Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 60
wir der Kontrollpflicht in dem Umfang, wie sie erforderlich ist, nicht nachkommen. Deshalb wird es nicht mehr möglich sein, aktive Pferde, Pferde, die eingesetzt werden, in Niederösterreich unterzubringen. Sehr wohl kann es möglich sein für Pferde, die nicht mehr eingesetzt werden.
Für Verstöße gegen die Fiakervorschriften wird eine Mindeststrafe von 140 EUR vorgeschrieben. Schließlich wird auch ein Werbeverbot im Fiakerfahrdienst ausdrücklich festgelegt.
Um den Fiakerunternehmen eine entsprechende Übergangsfrist zu gewähren, ist als Inkrafttretenstermin der 1. März 2012 vorgesehen. Für den Entfall der Möglichkeit der Genehmigung von Stallungen außerhalb Wiens ist für bereits bestehende Fiakerbetriebe ein späterer Inkrafttretenstermin, nämlich der 1. März 2013, vorgesehen. Das heißt, man hat gut ein Jahr Zeit, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit man nicht mehr auf Stallungen in Niederösterreich angewiesen ist. Ich kann daher auch nicht empfehlen, den diesbezüglich eingebrachten Anträgen zuzustimmen.
Lassen Sie mich Ihnen abschließend etwas sagen: Man kann es natürlich drehen und wenden, wie man will, man kann die heiße Kartoffel, wie es so schön heißt, der Verantwortung hin- und herschieben, man kann Bonmots anbringen, die lustig sind und die auch zum Schmunzeln anregen, aber eines bleibt und kann nicht weggeredet werden: Ein Pferd ist ein Lebewesen. Wir wollen nicht, dass Pferde gehetzt werden. Wir wollen nicht, dass Pferde geschunden werden. Wir wollen nicht, dass kranke Pferde eingesetzt werden. Wir wollen nicht, dass Pferde jeden Tag gehetzt werden und gezwungen werden, Fahrten zu tätigen, wo sie eigentlich längst Ruhepause hätten haben sollen. Das wollen wir alles nicht, und wenn wir das nicht wollen, müssen wir auch dagegen vorgehen.
Wir wollen stolz auf Wien sein, wir wollen stolz darauf sein, dass in Wien Tierschutz ernst genommen wird. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, so wie es vorgelegt wurde. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke. Das ist mehrheitlich, mit den Stimmen der Regierungsparteien und der ÖVP, angenommen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die eingebrachten Beschluss- und Resolutionsanträge.
Beschluss- und Resolutionsantrag der FPÖ betreffend die Anzahl der Pferde für die erste und für die zweite Bewilligungskarte und die Werbung für betriebliche Eigenwerbung. Wer diesem Beschlussantrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist der Antragsteller und somit abgelehnt.
Wir kommen nun zum Beschlussantrag der FPÖ betreffend die Errichtung von Büroräumlichkeiten, Beibehaltung der Betriebszeiten, Stallungen auch im angrenzenden Wiener Umland und das Verbringen der Pferde in der freien Zeit, wo sie nicht verwendet werden, auf Koppeln und Stallungen außerhalb Wiens. Wer diesem Beschlussantrag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist der Antragsteller und somit abgelehnt.
Wir kommen zum Beschlussantrag der FPÖ betreffend die Beibehaltung der Fahrdienstprüfungsverordnung. Es wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer dem Antrag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist der Antragsteller und somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur zweiten Lesung, und ich schlage vor, diese sofort vorzunehmen. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig so angenommen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Danke. Das ist mit den Stimmen der Regierungsparteien und der ÖVP mehrstimmig beschlossen.
Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur Novellierung der Landarbeitsordnung.
Präsident Prof Harry Kopietz: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig so angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen, und bitte die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig so beschlossen.
Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener land- und forstwirtschaftliche Gleichbehandlungsgesetz geändert wird, Berichterstatterin ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich ersuche, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Auch hier ersuche ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir ebenfalls gleich zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen, und darf die Mitglieder des
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