Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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natürlich in einem urbanen Lebensraum ein wichtiges Thema sind und wir
in einer Weise das natürlich auch in einem koexistenziellen Zusammenleben
zwischen Mensch und Tier, zwischen Hundehaltern und solchen, die es nicht sind,
natürlich auch regeln sollten. Tatsache ist, dass sich nach einer
„No-na-Volksbefragung“, auf die man sich jetzt seitens der Mehrheitsfraktion
ein bisschen stützt, man eine Hunderassenliste - übrigens ein interessantes
Wort für eine Sozialdemokratie, wenn man vor allem den Mittelteil des Wortes
herausnimmt – überlegt hat.
Wenn man diese Rassenliste heranzieht und genau studiert, ist sie
ursprünglich von einem Deutschen abgeschrieben worden, nämlich aus dem Bereich von
Baden-Württemberg, wo diese Liste erstmalig erstellt worden ist. Im Übrigen
schon vor 15 Jahren. Sie sind immer ein bisschen hinten nach, sehr geehrte
Damen und Herren der SPÖ. Das ist nicht nur im Bereich der Hunde so, sondern in
vielen Bereichen. Dort hat man inzwischen schon wieder aufgehoben. Diese alte
Liste beinhaltet in Wirklichkeit nicht gefährliche Hunde, sondern einfach
exotische Hunde, wo es darum geht, dass ein paar Stück in ganz Österreich
vorhanden sind, nach einem Motto: „Wir machen etwas, aber in Wirklichkeit
wollen wir dieses Thema gar nicht angreifen. Wir erfüllen pseudomäßig einen
Wunsch, den wir auch auf einer Pseudovolksbefragung abgefragt haben, ohne
letztendlich irgendetwas zu erreichen und zu machen." - Das ist Populismus
pur, sehr geehrte Damen und Herren der SPÖ! Es sind weder der Deutsche
Schäferhund noch der Dobermann darauf und das sind jene, die in der
Beißstatistik ganz weit oben rangieren.
Wenn man irgendetwas bewegen möchte, dann sollte man sich auch mit
diesen Dingen auseinandersetzen. Ein Husch-Pfusch-Gesetz, so wie Sie es gemacht
haben, wird nicht viel bringen, noch dazu, wenn Sie weder Experten einbeziehen,
außer jene aus dem SPÖ-Umfeld, noch ein Begutachtungsverfahren, wie es
üblicherweise sinnvoll und üblich ist, anstrengen. Tatsache ist, der Herr
Landeshauptmann hat heute ein Beispiel seiner Profession als Biologe geliefert.
Er hat heute zitiert, was der Begriff Kampfhund bedeutet. Er hat ein Zitat aus
dem Jahre 1995 angewandt. Ungefähr so alt ist auch der wissenschaftliche
Begriff, der hier zum Gesetz geführt hat. Leider ist er schon 15 Jahre alt. Die
SPÖ hat sich leider auch in diesem Punkt nicht weiterentwickelt. Es tut mir
leid, das Ganze ist ein Husch-Pfusch und auch auf der akademischen Weise ein
großer Mist! Es tut mir leid! (Beifall bei der ÖVP. - Lhptm Dr Michael
Häupl: Sie sollten sich ein bisschen mäßigen! Zitieren Sie einen aktuelleren
Begriff!)
Es ist leider so, dass sich das weiterentwickelt hat. (Lhptm Dr
Michael Häupl: Dann zitieren Sie einen aktuelleren Begriff!) Es ist so,
dass eine Rasse überhaupt nicht mehr aktuell ist. Wir wissen heute, dass es
ganz anders ist. Es ist die Beziehung zwischen Hund und Hundehalter, die den
Ausschlag gibt. Ich sage Ihnen, Herr Landeshauptmann, genau das ist das Problem!
Sie identifizieren nicht, dass der Hundehalter in Wirklichkeit die Situation
ist, die Sie lösen sollten! (Beifall bei der ÖVP. - Lhptm Dr Michael Häupl:
Das habe ich hunderte Male gesagt!)
Ist ja kein Problem, wir können es gemeinsam angehen, gemeinsam
abändern. Es ist noch ein bisschen Zeit bis zum Wahltag. Man kann auch ein
bisschen erkennen, dass diese Dinge einfach aus dem politischen Gedanken heraus
entstanden sind und nicht wirklich, weil man gerne Dinge lösen möchte.
Aber der Kardinalfehler des Gesetzes ist natürlich auch der, dass es
eigentlich gar nicht exekutierbar ist. Wer soll denn jetzt irgendwo schauen,
welcher Hund welcher Rasse angehört. Ich kann mir schon vorstellen, dass
Polizisten durchaus gewohnt sind, mit Fahndungsfotos umzugehen, aber es ist
schon etwas anderes, wenn man ein Bild von einem Hund sieht und dann muss man
das bei all den Mischlingen erkennen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das
gut funktioniert und dass das in einer praktischen Weise funktionieren kann. (Abg Robert Parzer: Rottweiler gesucht!) Abgesehen
davon halte ich das Ganze auch aus diesem Grund für verfassungswidrig, weil ein
Gesetz, das nicht durchführbar ist, an sich ein Blödsinn ist und gar nicht
anerkannt werden kann! (Beifall bei der ÖVP. - Abg Robert Parzer: Jawohl!)
In weiterer Folge, und auch das hat mich überrascht, dass der Herr
Landeshauptmann in der Anfragebeantwortung nicht darauf eingegangen ist, ist
auch das Exekutieren der Chippflicht der Hunde. Hunde müssen seit 1.1. dieses
Jahres verpflichtend mit einem Chip ausgestattet sein. Tatsache ist, dass laut
Schätzungen von Experten vielleicht 10 bis 15 Prozent mit einem solchen
Leseelement ausgestattet sind. Die Polizei hat gar keine Lesegeräte von der
Stadt Wien zur Verfügung gestellt bekommen. Dabei wäre das eigentlich das
Einfachste, wenn man schon die Rassen bestimmen möchte. Wenn man sich schon auf
die Rassenliste einigt, kann man das über den Chip eindeutig identifizieren,
wenn man natürlich gechipt hat, wenn man Lesegeräte hat und wenn man es ernst
meint, sehr geehrte Damen und Herren der SPÖ. Sie tun das leider nicht! (Beifall
bei der ÖVP.)
Ich denke, wir sollten auch wirklich das adressieren,
auf das es ankommt. Worum geht es denn in Wirklichkeit bei dem Gesetz? Es geht
darum, dass einige Personen, und sie sind durchaus überschaubar in der Anzahl,
den Hund als Kampfelement, als Waffe, als Killerhund erziehen und diesen auch
so benutzen. Dafür brauche ich aber kein Hundegesetz, da reicht das normale
Strafgesetz aus. Wenn ich es ernst meine, kann ich hier die Dinge entsprechend
exekutieren. Das ist in Wirklichkeit das Problem, dass sich jetzt viele
Hundehalter mit dem Thema Hundeführschein auseinandersetzen müssen, die es
ehrlich meinen, die natürlich mit dem Hund eine entsprechende korrekte Beziehung
pflegen und ihn auch entsprechend halten. Aber einige tun dies eben nicht und
für diese wenigen,
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