Landtag, 11. Sitzung vom 27.01.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 68
wir permanent dabei, auch Tarife zu evaluieren, denn diese Tarife haben ja nicht nur den Effekt, dass damit Einnahmen lukriert werden, um wichtige Maßnahmen durchzuführen – meine Kollegin Sima beweist das jetzt mit dieser einmaligen Offensive, die sie hier macht –, sondern natürlich haben sie auch einen Steuerungseffekt. Sie müssen deswegen permanent überprüft werden, und wenn die Stadt Wien mehr Einnahmen hat, heißt das natürlich, dass man von daher auch die Tarife wieder überprüfen muss.
Ich werde mich aber – das sage ich auch ganz ehrlich – hüten, jetzt irgendwelche Versprechungen zu machen, weil ich befürchte, die Situation, dass wir sagen können, als Stadt haben wir jetzt so viele Einnahmen, dass wir uns entspannt zurücklehnen und überlegen können, wo wir Einnahmen zurückschrauben, die wird noch eine Zeitlang auf sich warten lassen. Leider!
Präsident Johann Herzog: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Dr Kappel. Ich ersuche darum.
Abg Mag Dr Barbara Kappel (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreter!
Ich würde nach dieser „schönen“ vorhergehenden Zusatzfrage gerne wieder in den Ordnungsrahmen der Wiener Kommunalpolitik zurückkehren und anführen, dass die U-Bahn-Abgabe, die eine Dienstgeberabgabe auf kommunaler Ebene ist, eine Abgabe für die Gemeinde Wien darstellt. Es ist richtig: Die Gemeinde braucht solche direkten Abgaben, und ich würde hier gerne Ihren Punkt aufnehmen, den Sie zuerst anführten, nämlich über neue Berechnungsmethoden für diese Dienstgeberabgabe, die ja eine kommunale Abgabe ist, nachzudenken.
Es ist angesprochen worden, ob eventuell die Kopfzahl verändert werden soll. Ich würde gerne ein zweites Argument anführen und vorschlagen, die Dienstgeberabgabe in Wien ist erst ab bei einer Wochenstundenarbeitszeit von zehn Stunden zu zahlen. Es sind ja auch sehr viele Arbeitgeber von Teilzeitarbeitnehmern von dieser Erhöhung der Dienstgeberabgabe betroffen. Ich möchte hier anführen, dass gerade Teilzeitarbeit ein wesentlicher Beschäftigungsanreiz für Frauen ist. Ich möchte Sie nun fragen, ob Sie bei diesen neuen Berechnungsmethoden auch Berechnungen anstellen werden, die eine Aliquotierung für solche Wochenarbeitsstunden, also insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse, vorsehen. Denn gerade hier kann es zu einer sehr starken Belastung für Dienstgeber führen, die Teilzeitarbeitnehmer beschäftigen.
Präsident Johann Herzog: Ich ersuche um Beantwortung.
LhptmStin Mag Renate Brauner: Zum einen: Diese Idee der Wertschöpfungsabgabe – denn das ist es ja, worüber wir zu Beginn diskutiert haben; alte Dallinger’sche Maschinensteuer, jetzt eher unter dem Begriff Wertschöpfungsabgabe diskutiert – würde sich ja überhaupt von der Frage der Kopfzahl loslösen und überhaupt andere Grundlagen entwickeln, die nur leider noch nicht da sind und die nur auf Bundesebene entwickelt werden können.
Zu der Frage, ob man generell Teilzeitarbeitskräfte bevorzugen soll, will ich jetzt auch nicht apodiktisch Nein sagen, denn wenn man sich eine neue Methode überlegt, muss man alles prüfen – und ich bin immer der Meinung, man muss sich alles genau anschauen, bevor man Ja oder Nein sagt –, ich möchte aber meine Skepsis nicht verhehlen, gerade aus frauenpolitischen Gründen. Ich persönlich glaube, dass Teilzeitarbeit in einer bestimmten Lebenssituation, unter sehr gesicherten rechtlichen Rahmenbedingungen eine gute Alternative zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen sein kann. Aber als generelle Lösung sehe ich sie nicht, vor allem dann nicht, wenn man sich anschaut, wie viele Frauen in Teilzeit sind und wie viele Männer. 44 Prozent der beschäftigten Frauen sind in Teilzeit und nur 9 Prozent der Männer. Eine Teilzeit von – im Gegensatz zur Teilzeit in Skandinavien, wo die Leute 30, 32, 35 Stunden arbeiten; das sind bei uns sehr wenige – 10 Stunden, 12 Stunden, 15 Stunden, wie Sie selbst gesagt haben, das ist nicht existenzsichernd. Teilzeit heißt weniger Stunden, ja, aber es heißt auch weniger Lohn, es heißt sehr oft, dass sehr viele, wenn es dann Arbeitslosigkeit gibt, in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung – das kann man anhand der Zahlen genau nachweisen – landen, und es heißt vor allem, ganz wenig Pension.
Also ich bin da sehr skeptisch. Für eine vorübergehende Zeit mit Rechtsanspruch, wieder in Vollzeit zurückzukehren, ja, aber sonst bin ich eher nicht dafür, dass man Teilzeit noch fördert und unterstützt. Aus den genannten Gründen.
Aber zu Ihrer konkreten Frage: Bei einer neuen Berechnung muss man sich alles anschauen. Da kann man nicht apodiktisch im Vorhinein Ja oder Nein sagen, denn sonst wäre es ja keine neue Berechnungsmethode. Man muss sich alles genau anschauen.
Präsident Johann Herzog: Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg Bluma. Ich ersuche darum.
Abg Susanne Bluma (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Guten Morgen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Frage zielt auf die Mittel aus der U-Bahn-Steuer ab. Die sind ja zweckgewidmet und kommen ausschließlich dem U-Bahn-Bau zugute. Ich würde gerne von Ihnen wissen, welche Effekte das auf die Wirtschaft hat.
Präsident Johann Herzog: Ich ersuche um Beantwortung.
LhptmStin Mag Renate Brauner: Ja, so ist es, wie der Name U-Bahn-Steuer schon sagt. Dienstgeberabgabe wäre korrekt, aber U-Bahn- Steuer heißt sie einfach deswegen, weil wirklich garantiert ist – und das bleibt auch so –, dass jeder Cent in den U-Bahn-Bau geht. Die U-Bahn ist nicht nur der Wirtschaftsmotor – da braucht man sich nur die U2 anzuschauen, was sich dort alles verändert hat, was es für die Entwicklung Richtung Aspern bedeutet –, sondern die U-Bahn-Investition an sich ist wirtschaftspolitisch ganz wichtig. Ich habe das vorher schon gesagt, aber wir haben darüber hinaus von der Technischen Universität auch eine Studie machen lassen, und da stellt sich heraus, dass die wirtschaftspolitischen Auswirkungen der Investitionen in die U-Bahn
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