Landtag, 11. Sitzung vom 27.01.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 68
gung – in entsprechende Arbeit zu bringen. Das findet in ganz Österreich so statt, und selbstverständlich wollen wir das auch so tun. Ich halte das auch für vernünftig, denn wer über kein Einkommen verfügt und trotzdem schauen muss, dass seine Familie etwas zu essen hat, der wird dann möglicherweise zu Dingen greifen, welche wir alle miteinander nicht wollen. Daher halte ich das auch für eine Form der Kriminalprävention, wenn man schaut, dass die Leute etwas zu essen haben.
Präsident Johann Herzog: Die 2. Zusatzfrage stellt Abg Ulm. Ich ersuche darum.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Landeshauptmann!
In Vorbereitung auf meine heutige Zusatzfrage habe ich Informationen bei der Fremdenpolizei eingeholt, und die hat mich mit drei Vorwürfen an die Stadt Wien im Zusammenhang mit der Grundversorgung konfrontiert.
Der erste ist, dass die Übernahmen aus der Bundesbetreuung nicht zufriedenstellend sind. Per November 2011 wurden nur 167 Personen anstatt quotengemäß 1 168 aus der Bundesversorgung übernommen.
Der zweite Vorwurf betrifft die Selbstaufnahmen, denn tatsächlich gibt es viele Selbstaufnahmen durch die Stadt Wien in diese Grundversorgung, die allerdings in einem hohen Ausmaß ohne Rechtsgrundlage erfolgen sollen. So wurde mir bekannt, dass es 142 rechtskräftig negativ Beschiedene gibt, die von der Stadt Wien in die Grundversorgung aufgenommen wurden, die aus der Grundversorgung aus anderen Bundesländern entlassen wurden, weil ihr Antrag auf Asyl rechtskräftig abgewiesen wurde. Das stellt also für mich irgendwo eine Einladung dar, im Land zu bleiben, obwohl diese Personen verpflichtet wären, das Land zu verlassen.
Der dritte Vorwurf geht in Richtung einer unzureichenden Kooperation, was dann die Abschiebungsmöglichkeiten betrifft. Da höre ich, dass es wichtige Informationen, die notwendig sind, nicht gibt, sodass Personen – solche beispielsweise, die sich rechtswidrig im Land aufhalten – dann nicht in Schubhaft genommen werden können und nicht außer Landes gebracht werden können.
Präsident Johann Herzog: Herr Landehauptmann, ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Also, Herr Abgeordneter, das halte ich für eine reichlich merkwürdige Vorgangsweise, denn allemal war es gerade im Zusammenhang mit der Vorbereitung jüngster gemeinsamer Aktivitäten mit dem Innenministerium so, dass, wenn es Vorwürfe, Wünsche – wie immer man das bezeichnen will – seitens der Polizei gab, einschließlich auch der Fremdenpolizei, dann hat man dies auch an uns herangetragen.
Davon habe ich überhaupt noch nichts gehört, hingegen habe ich von der gleichen Dienststelle vor mir die Quotenstatistik, die die einzelnen Bundesländer auflistet, wer über und wer unter der Quote liegt, und dies ist auch in absoluten Zahlen entsprechend ausgewiesen. Ich weiß, dass das natürlich auf großen Unmut seitens einer Fraktion hier stoßen wird, aber Wien hat 148 Prozent Quotenerfüllung. Das heißt, das ist um 48 Prozentpunkte mehr als das, was wir eigentlich haben müssten. Das aus dem einfach Grund, weil wir der Auffassung sind, dass wir die Leute nicht auf der Straße herumstehen lassen können. Ja, ich weiß schon, es werden eine ganze Menge aus den Bundesländern nach Wien geschickt, weil sie wissen, dass wir nicht hergehen und sagen, bei uns ist die Quote erfüllt, schaut, dass ihr in ein anderes Bundesland geht, sondern wir in der Tat dann die Leute auch entsprechend aufnehmen.
Also es hat aus meiner Sicht mäßig Sinn, über Dinge, die Sie vom Hörensagen kennen – davon gehe ich jetzt einmal aus –, zu diskutieren, sondern wir sollten über die Fakten diskutieren, die uns in der Tat nun auch von der Polizei vorgelegt werden.
Von irgendwelchen Behinderungen beim Abschieben habe ich überhaupt noch nie etwas gehört. Es ist ja auch nicht unsere Aufgabe, dieses zu tun. Ganz im Gegenteil. Ich wäre da durchaus der Auffassung, dass man hier deutlichere Maßnahmen ganz im Einklang mit dem österreichischen Gesetz finden sollte, das ja auch sehr klar festlegt, wo nicht abgeschoben werden kann.
Ich darf Sie auch daran erinnern, dass es durchaus rechtskonform ist, dass diejenigen, die nicht abgeschoben werden können, weil ihnen etwa die Todesstrafe in ihrem Land droht, natürlich bei uns auch entsprechend versorgt werden. Dies ist auch im völligen Einklang mit den Gesetzen, die Sie ja letztendlich auch mitbeschlossen haben, da sie ja auch aus der damaligen Regierungszeit stammen.
Also: Wenn man mir etwas zu sagen hat seitens der Polizei, horche ich gerne auf die Polizei.
Präsident Johann Herzog: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Ich ersuche darum.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Landeshauptmann!
Sie haben es ja eben angesprochen, und ich denke, Wien kann stolz darauf sein, dass es die Quote übererfüllt und auch ganz bewusst danach trachtet, dass Menschen, denen die Todesstrafe oder andere schreckliche Dinge in ihrer ursprünglichen Heimat drohen, in Österreich nach wie vor Asyl bekommen beziehungsweise, so ihnen das Asyl nicht gewährt wurde, trotzdem in Österreich bleiben können, und ich freue mich, dass Wien da ein Vorbildrolle einnimmt.
Dahin gehend auch meine Frage angesichts der gesamten Sparpakete, um wieder zur Ursprungsfrage zurückzukommen: Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass, so seitens der Bundesregierung Sparpakete beschlossen werden, diese nicht auf den Rücken der Ärmsten, insbesondere auf dem Rücken von Asylwerbern, ausgetragen werden?
Präsident Johann Herzog: Herr Landeshauptmann, ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich habe eingangs darauf hingewiesen, welche Vorstellungen die Bundesländer haben, und zwar geschlossen, weil jeder weiß, dass nicht nur in der Landeshauptleutekonferenz, sondern auch in Landesreferentenkonferenzen nur dann Beschlüsse zustande kommen, wenn sie einstimmig gefasst werden. Allerdings – hiezu ist auch die Zustimmung von Kärnten erfolgt – läuft die Diskussion in die gegentei
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