Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 60
Parallel dazu machen wir natürlich auch Maßnahmen im eigenen Ressort. Wir haben eine verstärkte Bejagung in Sievering bereits heuer durchgeführt und konnten die Stückzahl auch wirklich signifikant reduzieren. Wir haben einen zusätzlichen Jagdaufseher im 17. Bezirk und auch in Abstimmung mit den angrenzenden Gemeindejagden geschaut, dass es zu einer verstärkten Bejagung kommt, damit wir die Belästigung der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner in den Bezirken hintanhalten können.
Auf Grund der saisonalen Veränderung und der Veränderung des Futterangebotes sehen wir der nächsten Saison eigentlich recht optimistisch entgegen, haben aber trotzdem künftig auch die Möglichkeit, eben im Fall des Falles einzuschreiten. Ich glaube, das war eine wichtige Ergänzung in Abstimmung eben mit dem Landesjagdverband.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke. Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag der FPÖ betreffend die Förderung wildsicherer Zäune. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit den Stimmen der Opposition gegen die Regierungsparteien abgelehnt.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. – Danke. Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist ebenfalls einstimmig beschlossen.
Die Postnummer 10 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird. Berichterstatterin ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich bitte darum.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich ersuche um Zustimmung zur Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Holdhaus.
Abg Mag Karin Holdhaus (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sechs Gesetznovellierungen in sieben Jahren sprechen eine deutliche Sprache. Wir sind der Überzeugung, das Flickwerk Tierhaltegesetz muss dringend neu überarbeitet werden, inhaltlich und strukturell. Bis es so weit ist, beschäftigen wir uns weiter mit dem Flicken, denn auch bei dieser Novellierung sind wesentliche Problemfelder, wie die Nichtexekutierbarkeit und Nichtüberprüfbarkeit des Hundesführscheins oder der Chippflicht weiterhin ungeklärt und belasten Polizei und Veterinäramt. Dass die von der ÖVP geforderte Stadtwache, die Sie immer ablehnen, für solche Aufgaben prädestiniert wäre, liegt auf der Hand.
Ein Lob habe ich anzubringen. Ich habe vorgestern gesagt, dass gute und sinnvolle Maßnahmen Lob und Anerkennung verdienen, und dazu stehe ich. Die ÖVP hat bei der letzten Novellierung klare Bestimmungen bezüglich der Vorlage von Leumundszeugnissen als Voraussetzung für den Hundeführschein gefordert. Spät aber doch wird dieser Punkt nun endlich ins Gesetz aufgenommen, und das begrüßen wir.
Überrascht hat allerdings die Änderung des § 5a Abs 1, die mir ganz wesentlich erscheint, und ich bitte daher, für den Fall, dass ich eine falsche Interpretation habe, Sie, Frau Stadträtin, das kurz zu erklären. Bisher war es so, dass, wer einen Hund hat, der auf der Hundetypliste ist, einen Führschein machen musste. Neu heißt es: „Jede Person, die einen Hund hält beziehungsweise verwahrt, der bei unsachgemäßer Haltung beziehungsweise Verwahrung ein erhöhtes Potenzial hat, Menschen oder Tiere zu verletzen, hat einen Sachkundenachweis im Sinne der positiven Absolvierung der Hundeführscheinprüfung gemäß § 8 Abs 8 zu erbringen."
Heißt das, Sie weichen die Hundetypliste auf und erweitern sozusagen den verpflichtenden Hundeführschein für alle? Warum, wenn das so ist, verstecken Sie diese gravierende Meinungsänderung in einem leider undeutlich formulierten und schwammigen Absatz, der die nächste Novelle – Novelle Nummer sieben – schon ankündigt? Politisch würde ich das verstehen, aber in der Sache verdient diese Änderung Klarheit. Und solange hier nicht Klarheit herrscht für oder gegen eine Hundetypliste, können Sie auch nicht mit einer Zustimmung der ÖVP rechnen, auch wenn das ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre. (Beifall bei der ÖVP.)
Also ganz nach dem Motto, einmal geht's noch: Hoffentlich können wir dann beim Versuch Nummer 7 einem Tier- und Hundehaltergesetz zustimmen, das, wie Sie sagen, das friedliche Miteinander von Mensch und Hund in Wien möglich macht. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg Schütz. Ich bitte darum.
Abg Angela Schütz (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Abgeordnete!
Auch wir Freiheitliche werden diesen Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird, ablehnen. Auch wir wollen kein Flickwerk rund um den Hundeführschein, welches alle paar Wochen neu überarbeitet werden muss, weil irgendjemand draufkommt, dass irgendetwas vergessen worden ist oder dass das, was er jetzt gerade in das Gesetz hineingetan hat, nicht richtig ist, falsch war und neu überarbeitet gehört.
Wir brauchen ein Tierhaltegesetz, das in allen Bundesländern gleich gilt und das alle Problembereiche abdeckt. Es kann nicht sein, dass jemand, der aus Wien hinausfährt, überlegen muss, was er im nächsten Bundesland alles beachten muss, was für ihn vielleicht straf
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