstverständlich möglichst vor Anschaffung des Tieres, wenn sie das Tier haben, noch einmal eine Schulung, klarerweise mit ihrem eigenen Tier, um die tatsächliche Führmöglichkeit dieses Tieres auch auszuloten, aber bitte Nein zu einem rasseabhängigen Hundeführschein! - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg Mag Vassilakou zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Verehrte Damen und Herren!

 

Das ist jetzt die wievielte Debatte zum Tierhaltegesetz? Die sechste oder die siebente? Ich weiß es nicht

 

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