Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 30
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Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über Petitionen in Wien. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz über Petitionen in Wien. Danke schön.
Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Ulm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir kommen nun zu einem Geschäftsstück, das ja grundsätzlich durchaus erfreulich ist. Wir haben eine politische Debatte, in der die vier Landtagsparteien im Wesentlichen einer Meinung sind.
Es gibt einen Initiativantrag von allen vier Klubs und die Wiener Bürgerinnen und Bürger bekommen ein Petitionsrecht. Sie werden es ab sofort leichter haben, ihre Ideen, Vorschläge und Anliegen in die Wiener Politik einzubringen. Es geht damit auch eine alte Forderung der ÖVP in Erfüllung. Bereits im Jahr 2005 haben wir so ein Petitionsrecht beantragt. Damals war die SPÖ der Meinung, dieses Recht kann man den Bürgern noch nicht geben und es hat keine Mehrheit gefunden. Ich habe dann am 29. Juni 2006 den Bürgermeister in der Fragestunde noch einmal nach dem Petitionsrecht gefragt und er konnte es sich damals grundsätzlich vorstellen. Heute haben wir also den erfreulichen Tag, wo es zur Beschlussfassung dieses Petitionsgesetzes kommen wird. 500 Unterschriften sind für eine solche Petition erforderlich und sie soll sowohl die Verwaltung der Gemeinde betreffen können als auch Anliegen der Gesetzgebung und der Verwaltung des Landes. Es ist auch vorgesehen, dass so eine Petition im elektronischen Weg eingebracht werden kann.
Petition wird folgenden Geschäftsgang nehmen: Es wird einen zuständigen amtsführenden Stadtrat geben und ich nehme an, das wird die Personalstadträtin sein, die im Augenblick auch die Integrationsstadträtin ist. Es scheint so, als würde es zu diesem Ressort dazugehören. Die Frau Stadträtin wird dann die Petition an einen neu einzurichtenden und neu zu beschickenden Petitionsausschuss weiterleiten. Dort wird die Petition verhandelt, in Behandlung genommen. Der Petitionsausschuss hat grundsätzlich vier Möglichkeiten: Die erste, eher unwahrscheinliche, setzt sich nicht weiter mit der Petition auseinander. Variante 2 holt eine Stellungnahme von den zuständigen Stellen ein, etwas, was ich glaube, öfter passieren wird. Punkt 3 halte ich für sehr interessant, weil nämlich sogar Einbringer, Vertreter der Petenten in den Petitionsausschuss eingeladen werden können, um dort ihre Petition zu erläutern und um das Anliegen zu diskutieren. Und beim vierten Punkt kann dann der Petitionsausschuss eine Empfehlung über die weitere Vorgangsweise beschließen. Diese Empfehlung wird an das zuständige Organ der Gemeinde weitergeleitet und die zuständige amtsführende Stadträtin informiert den Einbringer über den Gang der Petition. Und die amtsführende Stadträtin wird auch einmal im Gemeinderat über die Petitionen berichten.
Es ist also durchwegs ein erfreuliches Instrument, das nun in Wien implementiert wird, ein Instrument der Bürgerbeteiligung und der Mitgestaltung. Es ist zwar nicht so stark wie das Recht von 5 Prozent der Wiener Bevölkerung, die eine Volksbefragung verlangen können, aber immerhin. Man hat ja auch nichts von einem stärkeren Recht wie dem einer Volksbefragung, wenn dem dann nicht nachgekommen wird, so wie wir das leider Gottes im letzten Jahr sehen mussten. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das war gesetzeskonform!)
Ich wünsche mir daher, dass dem neuen Instrument des Petitionsrechtes ein Erfolg beschieden sein wird und auch den Bürgern, die eine solche Petition einbringen wollen, und mehr Erfolg und eine bessere Behandlung als Rot-Grün mit der im Sommer beantragten Volksbefragung und den über hunderttausend Unterzeichnern umgegangen ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zum Wort gemeldet ist die Frau Abg Dr Kickert und ich ersuche sie darum.
Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich werde mich kurz halten, weil der Kollege Ulm den Ablauf ja schon wunderbar geschildert hat und wir in den Beratungen zu diesem Gesetz ja im Großen und Ganzen einer Meinung gewesen sind, dieses Instrument der Mitwirkung in Wien auch einzuführen. Das heißt, ich werde all das, was bereits gesagt wurde, nicht wiederholen und auch deswegen nicht wiederholen, nur weil es von mir noch nicht gesagt worden ist. Auch ich freue mich darauf, dass es die Möglichkeit geben wird, Anliegen, aber möglicherweise auch Beschwerden, nämlich in diesem Fall dann auch, würde ich sagen, wenn es von 500 Menschen unterschriebene Beschwerden sind, durchaus gewichtige Beschwerden, zu bearbeiten. Und auch da nehme ich an, dass es sehr erfreulich sein wird, sich auch mit Beschwerden auseinandersetzen zu müssen. Neben der Einbindung der EinbringerInnen halte ich auch die Möglichkeit, die Stellungnahme der verschiedenen Organe einzubeziehen, nicht nur für wichtig, sondern in vielen Fällen sogar für notwendig.
Und etwas, was ich mir für die weitere Arbeit an diesem Gesetz wünsche, ist - nachdem ich ja der Meinung bin, dass demokratische Instrumente immer einer Entwicklung unterliegen sollten, immer einer Begutachtung unterliegen sollten -, dass wir auch dieses Gesetz und dieses Instrument beobachten, ob zum Beispiel die Anzahl der Unterschriften vielleicht eine zu große Hürde darstellen sollte oder ob es andere Möglichkeiten gibt, dieses Instrument in seiner Anwendung zu erleichtern. Also nicht nur, dass wir dieses Instrument einführen, ist
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