Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 46
die Lärmbelastung zu mindern.
Der Lärm ist heute der gleiche wie vor Jahren. Sie wollen trotzdem ein Hochhaus dort hinstellen und eben diese Bewohner, die sich das natürlich selbst aussuchen, dem gesundheitsschädlichen Lärm aussetzen. Warum?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Also zunächst wiederhole ich: Harry Seidler hat entsprechend seinem ursprünglichen Konzept an dieser Stelle zwei Türme vorgeschlagen. In weiterer Folge entschied man sich für das Cineplexx, sodass es in der Widmung seinerzeit auch so nachvollzogen wurde. Aber die Behauptung ist nicht richtig, dass dort nicht von Anfang an ein zweiter Turm denkbar war, ja sogar, wie gesagt, Teil der damaligen Planungen war. – Das ist das Erste.
Das Zweite: Über die Verwandtschafts- oder sonstige derartige Verhältnisse von Menschen, die ein Widmungsansuchen an die Stadt stellen, meinerseits sozusagen Untersuchungen anzustellen, wäre sinnlos, darüber hinaus eigentlich verboten, weil es nicht Teil der Abwägungen ist, die mich anzugehen haben. Und ich weise darauf hin, dass ich für die Stadt Wien meine Leistungen erbringe und nicht für das Heeresnachrichtenamt.
Drittens: Was Lärmvorbeugungsmaßnahmen anlangt, so meine ich, dass dort die Gesamtsituation, wie wir alle wissen, eine sehr schwierige ist, dass es hier einiges an Maßnahmen zu ergreifen gilt, sofern diese überhaupt möglich sind und eine Verbesserung der konkreten Situation auch tatsächlich erbringen. Aber eines ist klar: Sie wissen und ich weiß, dass die besten Maßnahmen zur Verringerung des Lärms, der ein Autolärm ist im gegenständlichen Fall, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind und alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass einfach die Nutzung des Autos in unseren Städten in Summe zurückgeht. Ich glaube, bei allem Hick-Hack und bei aller Meinungsverschiedenheit wird niemand hier allen Ernsten behaupten können, diesem Teil meiner Aufgabe wäre ich nicht ausreichend und engagiert genug nachgekommen. (Beifall bei den Grünen.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.
Die 4. Anfrage wird ja heute nicht gestellt. Wir kommen demnach zur 5. Anfrage (FSP - 04416-2012/0001 - KFP/LM), die von Herr Abg Seidl gestellt und an Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet ist. (Laut Medienberichten hat sich durch das neue Prostitutionsgesetz nichts geändert. Obwohl die Straßenprostitution zB im Stuwerviertel explizit verboten ist, blüht diese wie eh und je. Insgesamt wurden in den letzten Monaten unglaubliche 1500!! Prostituierte angezeigt, weil sie im Wohngebiet ihre Dienste angeboten haben. Der sozialdemokratische Bezirksvorsteher der Leopoldstadt fühlt sich von den zuständigen Stellen der Stadt Wien alleine gelassen und überlegt nun bereits, dass er die Erlaubniszone in der Leopoldstadt wieder rückgängig macht. Sind Sie auf Grund dieser Tatsachen nicht auch der Meinung, sehr geehrte Frau Landesrätin, dass dieses Gesetz zahn- und wirkungslos ist?)
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Präsident! Schönen guten Morgen!
Herr Abgeordneter, zu Ihrer Frage betreffend das Prostitutionsgesetz und das Stuwerviertel habe ich einmal mehr die Gelegenheit, die rechtliche Situation in diesem Bereich darzustellen. Es ist so, dass wir mit dem Wiener Prostitutionsgesetz 2011 das Verbot der Straßenprostitution, insbesondere innerhalb des Wohngebietes, eben ermöglicht haben und somit die Landespolizeidirektion Wien in der Situation ist, dieses Gesetz entsprechend dieser Regelung zu vollziehen.
Darüber hinaus gäbe es die Möglichkeit von Erlaubniszonen. In diesen Erlaubniszonen könnte man dann eben Straßenprostitution zulassen. Es ist aber so, dass diese Verordnungen natürlich unter bestimmten Anforderungen stehen und die Festlegung von Erlaubniszonen natürlich im Interesse der Öffentlichkeit, der Anrainerinnen und der Anrainer gegeben sein muss, dass schwerwiegende Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden müssen, dass Prostituierte eben nicht verletzt werden dürfen, und vor dem Erlass einer solchen Verordnung ist natürlich die zuständige Bezirksvertretung anzuhören. Und dann geht es darum, diese Interessen auch entsprechend abzuwägen.
Die Aufhebung von Erlaubniszonen kommt genauso der Landespolizeidirektion Wien zu. Diese Debatte ist aber derzeit überhaupt noch nicht angebracht, weil es in Wien keine Erlaubniszonen gibt. Es gibt keine kundgemachten Erlaubniszonen, und dementsprechend ist die Straßenprostitution ausschließlich in den Bereichen erlaubt, wo sie auch nach dem Prostitutionsgesetz und dem Flächenwidmungsplan zulässig ist.
Zur Straßenprostitution möchte ich zusätzlich festhalten, dass wir feststellen können, dass sie in den Wohngebieten nicht mehr stattfindet, dass die Landespolizeidirektion uns mitgeteilt hat, dass das neue Wiener Prostitutionsgesetz die Anzahl der Anzeigen wegen Übertretung von Prostitutionsvorschriften ganz deutlich reduziert hat. Diese Angaben der Polizei decken sich auch weitgehend mit den Angaben der beiden Vereine, die Streetwork in dem Bereich mobilisieren und durchführen.
Was vielleicht auch noch sehr interessant ist, ist, dass natürlich eine sehr, sehr hohe Überwachungsintensität gegeben ist bei der Vollziehung des Wiener Prostitutionsgesetzes, gerade auch im Bereich des Stuwerviertels. Dort kann man sehen, dass wir mit den Polizeikontrollen natürlich die Freier massiv abschrecken, und das bewirkt natürlich, dass auch die Prostituierten in den Bereichen nicht so aufgefunden werden, wie das von Ihnen immer wieder dargestellt wird, sondern ganz im Gegenteil, die Polizeikontrollen sind sehr, sehr effizient, und das wird auch von den Medien entsprechend so dargestellt.
Wenn es – und das möchte ich jetzt gar nicht abstreiten – dennoch Leute gibt, die sich auch im Stuwerviertel trotz dieser ganz, ganz intensiven Kontrollen – und ich habe mich erst jetzt unlängst mit dem Herrn Polizeipräsi
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