«  1  »

 

Landtag, 23. Sitzung vom 05.04.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 36

 

hier die Möglichkeit haben, einen Vormerkschein zu bekommen. Und wir bemühen uns ganz besonders darum, diesen Menschen schnell eine Gemeindewohnung zur Verfügung zu stellen.

 

Und damit komme ich jetzt zum Zeitraum, der notwendig ist, um eine Gemeindewohnung zu bekommen, also zur durchschnittlichen Wartezeit: Diese ist nicht so wie in der Frage angegeben, sondern macht, auch nach dem Kontrollamtsbericht, der vor Kurzem diskutiert worden ist, in diesem Beobachtungszeitraum von 2009 bis 2011 durchschnittlich 437 Tage aus. Das haben sich der Kontrollausschuss und das Kontrollamt ganz genau angesehen. Das entspricht einer durchschnittlichen Wartezeit von in etwa 14 Monaten. Da muss man aber berücksichtigen, dass es Personen gibt, die deutliche Ausreißer sind, die deshalb mehrere Jahre auf eine Gemeindewohnung warten, weil sie ständig ihre Anforderungen wechseln. Auch das haben wir gemeinsam mit dem Kontrollausschuss diskutiert, dass es Personen gibt, die einmal eine Zweizimmerwohnung wollen, einmal eine Dreizimmerwohnung wollen, einmal wollen sie in Simmering wohnen, dann haben sie aber andere Begehrlichkeiten in Floridsdorf oder in der Donaustadt, und aus diesem Grund heraus Wartezeiten haben, die über den Durchschnitt hinausgehen und den Durchschnitt natürlich auch sehr stark beeinflussen.

 

Das heißt, wenn man sich das Mittel, also die durchschnittliche Wartezeit ansieht, dann wird rund 76 Prozent aller Wohnungsinteressenten und -interessentinnen innerhalb von 720 Tagen, sprich, 23 Monaten, unabhängig von ihren Wünschen, die sie auch definieren können und die wir nach Möglichkeit auch berücksichtigen, eine Gemeindewohnung zugewiesen. Es gelingt – wie ich meine – wie in keiner anderen Stadt, Wohnungssuchenden sehr schnell auch eine kostengünstige Gemeindewohnung zur Verfügung zu stellen. Und besonders schnell, weil es auch notwendig ist bei Personengruppen, die einen dringenden Wohnbedarf haben, der über das Normalmaß hinausgeht, also wenn beispielsweise eine Gesundheitsgefährdung in einer Wohnung vorherrscht oder aus bestimmten krankheitsbedingten Überlegungen. Und wenn der Bedarf auf Grund der gesundheitlichen Situation wirklich besonders dringlich ist, ist es uns gelungen, in kürzester Zeit Gemeindewohnungen zur Verfügung zu stellen, manchmal sogar in wenigen Tagen.

 

Das heißt also, wir haben in dem Beobachtungszeitraum, den das Kontrollamt vorgesehen hat, 2009 bis 2011, jährlich über 1 600 der insgesamt 8 700 Personen innerhalb von nur einem Monat wohnversorgt. Die durchschnittliche Wartezeit ergibt sich somit auch deshalb, weil es sehr starke Ausreißer gibt, die wegen ihrer ständig veränderten Rahmenbedingungen lange warten. Auf der anderen Seite haben wir eigentlich einen sehr großen Teil an Personen, die wir sehr schnell wohnversorgen können, weil es im Regelfall auch ganz besonders notwendig ist.

 

Weiters kann ich – und da bin ich jetzt beim zweiten, eigentlichen Teil der Frage – den Bedarf an Wohneinheiten, den wir jetzt in unserer Stadt brauchen, nicht nachvollziehen. In der Frage ist formuliert, dass es notwendig ist, 14 000 Wohneinheiten pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Das sehen wir nicht, ich kenne auch persönlich keine Studie, die eine so hohe Zahl festlegt. Das, was wir im Rahmen der Wohnbauforschung und auch in Abstimmung mit vielen Experten aus den unterschiedlichsten Instituten errechnet haben, ist, dass wir, wenn die Bevölkerungsentwicklung so bleibt, wie sie jetzt ist – man kann natürlich nie für die Zukunft alles ausschließen, aber wenn wir aus heutiger Sicht die weitere Bevölkerungsentwicklung definieren –, einen Gesamtwohnungsbedarf von in etwa 8 500 Wohneinheiten haben werden. Davon rund 6 500 bis 7 000 gefördert, denn es wird ja am Wohnungsmarkt zusätzlich auch einiges freifinanziert neu entstehen. Das heißt, wir gehen davon aus, dass wir, wenn wir den sehr hohen Standard, den wir jetzt auch im Neubau haben, so aufrechterhalten, auch den Bedarf am Wohnungsmarkt abdecken können.

 

Wie ich meine, haben wir in den letzten Jahren auch bewiesen, dass wir das sehr gut können. Wir haben in den letzten Jahren in etwa zwischen 5 500 und 7 000 Wohneinheiten fertiggestellt. Mit gewissen Schwankungen, denn das liegt nicht nur in unserer Hand, sondern hängt auch damit zusammen, inwieweit es Bauträgern beispielsweise gelingt, nach der Baugenehmigung die Projekte auf den Weg zu bringen. So verzögern beispielsweise auch nicht einschätzbare Rahmenbedingungen, wie etwa ein überlanger Winter, oder, dass beispielsweise ein Grundstück nicht sofort erschließbar ist, derartige Projekte. Daher kann es auch zu gewissen Verschiebungen über die Jahresgrenzen hinweg kommen.

 

Wenn Sie mich jetzt fragen, welche Maßnahmen wir setzen, so sind diese auf verschiedenen Ebenen zu definieren. Eine der Hauptherausforderungen für uns ist zweifellos, dass wir in der Grundstücksbevorratung Maßnahmen setzen. Ich habe hier vor, dass wir in der heute schon von mir angesprochenen Novelle der Bauordnung eine Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“ festlegen. Wir wollen gewisse technische Rahmenbedingungen festlegen, damit an einem bestimmten, zu definierenden Grundstück im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beispielsweise Grundstücke als förderbarer Wohnbau ausgewiesen werden. Das würde auch zu einer Mobilisierung von Grundstücken führen, und damit, wenn man so will, auch zusätzliche Grundstücke in den Wohnbau einspeisen.

 

Wird jetzt davon gesprochen, dass man auch die Bauordnung dahin gehend novellieren soll, dass es zu Erleichterungen kommt, bin ich prinzipiell einverstanden. Ich möchte nur klar festhalten, dass wir mit den technischen Bauvorschriften bei der letzten Novelle zur Wiener Bautechnikverordnung, die wir ja gemeinsam im Jahr 2012 aktualisiert haben, eine ganz starke Modernisierung eingeleitet haben. Denn mit dieser Verordnung wurden die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik, die OIB-Richtlinien als verbindlich erklärt. Das ist ein technischer Standard, den es in den meisten anderen Bundesländern schon gibt, wo wir auch versucht haben, uns inhaltlich sehr stark einzubringen, wo

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular