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Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 46

 

ist.

 

§ 31 und folgende, da geht es um Übergangsbestimmungen. Auch da gibt es Stellungnahmen, die eindeutig sind. Es hat massive Kritik gegeben an dem ersten Entwurf, wo vorgesehen war, dass sich die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien bis zum 15. Februar 2013 zu bewerben haben, sie allerdings erst, ich glaube, Ende September bestellt worden wären. (Zwischenruf von Abg Dr Kurt Stürzenbecher.) – Ich spreche vom ersten Entwurf, falls Sie nicht aufgepasst haben. Das ist auf massive Kritik gestoßen. Es wurde jetzt geändert – Herr Stürzenbecher hat es mir vorweggenommen –, inzwischen ist der 30. Juni 2013 vorgesehen.

 

Meine Damen und Herren, auch da ist es unverständlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine andere Lösung gefunden: Da wurden die Richter automatisch übernommen und nur ausnahmsweise werden sie nicht bestellt. Wir machen genau den umgekehrten Weg: Man muss sich bewerben, und dann wird man womöglich bestellt. Bis zum 30. Juni sind es noch immer viereinhalb Monate, in denen der Richter nicht weiß, was mit ihm passiert. Was passiert denn, wenn er nicht Richter wird? Er kommt zurück zum Magistrat.

 

Ich erinnere an die diesbezüglichen verfassungsgerichtshöflichen Urteile beim Unabhängigen Verwaltungssenat, wo mehrere Urteile gehoben wurden, genau auf Grund solcher unklaren Bestimmungen beziehungsweise auf Grund dieser langen Frist, wo nicht klar war, was dem Richter passiert. Sie haben wieder die Gefahr, dass auch diese gesetzliche Bestimmung oder zahlreiche Erkenntnisse, die auf Grund dieses Gesetzes ergehen, verfassungsgerichtshöflich gehoben werden, meine Damen und Herren.

 

Auch das ist vollkommen ungenügend. Wenn man es schon so macht, hätte man die Steiermark zum Vorbild nehmen können. Dort gibt es nämlich einen Monat Zeit zwischen der Bewerbungsfrist und der Ernennung. Auch das wäre möglich gewesen, meine Damen und Herren.

 

Meine Damen und Herren, kommen wir also zur Gesamtschau des Gesetzes. Es ist wirklich unverständlich, warum sich die Landesregierung im Konkreten als Entwerfer dieser Vorlage nicht am Bundesverwaltungsgerichtsgesetz orientiert hat. Es ist unverständlich, insbesondere auch deshalb, weil das einhelliger Wille aller Fraktionen im Nationalrat war. Ich verweise auf den diesbezüglichen Entschließungsantrag, der von allen Parteien im Nationalrat angenommen wurde.

 

Es ist gegen den politischen Willen, wirklich unabhängige und den europarechtlichen verfassungsrechtlichen Vorstellungen genügende Gerichte zu installieren. Es wäre relativ einfach gewesen. Sie haben es nicht vorgesehen, man kann sich denken, warum, meine Damen und Herren. Es wurde auch schon öfters ausgesprochen. Wenn man es in der medialen Berichterstattung verfolgt hat, erkennt man: Offensichtlich will hier eben doch die Landesverwaltung oder die Landespolitik massiv Einfluss nehmen auf dieses Gericht – und genau das sollte es eigentlich nicht sein.

 

Auch die Art und Weise, wie dieses Gesetz hier zur Beschlussfassung kommt, ist verwunderlich, meine Damen und Herren. Ich habe Ihnen schon gesagt, das ist wahrscheinlich das wichtigste Gesetz, das wir bis jetzt in dieser Legislaturperiode beschlossen haben. Und wie wird es behandelt? Es gibt ein Begutachtungsverfahren und dann gibt es einen endgültigen Entwurf, der dann mit zweitem und drittem Nachtrag zur Landesregierungssitzung zugestellt wird, und erst seit dem wissen auch die Oppositionsparteien, was darin steht.

 

Das hätte man auch ein bisschen feiner machen können, meine Damen und Herren. Man hätte eine Enquete dazu veranstalten können; man hätte bei dieser Enquete sehr viele dazu berufene Verfassungsrechtler Stellung nehmen lassen können. Was sie gewählt haben, ist in Wirklichkeit ein Durchpeitschen. Und, meine Damen und Herren, wenn uns Landtagsabgeordneten vorgeworfen wird, dass wir unnötig sind, weil die Kompetenzen des Landes hinsichtlich der Gesetzgebung in Wirklichkeit so lächerlich sind, dass wir uns keinen Landtag leisten müssten; dann geben Sie genau diesen Argumenten Vorschub, das kann man nicht anders sagen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Jetzt hätten wir einmal die Möglichkeit, hier ein wirklich wichtiges Gesetz den bundesverfassungsgesetzlichen Vorgaben entsprechend zu beschließen, aber wir machen genau das Gegenteil, meine Damen und Herren. Das sagt schon sehr viel aus über das Verständnis unseres Hohen Hauses und ist wirklich kein Ruhmesblatt, meine Damen und Herren.

 

Ich möchte der Frau Dr Vana noch etwas vorlesen, weil sie nämlich gesagt hat, es ist alles wunderbar und die Grünen seien so stolz auf das Gesetz. Ich habe Ihnen ausführlich vorgelesen, dass sehr viel nicht dem Bundesverwaltungsgerichtsgesetz entspricht, das werden Sie hoffentlich auch so sehen. Ich lese vor aus einer OTS-Meldung beziehungsweise einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz, wo festgestellt wird – da wurde berichtet über den Verfassungsausschuss –:

 

„Seitens der Grünen zeigte sich Abgeordnete Daniela Musiol darüber erfreut, dass auch einige Anregungen ihrer Fraktion aufgenommen wurden.“ – Ist ja wunderbar. - „Bei der notwendigen Änderung der Materiengesetze wird man ihr zufolge darauf achten müssen, wie sich die fachspezifischen Senate zusammensetzen. Was das Dienstrecht betrifft, hofft Musiol, dass es zu keinen unterschiedlichen Regelungen für die Verwaltungsgerichte in den Ländern und das Bundesverwaltungsgericht kommt.“ – Meine Damen und Herren von den Grünen, das haben Sie verschlafen. Da haben sie sich von der SPÖ „einbraten“ lassen, anders kann man es nicht sagen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren, ganz kurz noch zum Abänderungsantrag der ÖVP: Wir werden dem zustimmen. Es ist ein Versuch, das Gesetz halbwegs zu sanieren. Das wird wahrscheinlich leider Gottes nicht von Erfolg gekrönt sein, wie wir voraussehen können.

 

Darum möchte ich noch einen weiteren Antrag einbringen: Auf Grund der Wichtigkeit dieses Gesetzes und auf Grund der ungenügenden Umsetzung dieses Gesetzes stelle ich gemeinsam mit meinem Kollegen Mag

 

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