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Landtag, 34. Sitzung vom 21.09.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 24

 

rechtlichen Voraussetzungen verpflichtet fühlt.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei steht selbstverständlich für freie Religionswahl und freie Religionsausübung. (Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Aber wehe, es ist der Islam!) Aber es kann und darf nicht sein, und das hat uns auch unsere Geschichte gelehrt, dass Religion dazu verwendet wird, politisch zu agieren (Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Das ganze politische System ist gegen Religionsmissbrauch!), dass Religion vorgeschoben wird, um Menschenrechte mit Füßen zu treten, dass Religion politische Machtansprüche erhebt und unsere Werte in Frage gestellt werden - und ich betone, ja, wir haben Werte wie etwa die Gleichberechtigung, nicht nur die Gleichstellung, die Gleichberechtigung von Menschen, aber auch die freie Berufswahl (Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Sie wollen ja ein Berufswahlverbot aussprechen! – Abg Godwin Schuster: Sie haben es ja ausgesprochen, dass Nonnen nicht tätig sein dürfen! Ein Berufsverbot für Nonnen! Dafür haben Sie sich ausgesprochen! Als ob Nonnen nicht auch Kopftücher tragen!), die freie Entscheidung, wie Menschen leben möchten, ob sie Kinder wollen oder nicht (Abg Godwin Schuster: Sie haben sich dafür ausgesprochen, dass Nonnen keine Kopftücher tragen wollen!) und dass sie den Schulunterricht frei wählen dürfen -, und wenn diese Werte in Frage gestellt werden, dann ist die Religion nicht mehr frei ausübbar. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Dr Günther. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Eines ist schon deutlich zu sehen: Die SPÖ-Fraktion verneigt sich bereits vor dem Islam, denn sonst wäre es nicht möglich, dass der Islamsprecher bereits in der Regierungsbank sitzt. Das ist durchaus spannend zu betrachten. (Beifall bei der FPÖ. – Aufregung bei der SPÖ.)

 

Meine sehr geehrten ... (Abg Siegi Lindenmayr: Also wenn Sie keine besseren Argumente haben!) Es geht ... Herr Kollege, ich stelle nur fest. (Weitere Aufregung bei der SPÖ.) Wenn Ihnen das schon peinlich ist, dann beenden Sie es. Mir ist es kein Anliegen und mir ist es auch egal. Es zeigt nur die Einstellung der SPÖ. Aber es ist nicht der Sinn meines Auftritts. Ich habe es nur festgestellt.

 

Anlässlich der letzten Sitzung des Gemeinderats am 1. Juli wollte die Freiheitliche Fraktion zwei Anträge einbringen, die sich mit den demokratiepolitischen, aber auch umweltpolitischen und vor allem menschenrechtsverletzenden Problemen der Kurden in der Türkei befasst hat. Das Problem war damals, der Vorsitzende Schuster hat es nicht zugelassen. Begründung war damals die Gaza-Resolution. Jetzt hat es ... (Abg Godwin Schuster: Sie haben sich für eine Präsidiale ausgesprochen!) Eine Besprechung in der Präsidiale. Jetzt hat es am 12. September in der Türkei eine Abstimmung über eine Änderung der Verfassung von 1982 in insgesamt 26 Punkten gegeben, die sich vor allem in offizieller Begründung damit befasst, dass das Justizsystem in der Türkei den europäischen Regelungen angeglichen wird. Wenn man dann die Medien sowohl in Österreich als auch in den anderen Ländern verfolgt hat, so ist dort sehr deutlich herausgekommen, dass diese Änderung der Verfassung vor allem dazu führt, die Justiz und auch das Militär zu beschränken und das Land umzustrukturieren und weniger damit, es an die Rechtsregelungen der Europäischen Union anzugliedern.

 

Eines ist aber sehr deutlich aufgefallen. Es hat nichts gegeben, wo man Menschenrechte, die in der Türkei gegenüber den Kurden mit Füßen getreten werden, verbessert hätte. Es sitzen dort weiterhin 1 500 politische Funktionäre der Kurdenpartei im Gefängnis. Es sind weiterhin 4 000 Kinder in noch dazu Gefängnissen für Erwachsene eingesperrt, die dort auf Grund von Bagatelldelikten eingesperrt wurden und nicht freikommen. Und es sitzt unter anderem auch der Bürgermeister von Batman, einer immerhin fast 400 000 Einwohner großen Stadt, bereits seit 24. Dezember 2009 im Gefängnis. Die erste Verhandlung findet am 18. Oktober 2010 statt.

 

All diese Probleme sind für uns Anlass, diese Anträge von damals wiederum einzubringen und ich darf sie kurz vorlesen, einerseits den Stopp des Staudammprojektes im ostanatolischen Ilisu, wo es vor allem darum geht, dass hier 80 000 Menschen aus ihrem Lebensraum weggebracht werden sollten und dass hier ältestes Kulturgut vernichtet werden soll, wenn man an die Stadt Hasankeyf denkt. Aus diesem Grund wolle der Landtag beschließen:

 

„Der Wiener Landtag fordert die türkische Regierung auf, von diesem weder in kulturpolitischer Hinsicht noch aus dem Blickwinkel der betroffenen Bevölkerung vertretbaren Staudammprojekt zurückzutreten. Des Weiteren werden die betroffenen österreichischen Firmen ersucht, die Beteiligung am Staudammprojekt Ilisu aus obgenannten Gründen zu überdenken. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“

 

Das Zweite ist die Gleichbehandlung der Kurden in der Türkei. Hier geht es darum:

 

„Der Landtag der Stadt Wien fordert die Türkische Republik auf, Maßnahmen zu setzen, um der kurdischen Bevölkerung ein Leben in Frieden und Freiheit zu gewährleisten sowie die Gleichberechtigung mit der türkischen Bevölkerung, vor allem in sprachlicher und kultureller Hinsicht zu ermöglichen.“

 

Der dritte Antrag betrifft den Bürgermeister von Batman:

 

„Der Wiener Landtag appelliert an den Ministerpräsidenten der Türkischen Republik Erdogan, die Repression gegen politische Gefangene, insbesondere gegen den Bürgermeister von Batman, einzustellen und sich für die Durchführung eines rechtsstaatlichen, den Grundsätzen entsprechenden Gerichtsverfahrens gegen Bürgermeister Atalay einzusetzen.

 

In formeller Hinsicht wird auch hier die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als Nächste zum Wort gemeldet hat sich die Frau Abg Frank. Ich erteile es ihr.

 

Abg Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

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