Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 62
behandelt wurde und nie wirklich von der Politik unterstützt wurde. Vielleicht ändert sich das heute - dann habe ich erreicht, was ich erreichen wollte: dass es eine Verbesserung für die Kolleginnen und Kollegen in der Polizei gibt!
Wir werden den Antrag natürlich unterstützen, und ich hoffe, Sie unterstützen unseren ebenso. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Die Frau Berichterstatterin verzichtet.
Somit kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest, das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich komme nun zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge. Hier liegt ein Antrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten Gerhard Haslinger und Wolfgang Irschik vor betreffend Befreiung der Polizeibeamten von der Parkometerabgabe im Zuge polizeilicher Großeinsätze und im Katastrophenfall. Wer für den Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der Freiheitlichen und der ÖVP, das ist die Minderheit, somit ist der Antrag abgelehnt.
Der zweite Antrag, der mir vorliegt, ist von den Landtagsabgeordneten Karlheinz Hora, Dipl-Ing Omar Al-Rawi, Siegi Lindenmayr, Dipl-Ing Rudi Schicker, Karin Schrödl, Godwin Schuster, Kommerzialrat Friedrich Strobl, Dr Harald Troch, Nurten Yilmaz sowie von Mag Maresch und Dr Jennifer Kickert betreffend Einlegekarten für die ExekutivbeamtInnen. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung. Wer dafür ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle hier die Einstimmigkeit fest.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle auch hier die Einstimmigkeit fest. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch die zweite Lesung ist einstimmig beschlossen. Danke vielmals, Frau Berichterstatterin.
Wir kommen zu Postnummer 2. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz geändert wird. Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf StR Dr Ludwig. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz.
Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Schütz. - Bitte.
Abg Angela Schütz (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, welches im ersten Ansinnen - Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - sowie in Bezug auf die Sicherheit der Bevölkerung gut aussieht. Aber leider ist es nicht ganz bis zum Ende durchdacht worden.
Der § 15a Abs 1 soll wie folgt lauten: Die Überprüfung und Reinigung hat unter Bedachtnahme auf die Art und Benützung der Feuerungsanlage sowie die Beschaffenheit der verwendeten Brennstoffe zu erfolgen, wobei entsprechend dem Stand der Technik zumindest ein Mal jährlich auch die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr zu prüfen ist.
Diese Prüfung per se oder an sich kommt bei vielen Mietern neu hinzu, also bei Geräten ab 50 Kilowatt. Aber für die Mieter von Wiener Wohnen ist das ein bekanntes Vorgehen, denn da wird diese Überprüfung auf genug Sauerstoff in den Wohnungen auf Grund der dichten Fenster und Türen bereits durchgeführt.
Aus Erfahrung weiß man oder kann man damit rechnen, dass bei Erstaufnahme des Status der Wohnung, also Anzahl der Fenster, Türen et cetera, die aufgenommen und niedergeschrieben werden, ungefähr mit 20 Minuten an Aufwand pro Wohneinheit gerechnet werden muss. Dazu kommt natürlich die Dauer der jährlichen korrekten Durchführung, die also jedes Jahr wiederholt werden muss.
Wenn es jetzt zum Anschluss eines neuen Geräts kommt, dann muss nicht nur diese Wohnung an sich geprüft werden, sondern das gesamte Objekt. Bei Gasgeräten mit geschlossenem Verbrennungsraum - das sind Gas-Außenwand-Kombithermen und Brennwertthermen - ist diese Prüfung nicht erforderlich. Das weist auch darauf hin, dass man möglichst viele Leute zum Wechsel zu solchen Geräten bewegen möchte.
Nun steht in diesem Gesetz, dass dafür geringe Mehrkosten zu erwarten sind. Bei Wiener Wohnen werden ungefähr 20 EUR pro Einheit eingehoben, die direkt mit der Stadt Wien verrechnet werden und die sich in den Betriebskosten niederschlagen.
Was dafür in Zukunft verlangt werden soll, ist mit der Innung noch nicht ausverhandelt. Es wird aber sicher nicht weniger sein, zumal der Mehraufwand, der durch dieses Gesetz entsteht, theoretisch allein mit der vorhandenen Mannschaft nicht abzudecken ist. Hinter vorgehaltener Hand spricht man bereits davon, dass die Preise für die Kehrung, in die das inkludiert werden soll, um 50 Prozent erhöht werden sollen, was wiederum den Konsumenten treffen wird.
Da es bei diesen Arbeiten aber immerhin um die Gesundheit der Bevölkerung geht, lastet auf den MitarbeiterInnen eine große Verantwortung. Eine falsche Begutachtung kann Leben kosten!
Dieses Gesetz, so wie wir es als Entwurf vorliegen haben, ist damit eine indirekte Gebührenerhöhung, mit der die Stadt Wien die Wienerinnen und Wiener belastet,
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