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Landtag, 8. Sitzung vom 20.10.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 30

 

verhandelt haben, ist die Valorisierung der städtischen Gebühren ein Beitrag dazu, dass das Ziel der Kollektivvertragsverhandler, wenigstens die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern, unterwandert und unterminiert wird.

 

4,2 Prozent Plus Nominale bei 3,6 Prozent Inflation und steigenden Gebühren ist geradezu dazu angetan, sozusagen ein Nullsummenspiel herbeizuführen. Dieses Nullsummenspiel schwächt die Kaufkraft und ist volkswirtschaftlich mehr als problematisch. Daher muss man jeden Versuch unternehmen, dieses Valorisierungsgesetz endlich außer Kraft zu setzen. Und da waren ja auch die Grünen bis dato immer Mitstreiter.

 

Die Wahrheit ist halt offenkundig doch eine Tochter der Zeit. Der Wechsel von Opposition zu Regierung führt dazu, dass Argumente, die vor zwei, drei Jahren noch gültig waren und mit Vehemenz vertreten worden sind, auf einmal keinen Wert mehr haben, und das müssen Sie sich schon auch in einer Sondersitzung sagen lassen.

 

Meine Damen und Herren! Die Argumente gegen diese automatische Valorisierung sind in der Tat schon sehr oft dargestellt worden. Ich möchte zwei bisher noch nicht angesprochene Punkte hier in die Debatte einwerfen. Zum einen ist es mehr als eigenartig, dass in Österreich – und das ist ja nicht nur auf der Gemeindeebene so, das machen die Länder und die Bundesebene genauso – alles valorisiert wird, das Einzige, was nicht valorisiert, das heißt, automatisch angepasst wird, sind die Steuerstufen. Die bleiben über viele Jahre gleich. Das heißt, wir haben eine Gebührenautomatik, wir haben eine Steuerautomatik, aber die einzigen Werte, deren Anpassung dem Bürger etwas bringen würde, nämlich die Steuerstufen – nicht die Steuersätze, die Steuerstufen –, die bleiben über viele Jahre gleich.

 

Und da muss man schon fragen: Warum werden nicht diese Steuerstufen genauso wie die Rezeptgebühr, genauso wie die ASVG-Anpassungsfaktoren, Geringfügigkeitsgrenze, Höchstbeitragsgrundlage Jahr für Jahr mitangepasst? Das wäre etwas im Sinne der Bürger, doch da sind die Belaster, da sind die Steuererfinder eigentlich relativ schmähstad. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Was hat dieses Nichtanpassen der Steuerstufen für eine Auswirkung? Die Auswirkung ist die, dass man mit einer Nominallohnerhöhung, ohne dass man mehr Geld ausgeben kann, in immer höhere Steuerstufen kommt. Was liest man da nicht alles von der Reichensteuer, wo man gar nicht weiß, sind das jetzt die Vermögenden, sind das die, die gut verdienen, da wird mit den Millionen nur so herumjongliert, aber am Schluss bleibt man dann bei der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.

 

Allein durch das Nichtvalorisieren der Stufe des Höchststeuersatzes ist die Zahl derjenigen, die den Grenzsteuersatz von 50 Prozent bezahlen, in den letzten 20 Jahren von 50 000 auf 200 000 Menschen angestiegen. Die haben nicht mehr Geld, sondern die haben immer ihre Lohnerhöhungen bekommen, und für den Staat wird man immer reicher.

 

Das Gleiche gilt natürlich auch für den Mindeststeuersatz. Diese Stufe wird auch nicht valorisiert. Das heißt, auch hier wachsen immer mehr Menschen in die Steuerpflicht herein, für die das gar nicht gemacht war.

 

Das ist in der Tat eine Bundesmaterie, aber es kann ja auch von den Ländern, es kann von einem mächtigen Landeshauptmann Druck in die Richtung ausgehen, diese Steuerstufen genauso zu valorisieren, wie Sie Ihre Gebühren valorisieren und viele andere Dinge. – Das ist die eine Anregung, die ich hier am Sonderlandtag mitgeben will.

 

Die zweite Anregung – auch da fehlt mir die Anpassung an heutige reale Werte – ist das Wiener Gebrauchsabgabegesetz. Die Nutzung des öffentlichen Raumes ist in einer mehr als anachronistischen Weise geregelt. Die Parkgebühren steigen und werden valorisiert, die Beiträge derjenigen, die Schanigärten auf öffentlichem Grund haben, sind seit vielen Jahren gleich geblieben, werden nicht angepasst. Es wird im Gebrauchsabgabegesetz auch überhaupt nicht darauf Rücksicht genommen, ob man in einer Toplage einen Schanigarten hat, der eine Goldgrube ist, oder ob man irgendwo in einem Randbezirk ein paar Tische und Stühle auf einen Gehsteig stellt.

 

Meine Damen und Herren! Dieses Nichtdifferenzieren grenzt eigentlich an Verfassungswidrigkeit. Das Einzige, wo differenziert wird, sind die Fußgängerzonen, wo deutlich mehr zu zahlen ist. Aber auch hier müsste man einen Unterschied machen zwischen der Fußgängerzone am Graben und in der Kärntnerstraße, wo wirkliche eine Goldgrube ist, wenn der große Braune über 5 EUR kostet und man mehr Verabreichungsplätze außerhalb als innerhalb des Geschäftes hat. Dann ist das ja ein reiner Bettel, den die Stadt dafür bekommt. Das ist schon mehr als eigenartig, ja, und das macht auch bei den Geschäftsleuten teilweise wirklich böses Blut, weil hier sozusagen der öffentliche Grund zu Minimalkonditionen zu Verfügung gestellt wird.

 

Hier hört man nichts von Anpassungen, von Valorisierungen. Hier wäre eine an Gerechtigkeit orientierte Verwaltung sehr wohl einmal aufgefordert, ein Modell zu entwickeln, das auf die verschiedenen Lagen Rücksicht nimmt und das dafür Sorge trägt, dass auch der öffentliche Grund nicht nur beim Parken immer teurer wird, sondern auch für diejenigen, die aus privatwirtschaftlichen Tätigkeiten Nutzen daraus ziehen.

 

Sie müssen sich auch nur überlegen, dass jemand, der einen privaten Schanigarten hat, der diesen entweder kauft oder mietet, ganz andere Kostenstrukturen hat als derjenige, der sich mehr oder weniger gratis auf den öffentlichen Grund stellt. Und dann könnte man noch weiter differenzieren. Zum Beispiel nur eine Anregung: Wer in der Parkspur einen Schanigarten aufmacht, der sorgt ja dafür, dass dort nicht geparkt werden kann, das heißt, das ist ein Problem für die Bürger dort, und zum Zweiten können keine Gelder für Parkscheine hereinkommen, sondern man kriegt dafür nur ein paar Euro. Also auch unter diesem Aspekt ist das mehr als ungerecht.

 

Ich bin der Letzte, der Gebühren erfindet, aber ich bin jemand, der dafür eintritt, dass, wenn die öffentliche Hand schon Gebührenanpassungen macht, das nicht nur

 

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