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Landtag, 26. Sitzung vom 27.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 75

 

stellen können.

 

Der Aufgabenbereich des Fonds ist in der Gesetzesvorlage klar geregelt, und er erstreckt sich, soweit es sich um finanzielle Zuwendungen an Krankenanstaltenträger handelt, auf die Wiener öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten und Sonderkrankenanstalten, mit Ausnahme der Pflegeeinrichtungen in Krankenanstalten für Psychiatrie, und auf private allgemeine Krankenanstalten, sofern sie nach den Bestimmungen des Wiener Krankenanstaltengesetzes gemeinnützig geführt werden.

 

Gleichzeitig wird aber auch festgehalten, dass, soweit es sich nicht um finanzielle Zuwendungen an Krankenanstalten handelt, sich der Aufgabebereich des Fonds auf alle Sektoren des Gesundheitswesens in Wien erstreckt. Das heißt, es geschieht somit das, was immer wieder eingefordert wurde, nämlich eine gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens in Wien.

 

Die Organe des Wiener Gesundheitsfonds sind einerseits die Wiener Gesundheitsplattform, in der die Festlegungen zu den Angelegenheiten des Gesundheitsfonds als Fonds selbst und jenen zu allgemeinen gesundheitspolitischen Belangen erfolgen sollen, und die bereits angesprochene Wiener Zielsteuerungskommission, die die Aufgabe hat, den Entwurf für den Landeszielsteuerungsvertrag zu beraten und zur Beschlussfassung einvernehmlich zu empfehlen. In diesem Landeszielsteuerungsvertrag müssen eben die regionalen Gesundheits- und Versorgungsziele festgelegt werden.

 

Weiters sind Maßnahmen zur Optimierung der Behandlungsprozesse durch verbesserte Organisations- und Kommunikationsabläufe zwischen allen Leistungsträgern beziehungsweise Leistungserbringern vorzusehen.

 

Es erfolgt aber in dieser Wiener Zielsteuerungskommission gleichzeitig auch eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu den wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungserbringung im Gesundheitswesen von Land und Sozialversicherung, also nicht irgendein Gremium, das hier einberufen wird, sondern eines, in dem die Aufgaben im Sinne des Gesetzes auch klar definiert und umgesetzt werden sollen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der Arbeiten zur Umsetzung der Gesundheitsreform auf Bundesebene gab es dann weitere Konkretisierungen zur zukünftigen Arbeitsweise der Zielsteuerungskommissionen. Dabei wurde von Seiten der Sozialversicherung der Wunsch nach einem effizienten Vorbereitungsgremium zur jeweiligen Zielsteuerungskommission geäußert. Ich darf daher gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen Klicka, Mörk, Wagner und Kickert mit der bereits eingangs angeführten Begründung folgenden Abänderungsantrag einbringen:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Im vorliegenden Entwurf des Gesetzes sind folgende Änderungen vorzunehmen:

 

§ 6 soll lauten wie folgt: ‚§ 6 Abs 1 Die Wiener Gesundheitsplattform kann zur Vorbereitung ihrer Sitzungen ein Präsidium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes und der Sozialversicherung, einrichten.

 

Abs 2 Zur Vorbereitung der Sitzungen der Wiener Zielsteuerungskommission ist ein Präsidium, bestehend aus der für das Krankenanstaltenwesen in Wien zuständigen amtsführenden Stadträtin oder dem für das Krankenanstaltenwesen in Wien zuständigen amtsführenden Stadtrat und der Obfrau oder dem Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse, einzurichten.'“

 

Ich ersuche Sie um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Herzog: Zu Wort gemeldet ist Abg Dr Kickert. Ich erteile es ihr.

 

15.53.02

Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Werte Kollegen und Kolleginnen!

 

Die Vorteile und die Zielrichtungen des vorliegenden Entwurfes haben ja Kollege Deutsch und Kollegin Korosec schon ausgeführt. Ich möchte auf eine, ich gebe zu, wahrscheinlich zynisch und daher nur rhetorisch gemeinte Frage des Abg Frigo eingehen, der gemeint hat: Was ist mit dieser Kommission geschaffen? Er hat diese rhetorische Frage natürlich auch sofort selbst beantwortet, er hat aber den wesentlichen Punkt entweder übersehen oder nicht verstanden.

 

Im Vorlauf zur Bildung dieser Kommission haben sich die beiden Hauptfinanzierungsträgersysteme des Gesundheitswesens, nämlich die Sozialversicherung und Bund und Länder, darauf geeinigt, gemeinsam Ziele und Strategien für die bestmögliche Gesundheitsversorgung der Menschen zu erarbeiten. Diese vorausgehende Einigung darauf, dass man sich zusammensetzt und Ziele und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele erarbeitet, ist eine wesentliche und bisher fehlende Grundlage dafür gewesen, dass in Kooperation tatsächlich etwas anderes herauskommen kann, als bisher, sagen wir, in den letzten zwei Jahrzehnten, herausgekommen ist.

 

Deswegen zähle ich mich auch, wie viele andere in diesem Haus, zu den Menschen mit der rosa Brille, die dieses Gesetz für eine Grundlage für eine Weiterentwicklung halten. Es ist nicht die Lösung eines bestehenden strukturellen Problems, aber die Möglichkeit, und zwar eine gute Möglichkeit, die bestehenden strukturellen Verschränkungen, in denen es zu Schwierigkeiten kommt, zu verbessern.

 

Und wenn Sie, Herr Abg Frigo, auf der einen Seite kritisieren, dass die für Prävention vorgesehenen Mittel zu wenig seien, um kluge Präventionsmaßnahmen in Gang zu setzen, und das auf der anderen Seite mit der mangelnden Versorgung von zum Beispiel Stellen in der Jugendpsychiatrie vergleichen, dann vergleichen Sie wirklich Äpfel mit Birnen. Nämlich das eine ist ein strukturelles Problem und hat sehr wenig mit der Prävention zu tun. – So viel zu der, wie soll ich sagen, Stichhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Argumentation.

 

Wir sind jedenfalls für die Annahme dieser Novelle und würden es begrüßen, wenn Sie vielleicht in sich gehen, die etwas hanebüchene Belegung Ihrer Ablehnung überdenken und diesem Gesetz doch zustimmen könnten. – Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Der vorliegende Abände

 

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