Landtag, 22. Sitzung vom 27.02.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 28
dung obliegt in diesem Land noch immer Behörden und in letzter Instanz unabhängigen Gerichten, das heißt, dem Verwaltungs- oder dem Verfassungsgerichtshof und nicht der Grünen Fraktion und niemandem, der in der Votivkirche sitzt und versucht, den Rechtsstaat zu erpressen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich gebe Ihnen auch recht, wenn Sie meinen, dass es ein Skandal ist, wie lange Asylverfahren teilweise dauern. Ich bin der Meinung, dass Asylverfahren rasch zu erfolgen haben, dass rasch entschieden werden muss und dass den Menschen Sicherheit gegeben werden muss, ob sie hier bleiben können oder ob sie wieder nach Hause gehen müssen. Man muss aber auch dazusagen, dass 60 Prozent aller Asylverfahren in Österreich innerhalb von 3 Monaten entschieden werden, 80 Prozent innerhalb von sechs Monaten entschieden werden und dass die restlichen 20 Prozent der Fälle, die eine lange Verfahrensdauer haben, zu einem Gutteil deswegen so eine lange Verfahrensdauer haben, weil aussichtslose Anträge gestellt werden, Behörden überlastet werden und ganz gezielt eine Verlängerung des Aufenthaltes mit verfahrenstechnischen Tricks erzwungen wird, was in Wirklichkeit einem Rechtsmissbrauch gleichkommt. Und Rechtsmissbrauch, meine Damen und Herren, lehnen wir strikt ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn Sie die Asylindustrie ansprechen, dann gibt es diese Asylindustrie natürlich. Damit ist nicht gemeint, dass die Europäische Union vor Ort Hilfe leistet, in Nachbarländern Hilfe leistet, um nach Beendigung eines Konfliktes den Menschen die Möglichkeit zu geben, möglichst rasch wieder in ihrem Heimatland Fuß fassen zu können. Das erachten wir als humanitäre Leistung der Europäischen Union, die bewundernswert ist und die Unterstützung verdient. Was wir als Asylindustrie empfinden, sind Vereine, sind Einzelpersonen, sind Rechtsanwälte, sind NGOs, deren Hauptzweck darin besteht, Verfahren zu führen, die in Wirklichkeit keine Chance auf einen positiven Ausgang haben und die in Wirklichkeit diese Menschen missbrauchen, um sich selber zu bereichern. Und das ist schändlich! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man sich die Forderungen anschaut, so sind dies in Wirklichkeit Forderungen, die nicht durchsetzbar sind. Wenn zum Beispiel verlangt wird, alle Fingerabdrücke müssen gelöscht werden, dann sagen diese Flüchtlinge oder diese Personen, die sich teilweise als Flüchtlinge ausgeben, dass sie, obwohl ein Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ beendet wurde, das gleiche Verfahren noch einmal anstrengen wollen und daher diese Fingerabdrücke zu löschen sind. Denn das ist ja der einzige Grund, das ist ja auch der Sinn und Zweck dieser Fingerabdrücke, dass jedes Verfahren nur ein Mal durchgeführt werden muss.
Da spielen Sie sich mit dem Rechtsstaat, da missachten Sie den Rechtsstaat, und Sie gehen ja in Ihrer Argumentation dann auch noch weiter. Wenn Sie sagen, Sie solidarisieren sich mit all diesen Forderungen, nämlich beispielsweise damit, dass Personen, die einen negativen Bescheid haben, oder Personen, die nach der Dublin-II-Verordnung ihr Asylverfahren in einem anderen Land durchführen lassen müssten, nicht dorthin gebracht werden dürfen, missachten Sie den Rechtsstaat, und damit, Herr Kollege – ich sage Ihnen das auch ganz deutlich –, brechen Sie auch den Eid, den Sie hier vor diesem Gemeinderat und diesem Landtag geleistet haben. Sie haben die stete Beachtung und die Einhaltung der Gesetze gelobt, Herr Kollege. Ich weiß nicht, ob Ihnen ein Gelöbnis von Ihnen etwas wert ist. Uns ist unser Wort und unser Gelöbnis etwas wert, uns ist auch der Rechtsstaat etwas wert, und uns sind auch die österreichischen Gesetze etwas wert, Herr Kollege. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn der Kollege Akkilic zum Beispiel eine Gefährdung der Situation in der Votivkirche anspricht, wenn österreichische Staatsbürger ihr Recht auf Meinungsfreiheit geltend machen, da sieht man wieder einmal, wie die Meinungsfreiheit der Grünen ausschaut. (Zwischenruf von Abg Senol Akkilic.) Bei den Grünen gibt es nur zwei Arten von Meinung: die eigene und die falsche. Und das ist keine Form von Menschenrechten, Herr Kollege. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. Sie ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert. Die Demonstrationsfreiheit ist im Staatsgrundgesetz definiert (Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und GRÜNEN) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, Frau Kollegin Hebein, und wir als Österreicher lassen uns unser Recht auf Meinungsfreiheit von Ihnen nicht nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir üben unser Recht auf Meinungsfreiheit im Rahmen der Gesetze aus, Frau Kollegin, und lassen uns nicht diktieren, wann wir etwas zu sagen, wann wir zu demonstrieren haben. Wenn es schon um Demonstranten geht, kümmern Sie sich um ihre gewaltbereiten Demonstranten, die da vor der Votivkirche gestanden sind. Kümmern Sie sich um die Schneeballwerfer, kümmern Sie sich um die Leute, die Beschimpfungen getätigt haben, kümmern Sie sich um diese Leute.
Das alles ist auf YouTube nachzusehen. Schauen Sie sich das an, Herr Kollege Akkilic. Sie werden dann möglicherweise erleuchtet werden. Herr Kollege Akkilic und Herr Kollege Werner-Lobo, schauen Sie sich an, wie sich Ihre Leute und die Leute, mit denen Sie sympathisieren, vor der Votivkirche aufgeführt haben, wie Menschen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit geltend gemacht haben, aus dieser Kirche von der Polizei hinausgeleitet werden mussten, weil offensichtlich die Polizei eine Gefahrensituation nach dem Sicherheitspolizeigesetz gesehen hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn der Kollege Akkilic sagt, wir spielen Menschen gegeneinander aus, dann ist das vollkommen unrichtig. Wir beharren bloß auf der Einhaltung der Gesetze. Gesetze werden von Volksvertretern gemacht und sind von Behörden zu vollziehen. Es kann daher nicht angehen, dass Leute versuchen, den Rechtsstaat zu erpressen. Damit gingen wir einen Weg, der nicht nur rechtsstaatlich unmöglich wäre, sondern wir öffneten auch ein Tor der Ungleichbehandlung. Wir behandelten nämlich Menschen ungleich, die sich im Rahmen der Immigrationsvorschriften, im Rahmen der Einwanderungsbestimmungen einem durchaus anspruchsvollen
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