«  1  »

 

Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 69

 

regelt. Dass die neuen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit führen, zu einer besseren Exekutierbarkeit führen, besseren Überprüfbarkeit führen auch für die Polizei, aber auch die Sicherheit der Prostituierten dadurch eine höhere ist, ist, glaube ich, relativ unbestritten. Es ist auch im Gesetz, ich nenne es jetzt nicht Leumundszeugnis, sondern die Notwendigkeit vorhanden, einen Strafregisterauszug zu bringen, der auch klarstellt, dass eventuelle, sag’ ich jetzt einmal, Schwierigkeiten vielleicht schon im Vorfeld mit bestimmten Betreibern abgefangen werden können. Das sind jetzt einmal die wesentlichen Punkte.

 

Die Kollegin Hebein ist auch auf Bereiche eingegangen, wo für die Prostituierten Erleichterungen geschaffen wurden. Auch dort gibt es eine Reihe und das war uns sehr wichtig. Die Rechtsmeinung, dass eine Amnestie für die Schutzzonenregelung verfassungswidrig ist, die teilen wir nicht, die teilt auch die Polizei nicht, auch nicht der Verfassungsdienst und auch nicht die MA 62. Aber Ihre ist es. (Abg Armin Blind: Darauf kommt es leider an, Frau Kollegin!) Und dass wir auch eine Beratung über die NGOs haben gleich bei der polizeilichen Anmeldung, gleich sozusagen am Anfang dieses Prozesses war uns besonders wichtig, weil da natürlich auch schon sehr viel an Informationsarbeit geleistet werden kann.

 

Erwähnt wurde auch die Herabsetzung der Strafen. Ja, und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, es ist erstens sinnlos, hohe Strafen zu verlangen, wenn diese Strafen dann nicht bezahlt werden können, weil wozu führt das? Das führt dazu, dass die Frauen nur noch mehr auf der Straße stehen müssen und noch öfter auf den Strich gehen müssen, damit sie diese Strafen bezahlen können, damit sie das Geld hereinbringen können. Das ist dann auch ein bissel ein Teufelskreislauf. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Sie sollen sich gesetzeskonform verhalten! – Abg Armin Blind: Sie sollen sich gesetzeskonform verhalten! Es ist unglaublich!) Das, was auch passiert ist, ist, dass die Strafen uneinbringlich waren und zwar war das in der Vergangenheit ein großer Teil dieser Strafen.

 

Dass wir die Minderjährigen bei der ersten Übertretung nicht strafen, war uns auch ein wichtiges Anliegen. Das war etwas, worüber wir schon oft gesprochen haben und das in der Praxis in der Vergangenheit auch tendenziell passiert ist, aber gesetzlich auch nicht so klar geregelt war. Ja, weil das 14-, 15-, 16-Jährige sind und ich glaube, man muss sie anders behandeln, als man 20-Jährige behandeln muss. (Abg Armin Blind: Was ist das Legalitätsprinzip? Gilt das bei Ihnen oder gilt das nicht?) Ich glaube ganz ehrlich, es ist sinnvoller, dass das Jugendamt und die MA 11 sich mit diesen Kindern, Jugendlichen beschäftigt und schaut, dass sie sie von der Straße wegbekommt und dass andere Perspektiven aufgezeigt werden, als zu sagen, es gibt das Legalitätsprinzip und das geht nicht anders. Ich glaube ehrlich gesagt, das ist Politik, dass man sich auch überlegt, was macht man mit Jugendlichen? Möchte man sie bestrafen? (Abg Armin Blind: Gibt es Verwaltungsstrafen?) Möchte man irgendwie schauen, dass sie einfach in so einen Kreislauf hineinkommen (Abg Armin Blind: So regeln Sie es! Es ist unglaublich!), aus dem sie nicht mehr rauskommen oder schaut man, dass man ihnen anders hilft? Wir sind für anders Helfen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. – Abg Mag Dietbert Kowarik: Jetzt reicht es! – Abg Armin Blind: Es reicht!)

 

Wir haben dort auch Freierstrafen eingeführt. Das heißt, dort, wo Prostituierte bestraft werden können, können in Zukunft und werden in Zukunft auch die Freier bestraft, weil wir eben nicht eingesehen haben, dass, wenn eine Prostituierte im Verbotsgebiet steht, dann nur sie bestraft werden kann, aber bei einer Anbahnung nicht auch der Freier. Ich glaube, auch das ist ein ganz, ganz wesentlicher Punkt.

 

Wir haben in der Diskussion jetzt auch noch ein Thema gehabt, nämlich dass es zu einer Kriminalisierung der ganzen Prostitutionsszene gekommen ist, wie der Herr Kowarik erwähnt hat. Da möchte ich Ihnen auch noch kurz eine Antwort darauf geben, warum das die Polizei auch macht. Die Polizei ist von der Wiener Stadtregierung seit dem Jahr 1968 mit der Sittlichkeit und mit diesem Thema Sicherheit betraut. Gerade, wie Sie gesagt haben, diese Kriminalisierung, die es in diesem Bereich auch gegeben hat, macht natürlich deswegen erst recht Sinn, dass diese Agenden auch von der Polizei interpretiert und geahndet werden, natürlich vor allem, was auch die Prostitutionslokale betrifft, unter Zuhilfenahme der Magistratsabteilungen der Stadt Wien, so wie das auch bisher schon war.

 

Begleitende Maßnahmen haben wir auch beschlossen, auch schon kommuniziert. Da möchte ich jetzt nur eine erwähnen, nämlich dass es eine Kampagne gegen die Belästigung von Frauen durch Freier geben soll, denn das ist etwas, was natürlich vor allem in den Bezirken, in den betroffenen Gebieten, ein großes Problem für die Frauen war und auch eine Forderung an die Bundesregierung betreffend Materien, die wir hier im Wiener Landtag nicht regeln können, nämlich zum Beispiel Aufhebung der Sittenwidrigkeit, das haben wir gemeinsam auch schon getan, und vor allem auch eine Anonymisierung der Kontrollkarte, die dann auch hergezeigt werden kann, die dann auch wirklich ein Instrument ist, mehr Frauen dazu zu bringen, sich auch untersuchen zu lassen.

 

Abschließend: Es gibt viel zu sagen, es ist ein komplexes Gesetz. Es ist ein, glaube ich ... (Abg Mag Dietbert Kowarik: Müsste es nicht sein!) Nein, doch, es ist komplex, weil die Materie einfach komplex ist. Es ist aber ein sehr gut lesbares Gesetz, es ist ein verständliches Gesetz und es ist ganz sicher kein Gesetz, das Verunsicherung hervorruft. Es hat unsere Ziele, die wir uns gesetzt haben, nämlich eine Verlagerung der Prostitution in Laufhäuser, in Lokale. Es hat das Ziel, die Straßenprostitution weiter möglich zu machen, aber ganz strikt und deutlich vom Wohngebiet zu trennen. Und es hat klare Regelungen für Lokale und auch die entsprechenden Sanktionen verankert. Ich glaube das ist etwas, was vor allem der Bevölkerung in den drei betroffenen Bezirken, nämlich dem 2., 14. und 15. Bezirk, sehr viel bringen wird.

 

Ich möchte mich auch bei den Bürgerinitiativen be

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular