Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
Seite 77 von 100
Bestimmungen der benachbarten Bezirke Simmering und Schwechat
angesprochen hat. Das ist ein Grund, warum ich ihn zitiere. Also: Ja zu einer
Ausbildung der Halter, möglichst noch vor Erwerb ihres ersten Hundes.
Zweites wirkliches Problem ist die Umsetzung des Gesetzes. Ich weiß,
dass das Erkennen der richtigen Rasse durch die Polizei im gegenständlichen
Fall nach dem äußeren Erscheinungsbild des Hundes - wie denn sonst - oft nicht
möglich sein wird. Auch beim besten Willen der Polizei sind irgendwelche
Missverständnisse vorprogrammiert, sofern nicht der Halter von Haus aus ein
fachtierärztliches Gutachten über die Rasse mitführt und sofern er sich
Schwierigkeiten ersparen will. Die Rassezugehörigkeit ist oft auch von
Fachleuten schwierig festzustellen. Selbst Kenner verwechseln oft Hunderassen.
Mischlinge sind oft noch schwieriger einzuordnen. Das ist auch ein Zitat, das
aus Kreisen der Polizei kommt. Ich weiß nicht, ob das Land vielleicht angedacht
hat, hier gemischte Streifen, Polizei und Tierarzt gemeinsam, einzusetzen. Das
weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, warum die Exekution dieses Gesetzes auf
die Polizei abgeschoben wurde. Warum hat man nicht eine eigene Truppe
geschaffen? Ich will jetzt nicht das Wort Kapperltruppe verwenden, weil das so
kasperlhaft klingt. Das lasse ich weg. Warum hat man nicht eine eigene Truppe
geschaffen, die „Dog Watcher“ oder so etwas? Das wäre auch eine Möglichkeit
gewesen.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Kritikpunkte zum Gesetz an sich und zur
Umsetzung. Das Problem mit dem raschen Erhalt der Zusatzkarte habe ich früher
schon einmal angesprochen. Das Problem mit dem Feststellen des Beginns der
Haltung ist auch etwas, was nicht ausgeräumt ist. Wenn der Hund gechipt ist,
weiß man ungefähr, wie alt er damals war. Wenn er das nicht ist, kann man
eigentlich nicht feststellen, wann der Halter den Hund erworben hat, es sei
denn, es ist ein Rassehund, der einen Stammbaum hat. Das haben wir eh schon
alles gesagt.
Zur Prüfung möchte ich noch zwei Worte sagen, weil Sie das, danach
gefragt, auch angesprochen haben, Herr Landeshauptmann. Zur Prüfung für den
Hundeführschein gibt es Unterlagen. Diese sind im Internet zugänglich und jeder
einigermaßen Willige wird das klarerweise auch relativ gut bestehen. Aber von
einem Einführungskurs weiß ich eigentlich nichts. Ich weiß nichts davon, dass
es explizit Kurse für die Ablegung dieser Hundeführscheinprüfung gibt. Wir
wissen jedoch, dass es eine Reihe von Personen gibt, die besser lernt, wenn sie
etwas hört, als wenn sie etwas liest. Inwieweit man das verpflichtend machen
sollte, ist etwas anderes. Eine gute Sache wäre natürlich ein verpflichtender
Einführungskurs.
Ein anderer Punkt: Personen, die die Prüfung zweimal nicht bestehen,
müssen den Hund abgeben. Jetzt kann man natürlich sagen, wenn jemand die
Prüfung zweimal nicht besteht, sollte er ohnehin mit einem Hund besser nichts
am Hut haben. Da sind wir, glaube ich, absolut einer Meinung. Aber wo gibt er
ihn denn hin? Ins Tierschutzhaus. Und was passiert dann? Dann geht er hin und
holt ihn sich wieder oder er holt sich einen anderen Hund oder der Nachbar holt
sich seinen Hund und sie tauschen miteinander. Das alles ist schon ein bisschen
vage und nicht im Vorfeld geklärt. Ich denke, dass diese Sachen alle durchdacht
hätten werden sollen.
Ich komme schon zum Schluss
und möchte jetzt ein halbphilosophisches Statement abgeben. Dass der Hund als
Freund und Begleiter des Menschen eine wichtige Aufgabe hat, darüber sind wir uns
alle, glaube ich, einig. Er ist auch sehr wichtig für die soziale
Weiterentwicklung, nicht des Hundes selbst, sondern gerade des Menschen, der
immer im Mittelpunkt unserer Betrachtungen stehen sollte. Immerhin ist der Hund
ein Tier, zu dem der Mensch eine Beziehung aufbauen kann. Das kann man nicht zu
allen Tieren. Das merkt der Herr Landeshauptmann am besten. (Lhptm Dr Michael Häupl: Worauf spielen Sie
an?) - Ich spiele auf Ihre universitäre Ausbildung an. Das haben Sie jetzt
auch gewusst, Herr Landeshauptmann. Selbstverständlich haben Sie das gewusst! -
Diese Beziehung zwischen Mensch und Hund wird durch den Hundeführschein
natürlich nicht gestört - das behaupte ich gar nicht -, aber sie wird zumindest
erschwert, wie ich meine.
Die wirklich unwilligen
Halter, Herr Landeshauptmann, werden sich um dieses Gesetz sowieso nicht
kümmern. Aggressive Hunde wird es trotz dieses Gesetzes weiterhin geben,
aggressive Halter auch, solche, die ihre Tiere als Waffe benutzen, auch.
Solche, die ihre Tiere als Kampfhunde im Sinne der FPÖ, nämlich für
Hundekämpfe, benutzen, wird es auch geben. Gerade diesen Personen muss man
verstärkt zu Leibe rücken.
Sehr geehrter Herr
Landeshauptmann, das ist jetzt kein schöner deutscher Satz, der kommt, aber tun
wir nicht die ohnehin Willigen bestrafen, indem wir ihnen einen Hundeführschein
aufzwingen, der so schlecht exekutierbar und eigentlich nicht durchdacht ist.
Ich bitte Sie alle sehr, meine Damen und Herren von der SPÖ, sehr geehrter Herr
Landeshauptmann, darüber nachzudenken! Ja zu einer Schulung der Halter,
selbstverständlich möglichst vor Anschaffung des Tieres, wenn sie das Tier
haben, noch einmal eine Schulung, klarerweise mit ihrem eigenen Tier, um die
tatsächliche Führmöglichkeit dieses Tieres auch auszuloten, aber bitte Nein zu
einem rasseabhängigen Hundeführschein! - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächste Rednerin hat sich
Frau Abg Mag Vassilakou zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Verehrte
Damen und Herren!
Das ist jetzt die wievielte Debatte zum
Tierhaltegesetz? Die sechste oder die siebente? Ich weiß es nicht
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular