Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 69
Dr Gertrude Brinek und Frau Mag Terezija Stoisits. (Allgemeiner Beifall.)
Ich heiße Sie herzlich im Wiener Landtag willkommen und bin gebeten worden, festzustellen, dass leider Frau Volksanwältin Dr Brinek sehr bald wieder gehen muss, es ihr aber ein Anliegen war, hier doch anwesend zu sein, und auch Volksanwalt Dr Peter Kostelka sich früher verabschieden wird müssen, wenn der Sitzungsverlauf nicht schon ein Ende gebracht hat.
Wir kommen nun zur Tagesordnung. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Dr Aigner zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen Volksanwältinnen und Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren!
Ich möchte vorausschickend den Dank meiner Fraktion, der Wiener ÖVP, an die Volksanwaltschaft, an die Volksanwälte und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses wichtigen Kontrollgremiums übermitteln. Wir bedanken uns sehr für die Ausführlichkeit und Pointiertheit Ihrer Berichte.
Wichtig ist, dass wir den Bericht nicht nur heute kurz diskutieren, dann ablegen und es geschieht nichts, sondern dass wir die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Ich möchte noch einen kurzen Anknüpfungspunkt zur Debatte um den Rechnungsabschluss und dann zur Kontrollamtsdebatte finden. Ich würde mir für unser Wiener Kontrollamt und für unseren Kontrollamtsdirektor die gleiche prominente „Sendezeit" – unter Anführungszeichen – wünschen, wie das jetzt der Volksanwaltschaft und auch dem Rechnungshof zugute kommt. Ich glaube, wir sollen unser Kontrollamt nicht irgendwann spätabends verstecken und die Berichte sozusagen kurz abhandeln, sondern, wie der Volksanwaltschaft auch, einen entsprechend prominenten Platz einräumen. Dazu könnte man eine Geschäftsordnungsreform heranziehen.
Ich komme gleich zu ein paar Punkten aus den vorliegenden Berichten:
Gleich am Anfang, auf Seite 13, „Arbeits- und Prüfschwerpunkte", beklagt sich die Volksanwaltschaft völlig zu Recht, dass sie nur mehr eine eingeschränkte Kontrolle über den Bereich der öffentlichen Verwaltung ausüben kann, weil große Bereiche gerade der kommunalen Daseinsvorsorge in ausgegliederten Rechtsträgern organisiert ist und daher der Volksanwaltschaft nicht mehr offenstehen. Die Volksanwaltschaft ist teilweise auf das Wohlwollen ausgegliederter Einrichtungen angewiesen. Ich glaube, in einem Rechtsstaat, der auch der Kontrolle eine entsprechende Bedeutung zumisst, sollte ein Kontrollorgan nicht auf das Wohlwollen der Verwaltung, auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, angewiesen sein, sondern einen Rechtsanspruch auf das Tätigwerden haben. Es liegt an uns, als Gesetzgeber auf Landesebene, aber natürlich im Endeffekt dann beim Bundesgesetzgeber, die entsprechenden Adaptierungen vorzunehmen, dass die Rechtsschutz suchenden Bürgerinnen und Bürger nicht vor verschlossenen Türen stehen bleiben und die Volksanwaltschaft nichts tun kann.
Wir haben über das Thema Jugendwohlfahrt, Herr Volksanwalt Kostelka, schon im Ausschuss gesprochen und zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde im Gemeinderat gemacht. Es ist auch im Bereich der Rechnungsabschlussdebatte sehr intensiv über den Bericht diskutiert worden. Ich möchte diese Debatte nicht neuerlich in Gang setzen, aber Sie können sicher sein, dass der Bereich der Jugendwohlfahrt auch im Fokus der Abgeordneten des Landtages und des Gemeinderates steht und dass der Volksanwaltschaftsbericht für uns eine ganz wesentliche Grundlage für zukünftige parlamentarische Aktionen ist.
Sie gehen unter anderem auch auf das Problem der Gangbetten in Wiener Spitälern ein. Meine Damen und Herren, es ist klar, dass es immer wieder Situationen geben kann, wo sich Gangbetten kurzfristig nicht verhindern lassen. Ich entnehme aber dem Volksanwaltschaftsbericht, dass es durchaus auch quasi systemisierte Gangbetten in Wiener Spitälern gibt, nämlich dann, wenn sich Patienten angeblich nur kurzfristig im Spital aufhalten, dass sie dann in Sichtweite des Schwesternstützpunktes auf den Gang gestellt werden. Meine Damen und Herren, die Volksanwaltschaft sagt ganz zu Recht, dass die Wahrung der Würde des Patienten nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob man kurz oder lang im Spital ist. Es kann auch ein kurzfristig geplanter Spitalsaufenthalt in einen länger dauernden Spitalsaufenthalt übergeleitet werden. Ich glaube, prinzipiell sollten wir einen Konsens finden, dass Gangbetten eigentlich kein Zustand sind und man das Patientinnen und Patienten auch nicht zumuten sollte.
Es ist im Weiteren auch die Problematik des Kindermissbrauchs angesprochen worden. Hier ist von der Volksanwaltschaft einerseits das Bestreben der Stadt Wien, und das kann ich nur unterstreichen, dass wir den Bereich der städtischen Heime in den Opferschutz aufgenommen haben, gewürdigt worden. Es hat sich allerdings eine Lücke ergeben, dass nämlich der Spitalsbereich von der Zuständigkeit der Opferschutzkommission nicht umfasst ist. Meine Kollegin Korosec und ich möchten einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, wo wir eine Zuweisung an die zuständige amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Spitalswesen begehren, dass wir auf Basis dieses Volksanwaltschaftsberichtes auch den Bereich der Spitäler der Zuständigkeit der Opferschutzkommission der Stadt Wien unterstellen wollen. Wie gesagt, ein Beschlussantrag, wo wir die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss verlangen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich komme jetzt am Ende meiner Ausführungen auf einen äußerst interessanten Bericht der Volksanwaltschaft. Er bezieht sich auf die Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft, kann aber eins zu eins auf sämtliche anderen Geschäftsgruppen vom Sukkus her übertragen werden, wo es um die Vergabe von Subventionen geht. Es wird hier ganz dezidiert von der Volksanwaltschaft klargestellt, dass es sowohl für positive als auch für negative Förderungsentscheidungen Begründungen geben muss. „Die schlichte Übertragung der Entscheidung auf eine Jury, welche dann die Entscheidung in
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