«  1  »

 

Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 69

 

zu Leistungen zu kommen, die ihnen zustehen.

 

Oder das Problem der Gangbetten, das wir heute in Wien noch immer akut haben. Da schreibt Volksanwalt Dr Kostelka sehr treffend: „Die Ankündigung der Stadt Wien, Gangbetten endgültig aus Wiens Spitälern zu verbannen, wurde noch nicht vollständig umgesetzt. Die gesetzliche Verpflichtung, die Privat- und Intimsphäre aller Patientinnen und Patienten zu wahren, ist damit weiterhin nicht lückenlos erfüllt." Das Problem haben wir nicht erst seit gestern. Ich bin der Meinung, das ist ein Armutszeugnis für Wien, sehr geehrte Frau Stadträtin! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Damit möchte ich eigentlich nur mehr zu zwei Punkten kommen, auf Seite 40 nachzulesen: „Institutionelle Gewalt an Kindern – Zuständigkeit der Opferstellen: Die Stadt Wien setzt derzeit umfangreiche Maßnahmen zur Aufarbeitung und Entschädigung von Opfern in städtischen Kinder- und Jugendheimen. Diese Maßnahmen sollten auch auf andere städtische Einrichtungen wie Spitäler ausgeweitet werden. " – No na net, meine Damen und Herren!

 

Oder das Landespflegegeld, das auch etwas ist, wo die Ärmsten der Armen selbstverständlich von der Stadt Wien mit Landespflegegeld, übrigens alles Steuergeld, unterstützt werden. Man lässt sie teilweise Jahre oder zumindest Monate darauf warten. Dann gibt es Rechtsinstanzen, die die Herren und Damen beschreiten müssen, bis sie endlich zu ihrem Recht kommen. Jetzt ist die Frau Landesrätin überhaupt weg. Okay, sei’s d’rum, vielleicht kann Sie es dann nachlesen.

 

Meine Damen und Herren der Landesregierung, ich würde Sie bitten, nehmen Sie diesen Bericht, auf 82 Seiten sehr schön beschrieben, wirklich ernst! Fangen Sie endlich an, an den beschriebenen Baustellen zu arbeiten!

 

Ich möchte mich jetzt noch einmal ganz herzlich bei den Volksanwälten für diesen sehr umfangreichen Bericht und bei Ihnen für die Aufmerksamkeit bedanken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Die nächste Wortmeldung hat Frau Abg Mörk.

 

11.55.19

Abg Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir diskutieren heute den 32. Bericht der Wiener Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag. Die Volksanwaltschaft gibt es seit 1977. Seit diesem Zeitpunkt leistet sie sehr kompetent, sehr schnell und sehr unbürokratisch Hilfe an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich ungerecht behandelt fühlen beziehungsweise die ungerecht behandelt worden sind. Ich sage sehr bewusst hier auch fühlen dazu, weil nicht jeder an die Volksanwaltschaft herangetragene Fall tatsächlich auch einen Missstand darstellt.

 

Im Jahr 2010 hatten wir 819 an die Volksanwaltschaft herangetragene Beschwerden. Davon wurde bei 89 Prüfverfahren ein Missstand festgestellt. Aber auch in den Fällen, wo kein objektiver Missstand festzustellen war, hat sich die Volksanwaltschaft bemüht zu helfen, denn subjektiv stellt das natürlich weiterhin ein Problem für den Betroffenen oder die Betroffene dar. Neben dieser persönlichen Hilfestellung ist es aber auch Aufgabe der Volksanwaltschaft, durch diesen engen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern und die Berichtlegung die Qualität der Verwaltung zu verbessern. Im Sinne einer lernenden Verwaltung und einer lernenden Politik ist das Aufzeigen von Problemen, vor allem dann, wenn die Kritik so konstruktiv ist, wie in diesem Bericht, natürlich ein ganz wesentlicher Punkt. Mit diesen Problemen befassen sich dann alle unsere amtsführenden Stadträtinnen und Stadträte, aber auch die leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Wien.

 

Jeder einzelne Fall ist bedauerlich und ein Fall zu viel. Dieser Fälle hat man sich besonders anzunehmen. Aber bei den jährlich zigtausenden Entscheidungen, die in der Stadtverwaltung getroffen werden, ist das keine Zahl, die Anlass zur Sorge gibt. Ich möchte heute daher auch die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Wien, die tagtäglich mit großem Engagement und hochprofessionell zum Wohle der Wiener Bürgerinnen und Bürger tätig sind, recht herzlich bedanken. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Der vorliegende Volksanwaltschaftsbericht befasst sich ausführlich mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Zur Weiterentwicklung der Sozial- und Armutspolitik haben Bund und die österreichischen Bundesländer in einem Staatsvertrag nach Art 15a Bundes-Verfassungsgesetz die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vereinbart. Ein jahrelanger Prozess ist dem vorausgegangen. Viele der hohen Wiener Standards konnten bei der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung übernommen werden. Nur Wien hat neben Niederösterreich und Salzburg fristgerecht mit 1. September 2010 diese Mindestsicherung eingeführt. Allerdings konnte kein One-Stop-Shop, beim Arbeitsmarktservice ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden, denn dieser ist an der Zustimmung von Niederösterreich und Vorarlberg gescheitert, ein Strukturproblem, das oft auch als existenzbedrohend für die betroffenen BeschwerdeführerInnen wahrgenommen wird, eine schlechte Lösung, die auch von der Volksanwaltschaft zu Recht kritisiert wird.

 

Wien beziehungsweise die Wiener Stadtverwaltung hat sich sehr gewissenhaft mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beschäftigt. Ich zitiere aus dem Volksanwaltschaftsbericht: „Die Volksanwaltschaft möchte an dieser Stelle ausdrücklich hervorheben, dass die damit verbundenen erheblichen Umstellungen in Wien organisatorisch weitgehend reibungslos bewältigt wurden. In erster Linie ist dafür den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 40 zu danken." – Zitat Ende. Und diesem Dank möchte ich mich auch recht, recht herzlich anschließen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vor allem muss man das auch vor dem Hintergrund sehen, dass es rund 115 000 BezieherInnen der Mindestsicherung in Wien gibt.

 

Auch das Beschwerdemanagement wird in der

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular