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Landtag, 8. Sitzung vom 20.10.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 30

 

ren, eine Steuer auf die Lieferung von Wasser, obwohl es dafür keinen Steuergegenstand in der Verfassung gibt. Die Frau Brauner hebt hier verfassungswidrig eine Steuer ein, eine Wassersteuer.

 

Meine Damen und Herren! Weil hier die SPÖ-Abgeordneten immer argumentieren, das stimmt nicht, da fehlen Investitionen, oder sonst irgendwelche Ausflüchte haben: Der Rechnungshof hat das schwarz auf weiß nachgerechnet, und zwar auch in der kameralistischen Berechnung, bei der natürlich die Investitionen mit drinnen sind, und zwar voll auf der Ausgabenseite. Da hat der Rechnungshof massive Überschüsse festgestellt. In 3 Jahren waren es beim Kanal 55 Millionen, beim Müll 102 Millionen und beim Wasser sogar 191 Millionen EUR.

 

Aber, meine Damen und Herren – weil das immer wieder abgestritten wird, so andeutungsweise, aber ohne genauere Begründung dann –, der Rechnungshof hat das natürlich auch betriebswirtschaftlich nachgerechnet mit Kostendeckungsgraden, und der Rechnungshof hat hier schwarz auf weiß auch in doppischer Berechnung nachgerechnet, dass hier Kostendeckungsgrade von weit über 100 Prozent vorliegen. Beim Wasser sind es 114 Prozent, beim Kanal 115 Prozent und beim Müll eben 119 Prozent.

 

Meine Damen und Herren! Wir brauchen das nicht anzuzweifeln. Wir sollten das endlich einmal außer Streit stellen, was der Rechnungshof hier berechnet hat. Doch Sie haben im Dezember genau das vor, was durch die Verfassung durch das Äquivalenzprinzip verboten ist, nämlich die Einhebung einer neuen Steuer.

 

Ich sage Ihnen daher heute schon, wir werden das bei den Höchstgerichten, beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen, denn der Rechnungshof und auch der Verfassungsgerichtshof haben ja festgestellt, dass dieses Äquivalenzprinzip natürlich auch in der Finanzverfassung weiter gilt, dass es zwar im Jahr 1997 einmal gelockert worden ist, aber dass es ganz klar weiter gilt. Der Verfassungsgerichtshof hat ganz klar festgestellt, dass die Gemeinden natürlich nicht ermächtigt sind, zusätzlich noch eine Steuer einzuheben, was Sie hier genau tun. Das hat der VfGH schwarz auf weiß festgestellt, meine Damen und Herren, dass die Gemeinden nicht durch das Hintertürl eine neue Steuer erfinden dürfen.

 

Aber genau das, meine Damen und Herren, passiert. Das haben Sie im Dezember vor, aber, meine Damen und Herren von der SPÖ, wir sollten hier endlich einmal das, was der Rechnungshof nachgerechnet hat, außer Streit stellen. Manche sozialistische Abgeordnete, etwa der Herr Strobl im Finanzausschuss oder auch der Klubobmann Schicker selbst, zuletzt in einer Aussendung, behaupten hier immer, das stimmt alles nicht. Meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, das stimmt alles nicht, Herr Klubobmann und Herr Kollege Strobl, glauben Sie etwa dem Rechnungshof nicht, glauben Sie den Experten nicht, die dafür da sind, genau das nachzurechnen, sowohl kameralistisch als auch betriebswirtschaftlich in doppischer Berechnung? Glauben Sie dem Rechnungshof das nicht?

 

Meine Damen und Herren! Das heißt in Wirklichkeit nichts anderes, als dass die Frau Brauner in ihrer Geldnot, um ihre Schlamperei, die in den letzten Sitzungen immer mehr zutage gekommen ist, zu finanzieren, um ihre Misswirtschaft jetzt zu finanzieren, hier eine neue Steuer erfindet, eine neue Wassersteuer. Ich kündige Ihnen aber heute schon an, meine Damen und Herren: Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, wir werden diese Steuer bekämpfen, wir werden sie vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen, und wir werden diese Steuer der Frau Brauner zu Fall bringen. Im Interesse der Wienerinnen und Wiener werden wir das zu Fall bringen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren! Genauso verhält es sich auch beim Strom, aber auch beim Gas. Das schaut betriebswirtschaftlich genauso aus. Beim Gas gibt es ebenfalls eine Kostendeckung von weit über 100 Prozent. Schauen wir uns das Betriebsergebnis von Wien Energie einmal an, meine Damen und Herren. Das hat sich verdoppelt in den letzten drei Jahren, und das Betriebsergebnis ist ja nichts anderes als der Gewinn aus dem Kerngeschäft, aus dem Stromgeschäft, aus dem Gasgeschäft. Wenn man gleichzeitig sieht, welchen Werbeaufwand die Wiener Stadtwerke betreiben, wie hier die ganz Stadt mit Plakaten zugepflastert wird, wie hier alle Hochglanzillustrierten, alle Tageszeitungen mit Inseraten von Wien Energie überflutet worden sind, dann sieht man schon, dass das alles auf Kosten der Stromkunden, der Gaskunden passiert, meine Damen und Herren, und dass diese 15-prozentige Erhöhung beim Gas in Wirklichkeit überhaupt nicht notwendig war.

 

Meine Damen und Herren! Auch der Vergleich macht uns sicher, wenn wir uns die anderen Anbieter anschauen. Schauen wir uns einmal die anderen Anbieter im restlichen Österreich an, ob das überall so teuer ist, wie im rot-grünen Wien. Schauen wir uns das an etwa bei einem Haushalt mit nur geringem Stromverbrauch, bei einem Singlehaushalt etwa oder einem Pensionistenhaushalt. Da ist der günstigste Anbieter Wels Strom mit Kosten von 598 EUR, der zweitgünstigste Anbieter ist dann der Verbund mit Kosten von 600 EUR, dann kommt das E-Werk Gösting mit 610 EUR, viertens die Vorarlberger mit 627 EUR, fünftens Naturstrom mit 637 EUR, sechstens Ökostrom 653 EUR, siebentens die Firma switch mit 654 EUR, dann Unsere Wasserkraft und dann erst, meine Damen und Herren, ganz am Schluss Wien Energie als teuerster Anbieter mit 680 EUR.

 

Das heißt, meine Damen und Herren, schon ganz ein kleiner Haushalt, ein Pensionistenhaushalt etwa, kann sich durch den Wechsel des Anbieters hier im rot-grünen Wien 82 EUR ersparen, 82 EUR, einfach indem er den Anbieter wechselt.

 

Meine Damen und Herren! Schauen wir uns das Gas an. (Zwischenrufe von Abg Mag Rüdiger Maresch.) Herr Kollege Maresch, schauen wir uns das Gas an, schauen wir uns einen durchschnittlichen Wiener Haushalt an, der mit Gas heizt. Schauen wir uns das an, Herr Kollege Maresch, ob das überall so teuer ist wie hier bei uns im rot-grünen Wien.

 

Da ist der billigste Anbieter goldgas mit 995 EUR, der

 

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