Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 66
Wien geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle zum Petitionsgesetz.
Präsident Johann Herzog: Ich danke. – Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Karin Holdhaus. Ich erteile es.
Abg Mag Karin Holdhaus (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben ja bereits im Gemeinderat am 23.5 ausführlich über den ersten Jahresbericht diskutiert, und nachdem wir den Jahresbericht heute auch hier sozusagen zur Kenntnis nehmen, möchte ich auch hier noch einmal kurz resümieren und ganz kurz darauf eingehen.
Zur Wiederholung: Wir von der ÖVP sind jedenfalls sehr froh und stolz darauf, dass unsere Hartnäckigkeit und auch die Hartnäckigkeit der FPÖ dazu geführt hat, dass auch Wien den Wienerinnen und Wienern das Recht eingeräumt hat, Petitionen an die Stadtregierung richten zu können. Wie gesagt, ein Erfolg, auf den wir stolz sind.
Somit war Schritt eins per Dezember 2012 getan. Schritt zwei wird mit dem heutigen Beschluss, das Petitionsgesetz zu novellieren, gesetzt. Ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht bis ans Ende, so wie wir das sehen. Wir von der ÖVP unterstützen die Änderungen, deswegen ist auch der Initiativantrag ganz wichtig, dass hier mehr Transparenz in das Petitionsgesetz kommt, aber wir denken auch, dass es hier auf Grund der Erfahrungen, die wir sammeln werden, durchaus wünschenswert ist, dass es, auch und gerade im Sinne der Petenten, noch zu Veränderungen und Verbesserungen kommt.
Was ist die wesentliche Verbesserung dieser Gesetzesänderung? Wie ich schon gesagt habe: Transparenz. Der Petent bekommt zu einem ehestmöglichen Zeitpunkt die Information, ob die Petition die Voraussetzung nach § 1 Abs 1 Z 2 erfüllt. Wichtig ist auch die Aktualität der Information online, und schließlich und endlich, dass die Stellungnahmen auch im Internet veröffentlicht werden. Wir gehen davon aus, dass dadurch auch der Informationsfluss verbessert wird, denn das ist ja ein berechtigter Kritikpunkt gerade der Petenten bis dato gewesen.
Das heißt, mehr und raschere Information, die wir uns durch diese Gesetzesnovelle erhoffen, aber wir sehen auch, dass hiermit noch keine wesentliche Stärkung des Petitionsrechts beziehungsweise der Opposition eingeräumt wird. Wie gesagt, hier ist sicher noch Diskussionsbedarf oder Potenzial für die nächsten Jahre gegeben.
Daraus leite ich ab, dass sozusagen Schritt drei noch kommen wird, aber hier geht es vor allem auch um den Willen, denn eines muss man klar festhalten: Was nützt das beste rechtliche Gerüst, wenn der politische Wille fehlt? Hier kann ich nur an Rot-Grün appellieren, diesen Willen dazu auch zu verstärken. Ich habe noch die Diskussion von letzter Woche rund um den rot-grünen Beschluss zum Ostareal des Otto-Wagner-Spitals im Kopf und vor allem, Frau Kollegin Kickert – deswegen schaue ich zu Ihnen –, auch noch ihr Statement hier. Ich weiß schon, dass das möglicherweise nicht Ihre Idee oder Ihr Wunsch ist, wie das alles abgelaufen ist, gerade auch im Mediationsverfahren, aber Sie sind ja mit dem Schwerpunkt Bürgerbeteiligung angetreten, genauso wie die anderen Kolleginnen und Kollegen der Grünen Fraktion. Ich will das Thema nicht überstrapazieren, aber auch bei der Mariahilfer Straße und gerade auch hier muss man leider feststellen, dass Bürgerbeteiligung doch nicht immer ganz so ist, wie man sich das vorstellt. Offensichtlich gilt hier gerade bei den Grünen: Der Standort bestimmt den Standpunkt.
Ich möchte wiederholen, ich halte das, was letzte Woche hier beschlossen wurde, wirklich für eine Augenauswischerei. Schlimm genug, aber dass Sie sich dann auch noch hierherstellen – und ich kenne Sie sonst als eine sehr sachliche und idealistische Politikerin – und einen Beschluss damit verteidigen, dass dem Wunsch von Petenten oder einer Bürgerinitiative Rechnung getragen wurde, das sehe ich wirklich kritisch und muss ich auch noch einmal kritisieren.
Aber um auf das Petitionsrecht zurückzukommen. Alle sind sich einig, beim Wiener Petitionsrecht ist sicher noch nicht alles ganz perfekt, aber wir sind, wie gesagt, auf einem guten Weg. Die Novelle, die wir mit dem heutigen Initiativantrag einbringen, zeigt, dass die Verantwortlichen der drei unterzeichnenden Parteien in einem konstruktiven Dialog sich bemühen, das Petitionsrecht weiterentwickeln zu wollen, und ich möchte auch noch einmal wiederholen, dass wir im Interesse der Wienerinnen und Wiener handeln müssen: generationsüberschreitend, visionär, nachhaltig und verantwortungsbewusst.
Um noch einmal auf die Diskussion um das Otto-Wagner-Ostareal und den Beschluss letzte Woche zurückzukommen. Was, denken Sie, werden sich die Generationen nach uns denken, wenn sie sehen, was aus diesem Areal geworden ist? Wir sind den Wienerinnen und Wienern verantwortlich und müssen bereit sein, in ihrem Sinne zu arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend noch einmal ein Danke an alle im Ausschuss für das gute Klima. Ja, man kann nicht immer und überall einer Meinung sein, aber trotz unterschiedlicher Meinungen wird dennoch ein konstruktives und respektvolles Miteinander in diesem Ausschuss gelebt. Ein spezieller Dank hier auch an die Ausschussvorsitzende, Frau Kollegin Sonja Ramskogler, und ein Extradank an die MA 26 und die MA 62 für die ausgesprochen gute Arbeit und den schönen ersten Bericht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Herzog: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Ramskogler. Ich erteile es ihr. (Abg Mag Sonja
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