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Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 62

 

Man kann auch noch mit mir darüber diskutieren, ob die Einführung darunter erfasst ist oder die Abschaffung darunter erfasst ist. Aber wenn dem so sein sollte, dann hätte man sicherlich auch die Einführung der City-Maut nicht abfragen dürfen, denn das ist eindeutig die Frage zur Einführung einer Abgabe.

 

Ihre juristische Interpretation ist daher absurd, skurril, nicht tragfähig, ich will aber von dieser pseudowissenschaftlichen juristischen Debatte abkommen und Ihnen eine politische Frage zu diesem Thema stellen.

 

Wovor fürchten Sie sich denn politisch, dass Sie diese krude politische Argumentation führen müssen? Trauen Sie es den Wiener Bürgern nicht zu – anders als in der Schweiz beispielsweise oder anders als in anderen Ländern –, halten Sie die Wienerinnen und Wiener wirklich für zu dumm, halten Sie sie für zu verantwortungslos, um darüber mitentscheiden zu können, ob in Wien Kurzparkzonengebiete ausgedehnt werden sollen oder nicht?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie nur – auch alle anderen entsprechend –, so Ausdrücke wie absurd bei einer Fragebeantwortung ... (Lebhafte Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. - Abg Mag Wolfgang Jung: Na, geh bitte! Das ist ja unglaublich!) Herr Abg Jung, was Sie unglaublich finden, ist Ihnen unbenommen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich ersuche, solche Ausdrücke zu unterlassen, zur Beruhigung im Sinne dessen, was der Präsident gestern gesagt hat. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist jetzt absurd!) Herr Präsident, wenn Sie sagen, ich bin absurd, dann ist das Ihre Interpretation. Ihre Intellektualität ist allseits bekannt (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.), Ihre kampferprobte Rhetorik ebenso. (Abg Mag Wolfgang Jung: Ja, bei Ihnen!) Das kann man bewundern.

 

Ich nehme auch zur Kenntnis, dass Sie offensichtlich Ordnungsrufe und ähnliche Instrumentarien eher als Adelung und Bestätigung ansehen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Bei solchen Äußerungen, ja!) Sie werden in Zukunft von mir keinen Ordnungsruf mehr erhalten, solange diese nicht sanktionsfähig sind (Abg Mag Wolfgang Jung: Satisfaktionsfähig!) – nicht satisfaktionsfähig; das kennen Sie –, aber nehmen Sie zur Kenntnis, dass es unter gewissen Umständen auch den Entzug des Rederechtes gibt.

 

Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Vorweg: Sie und ich haben ja doch viele, viele Jahre zurückgelegt in unterschiedlichen Ausschüssen, wo wir zeitweise gemeinsam Mitglied waren, haben auch mehrfach uns ausgetauscht, von hier aus wie auch in anderem Rahmen, und da ich Sie ausreichend gut kenne, weiß ich, dass Sie für gewöhnlich Umgangsarten pflegen, die anders sind, und dass Sie sich auch dessen bewusst sind, dass wir uns viel fruchtbarer und besser austauschen können, wenn wir einen Umgang miteinander pflegen, indem wir ganz einfach versuchen, verschiedene Wertungen zu meiden. Es ist Ihnen natürlich unbenommen, welche Wertungen Sie hier vornehmen wollen.

 

Ich kann Ihnen nur mit allem gebotenen Ernst Folgendes sagen, nämlich auf einer politischen Ebene:

 

Erstens: Weder ich noch die Grünen im Allgemeinen, weder auf Landesebene noch auf Bundesebene noch historisch, waren jemals Anhänger des Schweizer Modells der direkten Demokratie. Sie wissen überdies, dass das Schweizer Modell der direkten Demokratie nicht das einzige ist. Es gibt viele verschiedene Modelle, die kann man sich anschauen und unterschiedlich bewerten. Manche halte ich für sinnvoller, andere halte ich für weniger sinnvoll.

 

Ich nehme auch zur Kenntnis, dass die Wiener ÖVP neuerdings Anhänger des Schweizer Modells der direkten Demokratie geworden ist. Das jedenfalls korrespondiert nicht mit den Zugängen Ihrer Parteikollegen, die in anderen Städten und in anderen Bundesländern regieren. Ich verweise zum Beispiel darauf, dass gerade Graz jetzt darüber diskutiert, die Einführung von Umweltzonen umzusetzen, und dass genau dort ebenfalls eine Befragung verlangt wird, die dort abgelehnt wird. Mit denselben Argumenten, die auch hier in Wien zur Sprache kommen.

 

Mein Zugang zur direkten Demokratie ist an sich ein sehr verständlicher. Ich sage, direkte Demokratie ist natürlich ein sehr wichtiges und sehr wertvolles Instrument. Zum einen, damit die Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Positionen ganz klar zum Ausdruck bringen kann, zum anderen auch als Basis, um etwa zum Beispiel schwierige Entscheidungen seitens der Regierenden auch besser auf eine breitere Basis stellen zu können.

 

Allerdings, die Frage der Zulässigkeit ist durchaus eine, die man sich anschauen muss, und zwar die Frage der Zulässigkeit der Fragestellung. Sie ist in unserer Stadtverfassung eindeutig geregelt, sie ist übrigens auch in den entsprechenden Bundesgesetzen eindeutig geregelt, und da Sie juristisch bewandert sind, gehe ich davon aus, dass Ihnen sowohl die entsprechenden Gesetzesmaterien als auch Argumentationen und Absichten des Gesetzgebers – denn man hat sich ja auch etwas gedacht, als man beschlossen hat, dass bestimmte Bereiche eben ausgenommen sind – hinlänglich bekannt sind.

 

Einmal mehr: In unserer Verfassung ist es absolut einfach geregelt, und das habe ich auch nicht zu bewerten. Wenn eine Fragestellung zulässig ist und die ausreichende Anzahl von Unterschriften vorliegt, dann ist eine Befragung durchzuführen. Und das ist gut so. Wenn eine Fragestellung nicht zulässig ist laut Stadtverfassung, dann handelt es sich um eine laut Stadtverfassung nicht zulässige Fragestellung, und dann ist sie nicht abzuhalten, weil Sie auch nicht von uns verlangen können, dass wir wider besseren Wissens verfassungswidrig handeln.

 

Ob im gegenständlichen Fall die Fragestellung zulässig ist oder nicht zulässig ist, kann abschließend bewertet werden, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt. Der liegt bis jetzt nicht vor, folglich können wir keine Hätt'-i-war-i-Debatten von hier aus führen, wir sind

 

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