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Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 64

 

erforderliche konkrete Bezug zum ursprünglichen Gesetzesantrag gegeben ist.“ (StR DDr Eduard Schock: Wer ist der Gutachter?) - Gutachter ist Univ-Prof Mag Dr Gerhard Muzak.

 

Gutachten des Verfassungsdienstes - ich lese auch nur die Zusammenfassung vor und nicht die 11 oder 18 Seiten: „Abänderungs- und Zusatzanträge sind dem Präsidenten des Landtages zu überreichen und von diesem vor Einbeziehung in die Verhandlung zu prüfen. Die Prüfung umfasst die Zulässigkeit der Anträge und die ausreichende Unterstützung. Zulässig sind nur solche Anträge, die mit der Gesetzesinitiative in einem, auf die Formulierung bezogen, inhaltlichen beziehungsweise systematischen Zusammenhang stehen.

 

Anträge, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind von vornherein nicht zuzulassen. Eine Prüfung durch den Präsidenten des Landtages, ob diese gehörig unterstützt sind, erübrigt sich in einem derartigen Fall.“

 

Das, meine Damen und Herren, sind Rechtsmeinungen, denen ich mich angeschlossen habe. Jetzt könnte ich mit einem Zitat aus der Geschichte antworten, das brauche ich aber nicht. Ob ich möchte oder nicht, ungeachtet dessen, was inhaltlich meine persönliche Meinung ist, ich kann nicht anders vorgehen.

 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Ellensohn. – Bitte.

 

14.56.46

Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Heute ist ein bisschen Retrozeit für Menschen, die schon ein bisschen länger im Gemeinderat sind. Ich fühle mich zurückerinnert an die Zeiten, in denen die SPÖ eine absolute Mehrheit hatte. So ist leider auch die ganze Stimmung hier drinnen.

 

Ich mische mich bei den Geschäftsordnungsdebatten nicht ein, weil mir ganz klar ist, wie die immer ausgehen: Wer oben sitzt, sagt, wie es ist, und so ist es. Punkt. - Und dann werfen wir alle Rechtsgutachten durch die Gegend. Da ist es aber wurscht, ob jemand fünf hat oder zehn. Wenn wir 15 Leute gefragt hätten, hätten wir halt 15 Gutachten. Und wenn wir zwölf fragen, haben wir zwölf. Jeder hat die Gutachten. Es entscheidet am Ende in diesem Haus einfach derjenige, der auf dem Präsidium sitzt - und im echten Leben dann vielleicht der Verfassungsgerichtshof.

 

Ich habe heute einen Vorteil - ich versuche dann etwas Positives herauszulesen -: Ich liebe Wahlkämpfe. Ich finde das super! Da ist Politik wichtig, und man hört dir mehr zu und du kommst mit mehr Leuten ins Gespräch. Und das, was heute hier passiert, ergibt wahrscheinlich eine Wahl für heuer und eine für nächstes Jahr, für 2016, weil wir auf dem besten Weg sind - und das haben wir immer gesagt, dass das eine Gefahr ist -, dass das heute verfassungswidrig zustande kommt. Dazu reicht nämlich, dass der Antrag nicht zugelassen wird und dann jemand klagt.

 

Jetzt fühlen sich manche von der SPÖ wahrscheinlich sicher, dass schon keiner klagen wird. – Nun, eine der beiden Parteien, ÖVP oder GRÜNE, wird in Opposition sein. Ich nehme an, zumindest jene Partei von uns beiden, die in Opposition ist, wird dann zum Verfassungsgerichtshof gehen - oder eine ganz andere Partei. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Da braucht man uns dazu! 34 Unterschriften!) Das dürfen ja noch viel mehr Parteien, auch andere, die noch nicht da sind. Alle möglichen! Aber ich nehme an, den Gang zum Verfassungsgerichtshof wird es geben.

 

Das riskieren wir heute, und das verstehe ich irgendwo nicht, denn es schaut doch ohnedies so aus, wie wenn der Antrag, wenn er abgestimmt würde, sowieso nicht gewinnen würde. Ich verstehe die taktische Finesse dahinter nicht. Denn umgekehrt würde das Gesetz nämlich nicht „gehoben“ werden, wenn einem Antrag nicht zugestimmt wird, der ohnedies nicht gegolten hat - jetzt rein rechtlich. Er wird zugelassen und dann wird er ohnedies nicht abgestimmt - dann ist es egal, auch wenn er verfassungswidrig gewesen wäre. - Aber okay, das muss ja nicht ich wissen.

 

Ich muss mir insgesamt ein Bild machen, und das Bild, das ich heute habe rund um die Wahlordnung, die Wahlkartengeschichte von 2010 – denn darum geht es in diesem Tagesordnungspunkt -, und das, was ich davon ableite, ist: In der SPÖ arbeiten ein paar Leute gern zusammen mit den GRÜNEN und ein paar sehr gern und ein paar mittel gern - und ein paar würden lieber mit der ÖVP zusammenarbeiten. Und die ganzen Rot-Grünen unter den Roten lassen sich von den Rot-Schwarzen unter den Roten das rot-grüne Projekt, das über Jahre gut funktioniert hat und sehr gute Zusammenarbeit war, kaputt machen.

 

Unterstützung dabei, die gute rot-grüne Zusammenarbeit fortzusetzen, erfahre nicht nur ich keine, sondern niemand. Ihr lasst es euch – und ich weiß, dass es viele sind – einfach kaputt machen. Und die anderen grinsen, die anderen haben eine Freude heute. Ich werde jetzt nicht Namen aufsagen, aber es ist logisch. So wie bei allen Parteien gibt es halt verschiedene Zugänge, da sagt man nicht immer gleich links und rechts, aber es gibt unterschiedliche Meinungen. Diejenigen, die in der SPÖ für Rot-Schwarz sind, haben heute Festspiele. Das ist so. Aber okay, auch das kann ich nicht beeinflussen.

 

Gehen wir zur Wahlordnung. Wir haben jetzt ein Geschäftsstück Wahlordnung vor uns liegen, und da muss ich fast eine Frage stellen, die mitten in einer Rede niemand beantworten kann, aber wir haben da einen Entwurf für ein Gesetz, da steht, das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien wird geändert. Und dann kommt: Der Wiener Landtag hat beschlossen: Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung. Eine sehr große Spezifizierung kann ich da noch nicht feststellen, die einschränken würde, welche Anträge ich einbringen darf oder nicht. Das sehe ich nicht. Worauf das fußt – die Geschichte muss man ja auch einmal erzählen, denn die kennen nicht alle in dem Haus; die, die sich vertieft haben, vermutlich schon –, ist ein Initiativantrag, der im März im entsprechenden Ausschuss bei Sandra Frauenberger war, ein Initiativantrag, dessen Ursprungsfassung akkordiert war zwischen vier Parteien oder zumindest – sagen wir einmal so – ausgeschickt wurde von der SPÖ an alle vier Klubs. Den wollten ja alle vier unterschreiben. Da stehe ich auch noch oben. Da stehen oben Rudi

 

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