Landtag, 3. Sitzung vom 27.01.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 43
Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP – 00343-2011/0001 – KVP/LM) im Rahmen der Fragestunde. Sie wird von Herrn Abg Norbert Walter gestellt, und ich ersuche den Herrn Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung um die Beantwortung. [In den vergangenen Monaten kam es bei der Auszahlung von zugesagten Förderungen im Wohnbaubereich, zB bei Förderungen für die thermische Sanierung von Wohnbauten (Thewosan), zu Verzögerungen. Wie kann gewährleistet werden, dass die Förderwerber, die eine Förderzusage vom Wohnfonds erhalten haben, möglichst rasch ihre Fördergelder für die hohen Investitionskosten erhalten?]
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Abg Norbert Walter!
In Beantwortung der mir gestellten Frage möchte ich feststellen, dass Förderungen im Wohnbaubereich von der Wiener Landesregierung genehmigt werden. Jene Förderungen, welche die Wiener Landesregierung beschlossen hat, werden ausnahmslos und vollständig ausbezahlt. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem abgesehen von Verstößen gegen die Förderrichtlinien Förderzusagen widerrufen wurden.
Zur Klarstellung darf ich auch erläutern, dass der Wohnfonds Wien als Sachverständiger für die MA 50 fungiert und in dieser Funktion Prüfberichte erstellt. Zusagen oder Genehmigungen von Förderungen fallen nicht in den Aufgabenbereich des Wohnfonds Wien.
Für die Zukunft halte ich fest, dass es zu keiner Änderung der rechtlichen Grundlagen kommen wird. Insbesondere die Sanierungsverordnung bleibt unverändert, auch entgegen falscher Medienberichte. Allerdings wird es zu zeitlichen Erstreckungen jener Thewosan-Projekte kommen, die auf Zuschüssen basieren. Sonst bleiben aber alle gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, die wir zur Förderung insbesondere zum Themenschwerpunkt Thewosan gemeinsam beschlossen haben, aufrecht und werden natürlich auch in den kommenden Monaten so exekutiert.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Walter. Ich ersuche darum.
Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landesrat! Es ist richtig, dass der Wohnfonds natürlich nur eine Prüfstelle und in Wahrheit auch nur eine Sachverständigenstelle ist. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder in der Praxis dazu, dass – ich sage jetzt – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnfonds potenziellen Förderwerberinnen und Förderwerbern sozusagen die Zusage machen: Das geht alles in Ordnung, es ist alles korrekt!
Ich gebe Ihnen auch recht: Letztendlich ist es natürlich ein Landesregierungsbeschluss. Aber wie können Sie sicherstellen, dass sozusagen durch diese Diskrepanz zwischen der Sachverständigenstelle und der Wiener Landesregierung nicht eine so lange zeitliche Dimension entstehen kann, damit sozusagen potenzielle Förderwerberinnen und Förderwerber entsprechend rasch auch in den Genuss der Förderung gelangen können?
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Wir in Wien – und da liegen wir durchaus auch im Unterschied zu anderen Bundesländern – bemühen uns sehr, dass die Sachverständigengutachten so einfließen, dass die Förderzusagen durch das Land dann auch entsprechend fließen. Das ist in anderen Bundesländern stärker voneinander getrennt.
Wir haben in den letzten Jahren, wie ich meine, ein sehr gutes System aufgebaut, dass Förderwerber für einen Sanierungsprozess, wenn sie das entsprechende Sachverständigengutachten durch den Wohnfonds erhalten, auch damit rechnen können, dass es den entsprechenden Beschluss durch die Landesregierung gibt.
Was sein kann – und das ist sicher richtig –, ist, dass gerade in der jetzigen Zeit, wo wir ein ganz starkes Anwachsen der Anträge im Bereich der Sanierung haben, was erfreulich ist und was auch auf unsere gemeinsamen Ambitionen zurückzuführen ist, wenn die Anzahl der Anträge in diesem Ausmaß steigt, es durchaus dazu kommen kann, dass es zu einer zeitlich größeren Dimension als in den letzten Jahren kommt.
Aber das ist, wenn man so will, auch Ergebnis des erfreulichen Prozesses, dass es uns gelungen ist, die Sanierungsquote deutlich anzuheben, und ist auch Erfolg unserer gemeinsam beschlossenen Sanierungsverordnung.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Frank. Ich ersuche darum.
Abg Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Im Zuge der Budgetdebatte war ja auch die Wohnbauförderung bereits Thema. Da haben Sie gesagt, die Qualität wird noch weiter ausgebaut, die thermische Sanierung wird ausgebaut.
Wir haben eklatanten Bedarf an Single-Wohnungen, Jungwienervormerkungen, die nicht befriedigt werden können, an Behindertenwohnungen fehlt eine ganze Menge, und Sie wollen die thermische Sanierung ausbauen. Seit dem Jahr 2000 ist es aber so, dass die Wohnbauförderung permanent gekürzt wird.
Herr Stadtrat, wie schaffen Sie die Schere, dass Sie das alles vermehrt anbieten wollen und parallel dazu die Mittel kürzen, ohne dass die Qualität darunter leidet?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Die Wohnbauförderung in dem Sinne gibt es ja seit 2009 nicht mehr, also die Wohnbauförderungsmittel, die sich aus dem Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ergeben haben. Es gibt jetzt die gemeinsamen Ertragsanteile aus der Steuerleistung. Das heißt, es gibt für die Bundesländer eine höhere Flexibilität, die Mittel auch für infrastrukturelle Maßnahmen auszugeben.
Wir in Wien haben uns immer daran gehalten, dass wir die Wohnbauförderungsmittel aus dem Finanzausgleich ausschließlich für den Wohnbau ausgegeben haben, und haben zusätzlich noch Mittel als Stadt zur Verfügung gestellt. Wir haben bis zum Jahr 2009 bei
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