Landtag, 26. Sitzung vom 27.06.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 75
Patient verstirbt und es daher nicht mehr zu einem Krankenhausaufenthalt kommen kann. Da ist es so, dass den Erben die Kosten vorgeschrieben werden. Solche Fälle, wo Patienten verstorben sind, kommen in Wien laut Wiener Rettung zirka 1 700 Mal im Jahr vor. Das Thema war auch schon in einer ORF-Berichterstattung, beim „Bürgeranwalt“. Die Wiener Anwaltschaft schlägt vor, dass für den Fall, dass man sich mit der Sozialversicherung nicht einigen kann, das Land Wien die Kosten übernimmt.
Wenn man sich die anderen Bundesländer anschaut, so wird das individuell geregelt. Aber in Vorarlberg, in der Steiermark und im Burgenland werden die Kosten wieder zurück an die Rettung geschickt. Aus Pietätsgründen wird auch überhaupt keine Rechnung ausgestellt. Dieser Einsatz wird dann als Leerfahrt verbucht. Die Regelung in Niederösterreich ist, und das wäre auch der Vorschlag der Patientenanwaltschaft, bei Ablehnung der Kosten durch die Sozialversicherung übernimmt das Land die Kosten. In Oberösterreich zahlen es zu 50 Prozent die Sozialversicherung und zu je 25 Prozent Gemeinde und Land.
Frau Stadträtin, ich glaube, das ist ein Thema, das man einmal erledigen sollte. Ich würde mich sehr anschließen dem Vorschlag der Patientenanwaltschaft, dass in solchen Fällen, wenn es zu keiner Einigung mit der Sozialversicherung kommt, das Land Wien die Kosten trägt.
Beim nächsten Beispiel - es wurde jetzt auch in der Debatte der Kinder- und Jugendanwaltschaft bereits erwähnt - geht es um Kinder- und Jugendpsychiatrie. Da haben wir in Wien große Probleme. Da haben wir eindeutig zu wenig Plätze. Die Fälle, die Sie aufzeigen, zeigen, wie dringend die zusätzlichen Kapazitäten gebraucht werden. So wurde beispielsweise ein 14-jähriges Mädchen mit schweren Depressionen, das selbst- und fremdgefährdend war, mit der Rettung ins Spital gebracht. Nachdem an der kinderpsychiatrischen Abteilung kein Bett frei war, auch nicht in einem anderen Spital, wurde das Kind notgedrungen in einer Abteilung für Erwachsene untergebracht und musste dort über eine Woche bleiben. Welch katastrophale Folgen diese Fehlbelegung für die Genesung der jungen Patientin hat, haben wir mit vielen ExpertInnen während der Untersuchungskommission, gerade zur Psychiatrie, 2008 diskutiert. Fazit: Wien kommt hier überhaupt nicht voran. Seit dem Jahr 2008 bis zur Teileröffnung des Krankenhauses Nord 2016 - Fragezeichen - ist keine Verbesserung in Sicht. Und das sind immerhin noch einmal drei Jahre.
Die Wiener Patientenanwaltschaft wird also auch in den kommenden Jahren dieses Thema auf ihrer Agenda haben. Auch hier ersuche ich nachzudenken, ob es nicht doch noch raschere Lösungen gibt, weil hier geht es um kranke Kinder und hier sollte man versuchen, ihnen bestmöglichst zu helfen.
Abschließend noch einmal recht herzlichen Dank allen MitarbeiterInnen und alles Gute für Sie, Frau Patientenanwältin! Danke für den vorgelegten Bericht! Die Lektüre war, wie immer, sehr spannend. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.)
Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Kickert. Ich ersuche darum.
Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Landesrätin! Sehr geehrte PatientInnenanwältin! Werte ZuhörerInnen!
Ich kann mich dem Lob und Dank meiner Vorrednerin bezüglich des Berichtes, die Übersichtlichkeit, die Detailgenauigkeit, den Faktenreichtum des Berichts, nur anschließen. Seitens meiner Fraktion daher auch Dank an Sie, an Ihren Vorgänger und die MitarbeiterInnen in der PatientInnenanwaltschaft. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Wenn der nächste Bericht so knapp - unter Anführungszeichen - nach dem vorhergegangenen ist, also wir hatten am 22. November den Bericht aus dem Jahr 2011 und jetzt den für 2012, hat man ein bisschen das Gefühl, es ist eine - wie soll ich sagen? - gebetsmühlenartige Wiederholung, vor allem im Bereich der Organisations- und Strukturmängel, weil man immer wieder darauf hinweisen muss, dass die Mängel, die die PatientInnenanwaltschaft aufzeigt, immer noch da sind. Ja, sie sind immer noch da. Das haben leider gerade Strukturmängel an sich, dass sie sich nicht mit einem Schnipp, einem Wunsch oder einer Maßnahme sofort verbessern lassen.
Also ich möchte sozusagen klarerweise auch seitens meiner Fraktion, wissend, dass wir in der Regierung an genau diesen strukturellen Mängeln arbeiten, trotzdem darauf hinweisen, dass wir gerade in der Versorgung der Kinder und Jugendlichen im niedergelassenen Bereich immer noch einen Mangel haben und es da tatsächlich, sage ich jetzt, einiger kreativer Ansätze zusätzlich bräuchte, zusätzlich zu den ewig wiederholten Forderungen danach, dass es entweder längere Öffnungszeiten der Ordinationen geben soll oder auch verbesserte Abstimmung der Notdienstzeiten. Jedenfalls braucht es da ganz eindeutig gerade an Tagesrandzeiten, an Wochenenden, zu Feiertagen oder auch nachts eine bessere Versorgung, weil es einfach nicht sein kann, dass Eltern in dem Fall, betreuende andere Angehörige tatsächlich gezwungen sind, mit sehr einfachen Erkrankungen in Notfallambulanzen oder Ambulanzen von Spitälern zu gehen, weil es einfach kein anderes Angebot, keine andere adäquate Möglichkeit gibt, mit seinem kranken Kind zu auch nur einfachsten medizinischen Versorgungen zu kommen.
Spannend sind aber auch das Aufzeigen von Mängeln in der Kommunikation oder im Naht- oder Schnittstellenmanagement, gerade bei Entlassungen oder speziell in Gebieten oder in Bereichen, in denen die Patienten und Patientinnen, sage ich jetzt, durchaus anspruchsvoller sind, und anspruchsvoller deswegen, weil sie Menschen mit teilweise auch oft Mehrfachbehinderungen sind. Das ist eine relativ große Herausforderung an die Pflegenden und MitarbeiterInnen der Krankenanstalten einerseits, aber auch an die Angehörigen. Da braucht es neben einer speziellen Sensibilität und einer speziellen Ausbildung natürlich auch, und das ist das Schwierigere, jedenfalls strukturell, spezielle Angebote, gerade im Rehabilitations- und im Pflegebereich. Also auch da gibt es - wie soll ich sagen? - einen Verbesse
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