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Landtag, 5. Sitzung vom 31.05.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 21

 

Meine Frage an Sie: Wenn Sie das bezahlen müssen, um wie viel Geld handelt es sich da, das frei wird? Und wie würden Sie planen, das im Pflegebereich sinnvoll für die Zukunft einzusetzen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das wäre sehr schön, wenn die Realität so wäre, wie Sie sie darstellen. Es wird keine Ersparnis geben, denn selbstverständlich werden nach dem richtigen Motto, dass das Geld der Leistung folgt, natürlich die Mittel, die derzeit für das Landespflegegeld ausgeschüttet werden, eins zu eins – und zwar mit dem Schnitt Ende des Jahres 2011 – an den Bund überwiesen und wird das rückabgewickelt. Es bleibt den Ländern kein Geld zusätzlich. Schade!

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

Ich möchte mitteilen, dass sich Herr Abg Dr Aigner entschuldigt hat.

 

9.42.11†Amtsf StRin Mag Ulli Sima - Frage|

Die 4. Frage (FSP - 02193-2011/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dipl-Ing Roman Stiftner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Mit 30. Juni endet die Übergangsfrist für den verpflichtenden Hundeführschein. Ab 1. Juli muss jeder Besitzer eines Kampfhundes einen Hundeführschein besitzen. Der Wiener Hundeführschein entpuppt sich dabei zunehmend als Farce. Sollte mit der Hundeführscheinpflicht sichergestellt werden, dass nur verlässliche Personen Kampfhunde führen, so verzichtet der Magistrat in Wien darauf, die Verlässlichkeit der Hundebesitzer zu prüfen. Sprechen Sie sich für eine Novelle aus, der zufolge der Magistrat künftig die Verlässlichkeit von Kampfhundehaltern von Amts wegen zu erheben hat, insbesondere ob Vorstrafen wegen Gewaltdelikten, Zuhälterei, Drogenhandel, Menschenhandel oder Schlepperei oder Verstöße gegen Tierschutz- und Tierhaltegesetz vorliegen, um ausschließen zu können, dass auch nicht verlässliche Personen einen Kampfhund besitzen?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Schönen guten Morgen!

 

Meine Frage heute beschäftigt sich mit dem Hundeführschein. Ich darf zu Beginn kurz über die gesetzlichen Grundlagen dazu aufklären.

 

Nach der derzeitigen Regelung des § 5a des Wiener Tierhaltegesetzes dürfen nur jene Personen zur Absolvierung der Hundeführscheinprüfung zugelassen werden, die unter anderem über die notwendige Verlässlichkeit gemäß Abs 6 verfügen. Behörde für diese Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei ist die Bundespolizeidirektion Wien. Das heißt, das Abfragen von Vorstrafen, also Strafregisterauskünfte, hat durch die Polizei zu erfolgen.

 

Da aber die Abwicklung der Hundeführscheinprüfung über die MA 60 nicht als Behörde, aber durch die MA 60 erfolgt, wäre es durchaus sinnvoll, der MA 60 die Kompetenz zu erteilen, diese Abfragen künftig auch vornehmen zu können.

 

Wir haben das natürlich mit der Polizei besprochen. Dieses Ansinnen ist aber leider von der Polizei abgelehnt worden, mit der Begründung, dass die Weitergabe von Daten nicht möglich ist. Diese Begründung liegt auch schriftlich vor.

 

Daher ist die Vorgangsweise jetzt Folgende, dass wir die Namen der Hundeführscheinkandidaten und -kandidatinnen weiterhin auch an die Polizei melden. Diese kann als zuständige Behörde alle weiteren notwendigen Schritte setzen.

 

Die weiteren Ausschlussgründe für die Absolvierung des Hundeführscheins, also die Übertretungen nach dem Tierhaltegesetz, werden sowohl bei der MA 58, die ja Strafbehörde ist, als auch bei der Polizei abgefragt und rückgemeldet. Die Übertretungen nach dem Tierschutzgesetz werden von den Magistratischen Bezirksämtern geahndet und werden dort abgefragt.

 

Ansonst kann ich Ihnen sehr erfreut berichten, dass der Hundeführschein wirklich eine sehr gute Sache geworden ist, eine Erfolgsgeschichte. Es geht ja bekanntermaßen um das friedliche Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt. Die Übergangsfrist endet – wie Sie wissen – mit Ende Juni beziehungsweise 1. Juli des heurigen Jahres. Dann müssen alle Besitzerinnen und Besitzer von sogenannten Kampfhunden einen Hundeführschein gemacht haben. Bisher haben das rund 1 830 Besitzer und Besitzerinnen gemacht. Und wir haben noch 500 Anmeldungen von Personen, die sich für die Hundeführscheinprüfung angemeldet haben. Das heißt, wir sind jetzt bei einer Gesamtzahl von 2 330, was, so glaube ich, schon eine sehr, sehr gute Bilanz ist.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

In der Zwischenzeit begrüße ich die Schülerinnen und Schüler der Schule Schaumburgergasse recht herzlich bei uns. Ich freue mich, dass sie der Landtagssitzung beiwohnen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

 

Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Stiftner. Ich ersuche darum.

 

9.44.58

Abg Dipl-Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Einen schönen guten Morgen!

 

Sie haben das klar dargestellt, dass offenbar ein Gesetz entworfen worden ist, das doch sehr viel Interpretationsspielraum für die Behörde übrig lässt.

 

Ein Zweites, was immer wieder auffällt: Es gibt immer wieder Ausreden, warum die Kooperation mit anderen bei Ihnen, Frau Stadträtin, offenbar nicht funktioniert. Diesmal ist es wieder einmal die Polizei.

 

Faktum ist – wir haben uns da sehr genau erkundigt –, dass Ihre Behörde eine Art Selbsterklärung einfordert. Das heißt, egal, wer das tut, er erklärt selbst, dass er ohnehin in bestem Zustand ist und den Hund nur in bester Absicht halten möchte. Die Behörde führt überhaupt keine Überprüfung in dieser Richtung – auch wenn es darum geht, eine allfällig Zuverlässigkeit hier feststellen zu wollen – durch. Faktum ist, so wie sonst auch kann man ja auch hier ein Leumundszeugnis einholen oder einholen lassen. Das ist auch im Gesetz abgedeckt.

 

Die Frage ist: Warum tun Sie das nicht? Und warum weisen Sie nicht Ihre Behörde, Ihre Beamten an, entsprechend vorzugehen?

 

Weiters frage ich Sie, wie Sie den Vollzug sicherstellen wollen, zumal ja nicht nur der Hundeführschein jetzt

 

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