Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 62
neben den bereits bekannten, wie immer geringen Mehrkosten im Einzelnen, die sich aber im Gesamten aufsummieren zu einem beträchtlichen Betrag. Ich möchte hier einfach einen Exkurs starten und Sie daran erinnern, was für Belastungen uns die Stadt Wien in den letzten eineinhalb Jahren aufdividiert hat.
Das waren 33 Prozent beim Wasser; das sind zwar nur 43 Cent pro Kubikmeter mehr, aber das summiert sich auch. 6,2 Prozent sind es beim Kanal; das sind 21 Cent pro Kubikmeter. 6,2 Prozent sind es beim Müll für 120-Liter-Kübel, das sind 35 Cent. 67 Prozent beim Parken - es weiß jeder selber, was er jetzt dafür zahlt und was er vorher gezahlt hat.
26 Prozent für Abschleppgebühren, das sind 50 EUR. 71 Prozent für ein Organstrafmandat, das sind 15 EUR. 65 Prozent bei der Hundesteuer, das sind fast 30 EUR. 11,2 Prozent beim Einzelfahrschein, das sind 20 Cent pro Fahrschein. Und 7,1 Prozent für die Wochenkarte, das ist 1 EUR pro Woche.
Nach diesem Exkurs nun weiter im Gesetz. § 15 Abs 1 lautet: Die Feuerstätten mit einer Nennwertleistung von mehr als 15 kW sind mindestens einmal in 2 Jahren, solche von mehr als 50 kW mindest einmal jährlich durch Überprüfungsorgane auf die von ihnen ausgehende Emission und hinsichtlich des Wirkungsgrads nachweislich überprüfen zu lassen. Insbesondere sind die Temperaturen von Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und von gasförmigen Stoffen im Stickstoffgehalt fester Bestandteile der Verbrennungsgase festzuhalten.
Die Abgasmessung fand bis dato alle 5 Jahre statt und kostete rund 40 EUR, nun soll sie alle 2 Jahre stattfinden. Auch das kostet den Steuerzahler etwas und ist ein Zubrot für die Betriebe, egal, ob es jetzt Rauchfangkehrer oder Installateure sind.
Allerdings: Auf Grund der in letzter Zeit immer wieder auftretenden Anlassfälle ist das natürlich für die Gesundheit wichtig und notwendig. Pfusch an Thermen darf nicht passieren und muss rigoros verhindert werden.
Die Werte für Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und die gasförmigen festen Stoffe im Stickstoffgehalt wurden heruntergesetzt. Das heißt, 2011 lagen die Grenzwerte für Gas-Kombithermen und Gas-Durchlaufwassererhitzer bei CO, also bei Kohlenmonoxid, bei 120 Milligramm pro Kubikmeter und der NOx-Gehalt zwischen 300 und 500 Milligramm pro Kubikmeter.
Der Abgasverlust hat maximal 17 Prozent betragen dürfen. Die neuen Grenzwerte liegen zukünftig deutlich darunter. Das sind 80 Milligramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid, und für NOx sind es 120 Milligramm pro Kubikmeter, wobei der Abgasverlust - je nachdem, ob es jetzt Gas-Kombi- oder Gas-Durchlaufwasserheizung ist - zwischen 13 und 15 Prozent liegt.
Das bedeutet aber für viele Geräte, die grenzwertig liegen, nun das Aus! Die Geräte müssen neu angeschafft werden, und das bedeutet weitere Kosten. Wobei es dabei nicht bleibt, denn diese Heizung muss ja nach der Installierung neu befundet werden, was noch einmal fast 100 EUR kostet, nämlich genau 97,6 EUR. Und danach, also nach der Installation, kostet es wieder 71,20 EUR.
Zum letzten Paragraphen, der jetzt noch grob geändert wurde: Das ist der § 15 Abs 3. Erster Satz wird durch folgende Sätze ersetzt: Das Überprüfungsorgan hat einen Überprüfungsbefund mit den Prüfdaten auszustellen und dem Betreiber der Feuerstelle auszuhändigen sowie den Behörden zu übermitteln. Dieser Überprüfungsbefund hat auch Empfehlungen für die kosteneffiziente Verbesserung der Energieeffizienz und der überprüften Feuerstätte zu enthalten. Er ist vom Betreiber der Feuerstätte aufzubewahren und dem Organ der Behörden auf Verlangen vorzuweisen.
Was so viel heißt wie: Eine Durchschrift des Befundes ist den Behörden, den Inspektionsrauchfangkehrern der MA 68, zu übermitteln, damit diese kontrollieren können. Damit ist dies wahrscheinlich einer der wenigen Bereiche, die von einer Behörde kontrolliert werden. Wie man auch hier hinter vorgehaltener Hand hören kann, wird das eine diesbezügliche Klage von der Innung auslösen. Die Inspektionsrauchfangkehrer sprechen sich nämlich gegen die Messung von Verbrennungsluftzufuhr aus, weil sie wissen, dass das in dieser Form nicht durchführbar ist.
Die Einzigen, die von diesem Gesetz nichts haben, sind die Angestellten. Sie müssen fürs gleiche Geld mehr arbeiten und haben mehr Verantwortung. Denn hier hat die Gewerkschaft der FSG bei den Gehaltsverhandlungen voll versagt! Auf den Mehraufwand der Mitarbeiter, der durch dieses Gesetz entstehen wird, wurde nicht Bedacht genommen.
Da erlaube ich es mir auch wieder, einen Exkurs zu machen. Die Erhöhungen der KV-Mindestlöhne 2002 waren 2,87 Prozent, und ich erspare es Ihnen jetzt, jedes Jahr in den Prozenten vorzulesen. Nur so viel: Sie sind jedes Jahr weniger geworden, über 2,5 Prozent im Jahr 2004, und erst 2008 sind sie wieder gestiegen, auf 2,83 Prozent. 2011 hat es eine Nulllohnrunde gegeben, und jetzt sind es 2,8 Prozent. (Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger: Das ist die Sozialpartnerschaft!)
Wenn man sich demgegenüber aber im Vergleich die Inflationsrate der Jahre anschaut, so ist diese stetig gestiegen. Das heißt, unterm Strich ist ihnen nicht einmal die Inflationsrate abgegolten worden. Wie gesagt, es schaut zwar so aus, als wenn sie kontinuierlich eine Lohnerhöhung gehabt hätten, aber sie war nicht entsprechend der Inflationsrate. Und 2011 hat es eben diese Nulllohnrunde gegeben. Überdies ist seit 2011 auch die Schmutzzulage versteuert worden.
Wenn man jetzt noch den Verbraucherpreisindex anschaut, so hat man zwar real eine Nettoerhöhung von 67 EUR zwischen 2002 und 2011, also in den letzten 9 Jahren gehabt. Aber wenn man den Verbraucherpreisindex hineinrechnet, der in diesem Zeitraum 20,86 Prozent Anstieg bedeutet, dann würde das bedeuten, dass man von diesen 1 567 EUR, die man jetzt netto im Lohn bekommt, im Vergleich zum Jahr 2002 nur mehr 1 241,38 EUR netto ausbezahlt bekäme. Und das für mehr Arbeit und für mehr Verantwortung!
Auch schaut es so aus, dass laut Gewerbeordnung die Betriebsinhaber für so und so viele Rauchfänge so und so viele Rauchfangkehrer haben müssen. Leider ist
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