Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 69
Kleingartensiedlung oder Ähnlichem.
Was jedenfalls zurückbleibt, sind unterschiedliche Interpretation, unterschiedliche Meinungen, wo möglich ist und wo nicht. Man hätte das Problem ganz einfach lösen können, indem man sich auf eine planmäßige Festlegung einigt. Eine solche haben Sie nicht zustande gebracht, aus welchen Gründen auch immer. Sie sagen aber, Sie wissen ganz genau, wo es erlaubt ist und wo nicht.
Ich frage Sie daher: Warum haben Sie eine rechtsverbindliche planliche Festlegung, sei es im Landesgesetz oder in einer Verordnung, unterlassen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Die umliegenden Flächen des Rathausplatzes sind so gewidmet, wie ich es Ihnen gesagt habe, und nach unserer Definition des Wohngebietes im Prostitutionsgesetz ist deshalb die Prostitution am Rathausplatz nicht gestattet.
Diese Definition ist eine, die aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Juristen, sowohl unseres Hauses – und das sind sehr kompetente Leute – als auch der Juristen der Polizei Rechtssicherheit gibt.
Wenn Sie mich fragen, warum wir diesen Weg gewählt haben und nicht den Weg, den Sie vielleicht gewählt hätten, nämlich eine Zone zu machen, wo es sein darf und es sonst überall zu verbieten: Wir haben diesen Weg deshalb gewählt, weil wir eine sehr urbane Stadt sind, weil es Prostitution in dieser Stadt gibt – wobei es sie auch geben soll, auch das ist mir ganz, ganz wichtig –, und wenn man die Position hat, dass man sagt, ja, es gibt Prostitution, es soll Prostitution geben, sie soll geregelt sein, sie soll nicht mit Gewalt verbunden sein, sie soll Sicherheit geben et cetera, dann ist das eben ein ideologisch grundsätzlich anderer Zugang.
Deswegen haben wir eine Regelung gesucht, wo wir versucht haben, beide Interessen Platz finden zu lassen, nämlich die Anrainerinnen und Anrainer zu entlasten und den Prostituierten, die selbstbestimmt arbeiten – es sind leider ohnehin viel zu wenige –, die Chance zu geben, selbstbestimmt und sicher zu arbeiten.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.
Wir kommen zur Aktuellen Stunde. (Widerspruch bei den GRÜNEN.) Oh! (Heiterkeit bei den GRÜNEN. – Abg David Ellensohn: Es fehlt noch die fünfte Frage!) Entschuldigen Sie! Das war ein Wunschgedanke.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 02745-2011/0001 - KGR/LM), die von Herrn Abg Mag Chorherr gestellt wird und an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet ist. (Sie haben angekündigt, dass es in Wien sogenannte Fahrradstraßen geben wird. Welche Schritte auf Landesebene werden Sie dazu setzen?)
Bitte, Frau Stadträtin.
†LhptmStin Mag Maria Vassilakou - Frage
LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!
Wenn Sie gestatten, interpretiere ich den kleinen Lapsus als Ergebnis dessen, dass wir jetzt den vierten Tag in Folge in sehr langen Sitzungen hier im Haus sitzen. Ich verspreche daher, mich kurz zu fassen, um damit vielleicht dem subtilen Wunsch nachzukommen, unsere Gesamtsitzungsdauer entsprechend zu verkürzen.
Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Radstraßen sind ein wesentliches Element, um den Radverkehrsanteil in größeren Städten steigern zu können. Sie sind vor allem überall dort von Bedeutung, wo man in dicht verbautem Gebiet mit Schwierigkeiten und hohen Kosten konfrontiert ist, wenn man Radfahranlagen neu entstehen lassen möchte.
Das heißt, es ist für Städte ein guter, kluger, rascher, kostengünstiger Weg, um eine weitestgehende Entflechtung der Verkehrsströme zu erreichen und Radfahrerinnen und Radfahrern die Möglichkeit zu geben, sehr rasch und sehr sicher von A nach B zu kommen.
Zum besseren Verständnis möchte ich kurz auflisten, was die Kriterien sind, damit eine Straße als Radstraße bezeichnet werden kann.
Da geht es erstens um eine Straße, die gegenüber der Bestandssituation zu einer deutlichen Verbesserung für den Radverkehr führt.
Zweitens: durchgängige Befahrbarkeit mit ausreichenden Breiten in beiden Fahrtrichtungen, damit ein Nebeneinanderfahren inklusive Überholmöglichkeit gegeben ist.
Drittens, sehr wesentlich: Vorrang bei querenden Straßen, ausgenommen ÖV-Straßen beziehungsweise Hauptstraßen A und B.
Viertens: maximal Tempo 30.
Fünftens: geringe Kfz-Verkehrsstärke.
Nachdem die Straßenverkehrsordnungsnovelle nicht – wie ursprünglich angenommen – die Möglichkeit zur Schaffung von Fahrradstraßen eingeräumt hat, haben wir an die entsprechenden Magistratsabteilungen den Auftrag erteilt, sich Gedanken zu machen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen, wie es in Wien dennoch zur Schaffung von Fahrradstraßen kommen kann.
Der Vorschlag liegt vor. Wir sprechen da von einer fahrradfreundlichen Straße, die derart gestaltet sein soll, dass wir die inzwischen eingerichteten fahrradfreundlichen Straßen zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit einräumt, Radstraßen tatsächlich zu schaffen, sehr leicht in Fahrradstraßen umwandeln können.
Was ist da vorgesehen? Wesentlich ist, dass es eben zur Bevorrangung des Radverkehrs auf dieser Straße kommt, das heißt, auch zum Nachrang für den querenden Verkehr, eben unter Berücksichtigung jener notwendigen Ausnahmen, die ich sohin angeführt habe.
Zweitens geht es darum, zur besseren Verständlichkeit und Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer konsequent mittels Piktogrammen auf der Fahrbahn für den querenden Verkehr klarzumachen, dass es sich da um eine fahrradfreundliche Straße handelt.
Drittens ist vorgesehen – natürlich in Absprache mit den Bezirken vor Ort und entsprechend den konkreten Örtlichkeiten – mittels Beschilderung klar und deutlich zu dokumentieren, dass es sich da um eine fahrradfreundli
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