Landtag, 22. Sitzung vom 27.02.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 28
dafür, dass Wien, egal wie viele Personen versorgt werden, immer 20,31 Prozent – das ist nämlich die Wiener Quote des gesamten Länderanteils – zahlen muss. Die Grundversorgung Wien verursacht pro Flüchtling österreichweit die geringsten Kosten. Wenn Wien mehr Personen versorgt, sinken auf Grund des Länderausgleichs die Kosten für die Grundversorgung. Das heißt, mit der Höhe der Quotenübererfüllung sinken auch die Kosten für das Land Wien. Das ist aber nicht der Grund für die Quotenübererfüllung in Wien, sondern das ist vor allem auf den Großstadtfaktor zurückzuführen. Aktuell erfüllt Wien die Quote zu 143 Prozent, genau wie vor dem Asylgipfel im Herbst.
Das einzige Bundesland, das immer noch die Solidarität der anderen Bundesländer ausreizt, ist Niederösterreich, und der Landeshauptmann trägt dafür die Verantwortung, dass die Quote in Niederösterreich nur zu 81,59 Prozent erfüllt wird.
Der Vorwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Wien illegale Personen versorgt, ist völlig aus der Luft gegriffen. In Art 2 Abs 1 der Grundversorgungsvereinbarung werden Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, definitiv als Zielgruppe der Grundversorgung genannt. Für Abschiebungen ist der Bund zuständig. Und für die Grundversorgung Wien ist es selbstverständlich, dass es eine Voraussetzung für den Bezug von Grundversorgungsleistungen ist, dass behördlichen Ladungen und Auflagen Folge geleistet wird. Die Grundversorgung ist kein Instrument zur Erfüllung der inhaltlichen Aufgaben der Fremdenpolizei.
Herr Gudenus ist jetzt leider nicht da, bezüglich seiner Aussagen betreffend Familienbeihilfe möchte ich jetzt aber sagen: Bei jenen Einzelfällen, in welchen Personen auf Grund eines Urteiles des Verwaltungsgerichtshofes Familienbeihilfe rückwirkend erhalten haben, handelt es sich um Altfälle aus der Zeit der blau-schwarzen-Regierung, deren Asylantrag vor dem 1.1.2005 gestellt wurde. Der Rechnungshof stellt fest, dass laut Information des Bundesministeriums für Finanzen eine automatische Übermittlung der Daten rechtlich nicht möglich ist. Im Übrigen darf ich auch darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Inneres und die Buchhaltungsagentur die Grundversorgung Wien quartalsweise – ich wiederhole: quartalsweise, sprich, vier Mal im Jahr beziehungsweise vierteljährlich – prüfen und bisher keine nennenswerten Beanstandungen betreffend Nichtberücksichtigung von Familienbeihilfe vorliegen. Der Rechnungshof stellt auch fest, dass in Wien bei Erhalt von Familienbeihilfe eine Leistungseinschränkung erfolgt.
Zudem hat auch die Judikatur festgestellt – es handelt sich um ein Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenates Steiermark –, dass die von der FPÖ geforderte Anrechnung schlicht und einfach gesetzwidrig ist.
Wien, meine sehr geehrten Damen und Herren, sorgt dafür, dass AsylwerberInnen menschenwürdig untergebracht werden. Die Grundversorgung Wien ist in Österreich vorbildhaft. Warum wohl? – Weil die Kosten in Wien für privat wohnende Personen in der Grundversorgung um 44 bis 69 Prozent niedriger sind als die Kosten für organisiert wohnende Personen und weil AsylwerberInnen in Wien zu 70 Prozent privat untergebracht sind und daher die durchschnittlichen Kosten pro Person und Tag mit 14,62 EUR am geringsten sind. Zum Vergleich: In Tirol etwa belaufen sich vergleichbare Kosten auf 21,49 EUR pro Tag. Das bedeutet: Wien hat in diesem Bereich das effizienteste System. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Gründe dafür sind, dass in Wien Unterbringungseinrichtungen ausschließlich von erfahrenen NGOs betrieben werden, dass es hier nicht nur ausreichend Kapazität, sondern auch das notwendige Know-how für eine umfassende Betreuung gibt, dass es in Wien einzigartige Angebote für AsylwerberInnen mit Behinderung oder schweren Erkrankungen gibt, dass in Wien zahlreiche barrierefreie Unterkünfte mit Lift oder Treppenlift vorhanden sind und dass es in unserer Stadt österreichweit die meisten Sonderbetreuungsplätze gibt.
Wien setzt sich aber auch über die Basisversorgung hinaus für eine menschenwürdige Unterbringung von Mensch ein, die ein schweres Schicksal zu erleiden haben. Es gibt eine umfassende Vernetzung und Kooperation auf verschiedensten Ebenen mit dem VertragspartnerInnen und Unterbringungseinrichtungen. Ebenso kann auf eine gute Kooperation mit den Krankenhäusern und Krankenanstaltenträgern verwiesen werden. So werden etwa schwangere Frauen oder schwer kranke AsylwerberInnen auch bei fehlender Zuweisung über die Krankenversicherung medizinisch versorgt.
Über diese Basisversorgung fördert die Stadt auch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Projekte von ESRA, des Psychiatrischen Konsiliardienstes und von Amber-Med. Darüber hinaus wird aber auch auf die persönliche Situation der AsylwerberInnen eingegangen, etwa bei Einzelfallbesprechungen des Teams der Grundversorgung Wien. So erhalten AsylwerberInnen Unterstützung durch NGOs bei der Wohnungssuche, und es wird Beschäftigung ermöglicht, ohne sofort aus der Unterbringung entlassen zu werden. In Akutfällen wird sofort gehandelt, damit kein Asylwerber und keine Asylwerberin auf der Straße stehen müssen.
All diese Fakten, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigen: Niemand bleibt in Wien unversorgt, und darauf bin ich als Wienerin stolz. – Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Zu Wort gemeldet ist Abg Mag Werner-Lobo. Ich stelle fest, dass er und die weiteren Redner über eine Redezeit von 15 Minuten verfügen.
Abg Mag Klaus Werner-Lobo (Grüner Klub im Rathaus) : (Der Redner tritt ans Pult und schweigt. – Abg Mag Wolfgang Jung: Erwartungsvolle Stille!)
Präsident Johann Herzog: Herr Abgeordneter! Sie sind am Wort! (Abg Mag Wolfgang Jung: Der Aktionismus ist perfekt!)
Abg Mag Klaus Werner-Lobo (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde viel zu lange geschwiegen über Flüchtlinge, deswegen habe ich jetzt auch geschwiegen, um einmal Flüchtlinge selbst zu Wort kommen zu lassen.
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