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Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 62

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die dritte und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg Nepp. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.39.14

Abg Dominik Nepp (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Dass wir gröbere Probleme haben in der Bildung, ist ja, glaube ich, in allen Parteien bekannt. Die neueste Idee Ihrer Bildungsministerin Schmied, um eben dieser Bildungsmisere entgegenzuwirken, war, dass man ein Titel-Upgrade durchführt, das heißt, dass Lehrer in Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen nicht mehr Lehrer genannt werden, sondern dann Professor. Das wird so als Allheilmittel angepriesen. Aber wir kennen das ja auch schon vom Kindergartenbereich, wo fleißigen Helferinnen dann der Titel Assistent umgehängt wurde. Wenn das anscheinend so viel bewirkt, könnten wir in Zukunft, wenn Sie Ihren roten Weg weitergehen, dann auch die allseits beliebten Kindergartentanten einmal als Professorin ansprechen.

 

Aber neben all diesen Titel-Upgrades stellt sich auch die Frage, wann endlich ein Gehalts-Upgrade kommt, damit die ausgebildeten Kindergartenpädagogen dann nach Abschluss ihrer Ausbildung auch wirklich diesen Beruf wahrnehmen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Es hat dies 2010 stattgefunden.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat, für die Beantwortung der 2. Frage.

 

Wir kommen somit zur 3. Anfrage (FSP - 01862-2012/0001 - KVP/LM) des Herrn Abg Dr Wolfgang Ulm, die an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung, BürgerInnenbeteiligung gerichtet ist. (In einem "Presse"-Interview am 1. Mai 2012 meinten Sie, dass es verantwortungslos und verlogen sei Bürgern einzureden, dass man eine Befragung über das Parkpickerl abhalten könne, weil es sowohl laut Stadtverfassung als auch nach Bundesrecht nicht zulässig sei, über Abgaben und Steuern abzustimmen. Es ist entlarvend, dass ge-rade Sie, als für Bürgerbeteiligung zuständige Stadträtin, sich gegen Bürgerbeteiligung aussprechen. Im Zuge der Volksbefragung 2010 wurde auch die Einführung einer Citymaut abgestimmt. Worin sehen Sie den Unterschied, dass eine Volksbefragung über die Ein-führung einer Citymaut zulässig sein sollte, eine solche über die Einführung weiterer Kurzparkzonengebiete aber nicht?)

 

9.41.00LhptmStin Mag Maria Vassilakou - Frage|

 

Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Abgeordneter!

 

Sie haben mich gefragt: Worin sehen Sie den Unterschied, dass eine Volksbefragung über die Einführung einer City-Maut zulässig sein sollte, eine solche über die Einführung weiterer Kurzparkzonengebiete aber nicht?

 

Ich kann Ihnen dazu Folgendes antworten: Das Recht der Landtagsabgeordneten zur mündlichen Anfrage ist in den entsprechenden Paragraphen der Wiener Stadtverfassung in Verbindung ebenfalls mit den entsprechenden Paragraphen der Geschäftsordnung des Landtages normiert. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese bekannt sind. Demnach sind kurze Fragen aus dem Bereich der Vollziehung des Landes zulässig. Dem Fragerecht unterliegen sowohl Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung als auch der Verwaltung des Landes als Träger von Privatrechten. Eine an ein zuständiges Mitglied der Landesregierung gerichtete Anfrage ist ferner nur zulässig, wenn ihr Gegenstand in den sachlichen Wirkungsbereich des Befragten fällt.

 

Das Instrument der Volksbefragung betrifft jedoch nach den derzeit geltenden Bestimmungen nur den Gemeindebereich. Die vom Gemeinderat gemäß § 112a Abs 3 Stadtverfassung, im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde zu fassenden beziehungsweise gefassten Beschlüsse fallen demnach nicht in die Zuständigkeit der Vizebürgermeisterin oder überhaupt irgendeines anderen Mitgliedes der Landesregierung.

 

Ergänzend darf ich Sie darauf hinweisen, dass entsprechend dem Paragraphen für den Gemeinderat auch dort die Frage, als mögliche Anfrage an mich gerichtet, nicht zulässig wäre, denn auch dort wäre sozusagen die entsprechende Frage nicht eine, die den sachlichen Wirkungsbereich einer amtsführenden Stadträtin betrifft.

 

Ich will dennoch Sie zunächst einmal inhaltlich auf die gestrige Beantwortung durch den Bürgermeister hinweisen und Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass ich zwar von hier aus als Vizebürgermeisterin nichts dazu zu sagen habe, aus den eben erwähnten Gründen, wenn Sie allerdings wissen wollen, was die ehemalige Klubobfrau der Grünen dazu zu sagen hat beziehungsweise dazu zu sagen hatte zur damaligen Zeit, kann ich Ihnen das gerne in einem Zwiegespräch erläutern oder in Erinnerung rufen, was ja auch besser geeignet wäre als von hier aus, wo nicht der richtige Ort ist.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Vizebürgermeisterin. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.43.37

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Mit allem gebotenen Ernst: Wo Unrecht wird zu Recht, wird Widerstand zur Pflicht! (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich finde das sehr überraschend, wie Sie die Zulässigkeit einer Fragestellung beurteilen, deren Beurteilung in die Kompetenz des Landtagspräsidenten beziehungsweise in die des Vorsitzenden des Gemeinderates fällt. Aber es passt sehr gut zu Ihrer juristischen Interpretation, die Sie auch bisher zu den Abgaben und zur Möglichkeit der Befragung zu den Abgaben von sich gegeben haben. Denn dass Abgaben an sich nicht abfragbar sind, steht in der Stadtverfassung, und darüber sind wir uns einig. Aber was kann denn das bedeuten? Das kann doch nur bedeuten, dass die Höhe der Abgaben nicht abgefragt werden darf.

 

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