Landtag, 3. Sitzung vom 27.01.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 43
Deswegen fordern wir eben als ersten Schritt, dass bei der Polizei eine Gewalttransparenzdatenbank eingerichtet wird und das soll die Frau Bundesministerin für Inneres sicherstellen. Auf diese Gewalttransparenzdatenbank sollen nur das Jugendamt beziehungsweise die betroffenen Stellen der Jugendwohlfahrt uneingeschränkt Zugriff haben, und in Zukunft können sich dann dort alle zuständigen Stellen Informationen holen und Informationen über jene Personen erhalten, die bereits auf Grund von Gewaltdaten jedweder Art straffällig wurden, eine Haftstrafe verbüßt haben und in einem Haushalt mit Kindern leben.
Aber leider hat ja bezüglich Jugendwohlfahrt auch die Volksanwaltschaft Mängel aufgezeigt. Im Volksanwaltschaftsbericht steht es ja: Untätigkeit trotz Kindeswohlgefährdung. Die Magistratsabteilung 11 hat in einem Fall der Kindeswohlgefährdung mehrere Versäumnisse zu verantworten. Einerseits schloss es das Abklärungsverfahren über das Wohl eines Kindes frühzeitig und allein auf Grundlage einer polizeilichen Mitteilung ab, und andererseits unterließ es, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls zu setzen. Die Folge dieser Unterlassung war, dass die Kindesmutter mit dem Kind untertauchte und nicht mehr auffindbar war. Das stellt die Volksanwaltschaft fest und stellt auch weiter fest, dass solche Fehler leider in diesem System passieren können, weil es zu wenige Planstellen gibt. Auch hier fordert die Volksanwaltschaft die Anhebung des Personalstandes in der Sozialarbeit, und wir fordern eben auch weiters in diesem Antrag die personelle, finanzielle und materielle Aufstockung der für die Arbeit im Bereich der Jugendfürsorge verantwortlichen Abteilungen der Stadt Wien um 30 Prozent und auch die Schaffung eines flächendeckenden Angebots an Mediation und Supervision in allen Bezirken.
Ich komme auch schon zum Schluss und appelliere an Sie alle, stimmen Sie diesem Antrag zu, stellen Sie dadurch sicher, dass eine Verbesserung in diesem System erreicht wird. Ich persönlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, stimme diesem Antrag zu, denn ich möchte nicht mit meinem Gewissen vereinbaren müssen, dass, wenn ich nur einmal mehr aufgezeigt hätte, ein kleines Menschenleben hätte retten können. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg Wutzlhofer. Ich erteile es ihm.
Abg Mag Jürgen Wutzlhofer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hohes Haus!
Der Fall, der die FPÖ dazu bewogen hat, diesen Dringlichen Antrag zu stellen, der Fall des schrecklichen Mordes an dem Bub Cain, macht ohnmächtig, betroffen, er erschüttert, ist brutal und schlicht und einfach schrecklich.
Das, was hier jetzt daraus gefolgert wird, beziehungsweise was Sie vorschlagen, ist für mich im Grunde genommen Politik oder Rhetorik, die haarscharf am Thema vorbeigeht.
Das einmal erstens: Man kann über alles reden, ich weigere mich aber prinzipiell, über Details eines Falles zu reden, der in Bregenz passiert ist, für den der Wiener Jugendwohlfahrtsträger nicht verantwortlich ist, wo ich selber nur die Informationen aus der Presse habe und haben kann und ich daher es nicht wirklich für sinnvoll halte, im Wiener Landtag Ursachensuche zu betreiben.
Zweitens geht es am Thema haarscharf vorbei, weil die Dinge, die Sie vorschlagen, entweder, so muss man sagen, auf falschen Tatsachen beruhen oder aber das Problem meines Erachtens nicht wirklich lösen.
Zum Thema Problem nicht lösen: Die Gewalttransparenzdatenbank, das haben meine Vorrednerinnen Hebein und Straubinger ohnedies schon gesagt, und jetzt einmal abgesehen davon, dass es aus daten- oder grundrechtlicher Sicht schwierig umsetzbar wäre, löst das Problem nicht. Ich glaube nicht, und das zeigt ja der konkrete Fall, dass die Frage der mangelnden Information das Problem ist. Es gibt sehr strenge Meldeverpflichtungen, die sollen noch ausgeweitet werden, gäbe es endlich das Bundeskinder- und Jugendhilfegesetz. In dem konkreten Fall wusste man sogar von der Vorbestrafung des Mannes, der nicht in der Familie gemeldet war. Ihr Vorschlag, und Sie gehen ja von dem Bregenzer Fall aus, hätte da nichts verändert.
Was sehr wohl etwas verändern würde, wäre, wenn es endlich bundesweit klare und hohe Standards für die Jugendwohlfahrt gäbe. Das gibt es aber derzeit nicht. Das gibt es in Wien, man muss auch sagen, Vorarlberg ist eines der Bundesländer, das auch Standards hat, aber das gibt es in vielen Bundesländern nicht. Standards wie das Vier-Augen-Prinzip, Herr Kollege Aigner hat das gesagt, das gibt es in Wien selbstverständlich, weshalb auch Wien als einziges Bundesland keine Einwände gegen das Bundeskinder- und Jugendhilfegesetz hatte, alle anderen hatten solche schon, weil es würde bedeuten, sie müssten mehr Geld ausgeben und sie müssten sozusagen ihre Standards heben. Das finde ich, und das ist ja von allen Rednern gesagt worden, gerade bei so einem Thema völlig unzulässig und traurig, und deshalb muss es unser gemeinsames Ziel sein, alles daran zu setzen, dass es zu diesen Bundesstandards kommt und dass endlich dieses Gesetz beschlossen wird. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Jetzt ganz kurz zu den falschen Annahmen, die Sie in Ihrem Antrag erwähnen. Erstens schreiben Sie, es gäbe kein beziehungsweise fordern ein flächendeckendes Angebot an Supervision. Das gibt es, das steht grundsätzlich allen MitarbeiterInnen zur Verfügung, im ersten Jahr sogar verpflichtend.
Sie schreiben von einer personellen Ausdünnung. Einmal prinzipiell, es gab keinerlei Personalkürzungen oder Aufnahmestopps in den letzten Jahren, im Gegenteil, wenn man sich die Budgets anschaut 2008, 2009, 2010 in der Geschäftsgruppe. Also, wenn wo ein klarer Anstieg und eine klare Schwerpunktsetzung zu erkennen sind - da braucht man sich einfach nur die Zahlen anschauen -, dann ist das bei der MA 10 und bei der MA 11, aber man kann es ohnedies auch in Personen runterrechnen, Frau Kollegin Straubinger hat das ohne
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