Landtag, 14. Sitzung vom 28.06.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 38
heute der Initiativantrag und damit die Definition einer Begrifflichkeit vor. Ich kann Ihnen versichern, wie ich es auch in der Öffentlichkeit in der Diskussion mit der Präsidentin Jank getan habe, dass sich am Status quo nichts ändern wird, dass das fortgeführt wird, was seit 2010 rechtens ist und das auch abgesichert wird. Ich bitte Sie im Sinne der Wienerinnen und Wiener, einer funktionierenden Abfallwirtschaft – die eine der besten, wenn nicht sogar die beste der Welt ist, sonst würden nicht so viele kommen und sie sich anschauen – beziehungsweise dieser Vorlage zuzustimmen und sich nicht auf Diskussionen einzulassen, die einzig und allein den Sinn haben, die Daseinsvorsorge und die funktionierende Abfallwirtschaft in Wien zu unterlaufen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und von Abg Mag Rüdiger Maresch.)
Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli
Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz zusammenfassen, worum es uns in dieser Novelle gegangen ist. Es ist vorher schon einige Male erwähnt worden. Ich versuche das jetzt noch ein bisschen einfacher und klarer darzustellen. In unserer Definition des Abfallwirtschaftsgesetzes war eine Liegenschaft ein Grundbuchskörper; in der Definition des Höchstgerichtes war eine Liegenschaft ein einzelnes Grundstück. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Also was jetzt?)
Diese Diskrepanz haben wir behoben, weil unser gesamtes System des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes eben auf Grundbuchskörper absetzt und nicht auf einzelne Grundstücke. Sonst, wenn wir das so umgesetzt hätten, hätten wir einen ziemlichen Pallawatsch. Also, Sammelbehälter und Müllräume sind für den jeweiligen Grundstückskörper, Grundbuchskörper ausgesetzt, ebenso die Verrechnung der Müllgebühr auf den Grundbuchskörper, auf die Gesamtheit. Was Sie wollen, würde nämlich zu folgender lustiger Situation führen: Angenommen, Sie wohnen in der Johnstraße 33-35. Der Müllraum ist auf 35, Sie wohnen auf 33. Dann könnten Sie sich auf 33 von der Müllgebühr beziehungsweise von der Müllentsorgung ausnehmen lassen, könnten aber trotzdem Ihren Müll im gemeinschaftlichen Müllraum entsorgen.
Das wäre die Auswirkung dessen, was Sie wollten (Abg Ing Udo Guggenbichler: Es geht um Wahlfreiheit!), und das wollten wir eben verhindern; nämlich dass einzelne Bauwerke, die über mehrere Grundstücke gehen, aber ein Grundbuchskörper sind, eine Ausnahmemöglichkeit bekommen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Schwachsinn!) Das wäre schwachsinnig, und ich glaube, auch Sie würden es als schwachsinnig betrachten, wenn solche Ausnahmebestimmungen möglich wären. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Es würde auch dazu führen, dass verschiedene Abfallentsorger auf ein und demselben Grundbuchskörper – und Grundbuchskörper sind eben meistens Bauwerke, die sich über mehrere Grundstücke erstrecken – tätig werden könnten. Das heißt, Sie hätten in einem Müllraum verschiedene Anbieter. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe das in Berlin gesehen. Die Berliner Kollegen sind alles andere als glücklich damit. Da hat es zum Beispiel bei der Altpapiersammlung ungefähr acht verschiedene Entsorger gegeben, und als während der Weltwirtschaftskrise der Altpapierpreis plötzlich auf null gesunken ist, waren sieben der acht Behälter plötzlich Sondermüll. Die sind einfach nicht mehr gekommen und haben das nicht mehr geholt, und der Einzige, der dann noch entsorgt hat, waren die Berliner städtischen Betriebe. Das sind also lauter Modelle, die wir aus anderen Städten kennen, die absolut nicht funktioniert haben.
Aber die Kollegin Holdhaus hat es ja ganz klar gesagt: Es stört sie nicht diese heutige Änderung, sondern sie findet, dass das Grundsystem ein verkehrtes ist. Ich bin froh, dass wir bei dieser Diskussion wenigstens einmal an einem ehrlichen Punkt angelangt sind, wo es nicht um die heutige Novelle geht, sondern Sie haben gesagt, der Fehler ist schon 2010 passiert, denn Sie wollen einen Wettbewerb in diesem Bereich der kommunalen Entsorgung. Und ich kann ihnen sagen, ich will das nicht! Ich will ganz klar, dass diese Entsorgungskapazität in Händen der Stadt bleibt, dass die Daseinsvorsorge in Händen der Stadt bleibt, dass die MA 48 hier die Entsorgungspflicht hat. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Das ist ein fundamentaler politischer Unterschied, und ich bin froh, dass wir den heute einmal aufzeigen konnten. Sie wollen – das ist aus den Wortmeldungen völlig klar geworden – gut funktionierende, bestehende Strukturen zerschlagen und untergraben. Denn was passiert denn bei der Privatisierung? Im 1. Bezirk finden Sie leicht einen Privaten, der Ihnen entsorgt, aber in die Höhenstraße 377 fahrt dann keiner mehr hin. (Abg Mag Wolfgang Jung: Ach geh!) Das ist, wie immer, eine Privatisierung der Gewinne und eine Kommunalisierung der Verluste, und da machen wir sicher nicht mit! (Anhaltender Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Ich bin wirklich froh, dass wir in dieser Hinsicht einmal eine klare Trennlinie zwischen Rot-Grün auf der einen Seite und Schwarz-Blau auf der anderen Seite ziehen konnten, dass Sie hier wirklich einmal die Karten auf den Tisch gelegt haben. Was die Daseinsvorsorge betrifft, stehen Sie ja sonst immer in der ersten Reihe, winken und sagen, wie toll das ist; aber wenn es dann ganz konkret darum geht, Beschlüsse zu fassen, die die Daseinsvorsorge sicherstellen, stehen Sie da und zeigen mit dem Finger auf mich. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Lesen Sie erst mal den Abänderungsantrag!) Aber das brauche ich mir von niemandem gefallen zu lassen. Meine politische Überzeugung dazu ist ja ganz klar; und wir werden den Bediensteten der Stadt Wien auch mitteilen, welche Positionen wir und Sie in diesem Bereich vertreten, denn das wird sicherlich auch die Kolleginnen und Kollegen bei der MA 48 interessieren. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Danke für das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über den zuvor eingebrachten Abänderungsantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten Ing Guggenbichler und Dr Kappel. Wer für den Abänderungsantrag ist, den ersuche ich
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