Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 46
hat einen Wettbewerb gegeben, in dem Fall einen Architekturwettbewerb, dessen Ergebnis den Bewohnerinnen und Bewohnern der Umgebung präsentiert wurde, und zwar nicht nur in einer Veranstaltung, wo es Informationen gegeben hat, sondern darüber hinaus in einer dreitägigen Ausstellung. Selbstverständlich haben sich die Anrainerinnen und Anrainer aus der Umgebung bereits eingebracht. Sie haben übrigens auch jene dreitägige Veranstaltung genutzt, um sowohl Kritik zu deponieren, viele, viele Fragen zu stellen, viele haben sich allerdings auch bereits für eine Wohnung gemeldet. Also es hat auch durchaus unterschiedliche Reaktionen in der Umgebung hervorgerufen. Und das Widmungsverfahren beginnt ja erst.
Im Zuge eines Widmungsverfahrens gibt es sowohl im Rahmen der öffentlichen Auflage, wie Sie wissen, die Möglichkeit für die Bevölkerung, sich mit Stellungnahmen einzubringen, aber, ja, wir haben selbstverständlich vor, noch weit bevor es überhaupt in die öffentliche Auflage kommt, mit der Bevölkerung in der Umgebung zu diskutieren und sehr wohl auch mit ihrer Einbindung dafür zu sorgen, dass es zu einem Interessensausgleich kommt.
Denn eines ist klar: Was nicht sein kann, ist, dass es hier großzügige Widmungen gibt, dass der Investor, der Bauträger, wer auch immer das jetzt ist und auch unabhängig vom gegenständlichen Fall, natürlich einen erheblichen Vorteil in Form einer Wertevermehrung daraus zieht, die Bevölkerung in der Umgebung allerdings nur die Nachteile aus einer Neuwidmung hat. Deshalb ist es ja auch der Sinn von Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, einzubinden, Bedürfnisse und Interessen zu erheben, Adaptierungen und Veränderungen vorzunehmen und darüber hinaus in der Regel auch eine Vielzahl von Maßnahmen zu erreichen und zu vereinbaren, die bedeuten, dass ein Teil des Mehrwertes, der aus der Widmung sozusagen bezogen wird, auch in Form von Leistungen an die Bevölkerung weitergegeben wird.
Im gegenständlichen Fall ist bereits jetzt in Aussicht gestellt, dass es hier eine Vielzahl von Maßnahmen geben kann und soll, die in diese Richtung gehen sollen. Da diese aber in den Gesprächen, die ich bisher hatte, auch mit Anrainerinnen und Anrainern, teilweise angezweifelt wurden im Hinblick auf ihre Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit, wollen wir diesen Weg selbstverständlich fortsetzen, um hier schlussendlich Maßnahmen zu erreichen, die tatsächlich gewollt sind, die sinnvoll sind und die, wie gesagt, für die ganze Umgebung einen Mehrwert darstellen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Walter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Sie haben gesagt, Sie binden die Bevölkerung ein, bevor Sie ins Widmungsverfahren gehen, und stellen das Projekt vor. Das ist ja alles gut und recht. Sie wissen, es gibt aus dem Jahre 2000 ein Hochhauskonzept, und an dieser Stelle ist, soweit ich es in Erinnerung habe, nie ein Hochhaus geplant gewesen.
Jetzt wollte ich Sie fragen: Wie erklären Sie das den Anrainerinnen und Anrainern, die ja damals mit, sage ich jetzt einmal, großer Sicherheit darauf vertrauen konnten, im ARWAG-Hochhaus eine Wohnung zu kaufen, und plötzlich stellt man ihnen dann ein paar Jahre später einen neuen Turm davor hin?
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Frau Stadträtin, bitte.
LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Meinen Recherchen und Informationen zufolge ist es vielmehr so, dass ursprünglich zwei Türme an dieser Stelle geplant waren. Man ist nur seinerzeit davon abgegangen, den zweiten Turm zu errichten, und hat sich für das Cineplexx entschieden. Jedenfalls die Behauptung, dass dort kein Turm vorgesehen gewesen wäre, ist nicht richtig.
Zudem – und das müssen Sie wissen, genauso gut wie ich – gehört es zu den Richtlinien der Stadt, im Zusammenhang mit geeigneten Orten für die Errichtung von Hochhäusern einerseits zu versuchen, diese möglichst dort zu errichten, wo ein U-Bahn-Anschluss unmittelbar vorliegt, weil ja auf diese Art und Weise auch sichergestellt ist, dass viele, viele Menschen, die dort wohnen werden, auch die Möglichkeit haben, sich eben nicht in Autoabhängigkeit fortzubewegen, was sozusagen auch als Maßnahme zur Verringerung des Verkehrsaufkommens angesehen wird.
Zweitens gehört es ebenso zu den Richtlinien der Stadt, möglichst hohe Wohngebäude oder überhaupt hohe Gebäude dort zu errichten, wo bereits andere vorhanden sind. Und, sorry, aber wenn wir eine Debatte darüber führen, wo geeignete Standorte für Hochhäuser in Wien sind, ich wüsste, ehrlich gesagt, nicht, wo ein besser geeigneter in Wien überhaupt derzeit vorhanden ist.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die 3. Zusatzfrage wurde gestrichen. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mahdalik. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Ich hoffe, Sie sind mir jetzt nicht böse, aber ich glaube eher dem Norbert Walter. Denn wenn zwei Türme vorgesehen worden wären, hätte man widmungsmäßig Vorsorge getroffen, dann bräuchten wir heute nicht zu diskutieren, ob wir dort umwidmen wollen. Also ganz hat sich mir Ihre Argumentation nicht erschlossen.
Zum Wettbewerb möchte ich noch kurz anmerken, dass bei dem Soravia-Projekt meinen Informationen nach Soravia den Wettbewerb gewonnen hat. Es kann natürlich ein unglaublicher Zufall sein, denn Maier, Huber, Müller, Soravia sind ja lauter geläufige Namen. Also das muss nicht unbedingt etwas mit einem Verwandtschaftsverhältnis zu tun haben.
Ich möchte aber einen weiteren Aspekt ansprechen, weil ja die Grünen jahrelang, damals noch in Opposition, mit der dortigen Bürgerinitiative – nicht der jetzigen, sondern in der Donau-City drüben – gegen die Lärmbelastung, unter anderem durch die A22, eng zusammengearbeitet haben und immer wieder Maßnahmen, die bis jetzt noch nicht getroffen wurden, eingefordert haben, um
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