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Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 53

 

Rechtsansichten geteilt haben, auch überworfen haben, neu diskutiert haben, versucht haben, Regelungen zu finden, Sozialpartnereinigungen herzustellen. Das alles ist natürlich passiert.

 

Jetzt gab es auf der Bundesebene mit Ende Mai eine neue Regelung, eine Regelung, der im Übrigen in einer zweiten abgeänderten Form natürlich die ÖVP und die SPÖ, aber auch die GRÜNEN zugestimmt haben. Und eine Regelung, von der wir davon ausgehen, dass sie eine bestmögliche Rechtssicherheit darstellt. Natürlich hat man die nie zu 100 Prozent. Aber wir glauben, dass wir mit der Form, und so ist es auch in Deutschland angegangen worden und von dort wissen wir auch, dass es bis jetzt gehalten hat, einen guten Weg gefunden haben. Nach dieser Überarbeitung der Regelung mit Ende Mai gab es natürlich auf der Wiener Ebene Sozialpartnerschaftsgespräche. Es gab auch eine Sozialpartnerschaftseinigung, die heute hier für uns eben die Grundlage zu diesem Initiativantrag, zu dieser Novelle ist. Und ich möchte gerne sagen, dass mit dem Beschluss der vorliegenden Novelle des Dienstrechts es eben ganz wichtig ist, diese notwendige Umstellung, aber andererseits auch die Verbesserung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eben zu schaffen.

 

Wir haben uns ausgemacht, dass wir bei der Frühkarenz die mögliche Inanspruchnahme von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften oder Eingetragenen Partnerschaften regeln. Dazu haben wir auch heute in der Früh noch einen Abänderungsantrag beschlossen, der ergänzt, dass auch Personen, die ein bis zu sieben Jahre altes Kind in Pflege nehmen oder adoptieren, künftig diese Möglichkeit der Frühkarenz haben.

 

Wir haben die Nachtschwerarbeitspension geregelt, auf die ist ja der Abg Meidlinger schon eingegangen. Wir haben die Urlaubsaliquotierung saniert. Wir haben im Bereich des Bedienstetenschutzes eine EU-Richtlinie umgesetzt. Wir haben Anstellungserfordernisse für die KindergartenpädagogInnen und HortpädagogInnen entsprechend angeglichen.

 

Und zu den Vordienstzeiten muss man sagen, wir haben mit dieser Regelung ein diskriminierungsfreies Gesetz geschaffen. Das ist auch der Auftrag aus diesen Entscheidungen des EuGH. Wichtig ist es natürlich auch, dass wir in der Übernahme der Bundesregelung eine möglichst hohe Rechtssicherheit herstellen konnten und bei unseren MitarbeiterInnen keine Schlechterstellungen gegenüber dem Status quo erreicht worden sind, weil auch das ja nicht selbstverständlich ist. Das war ein großer Teil auch der Verhandlungen mit den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern, weil es sehr, sehr große Betriebe in Wien, in Österreich gibt, die hier auch vor Schlechterstellungen nicht zurückgeschreckt sind. Und das war uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten natürlich ein ganz ein wichtiges Anliegen, also die Diskriminierungsfreiheit, und auf gar keinen Fall eine Schlechterstellung.

 

Besonders freut es mich auch, dass wir bei dieser Elternfrühkarenzregelung gemeinsam einen guten Weg gefunden haben. Im Großen und Ganzen haben wir hier, denke ich mir, in vielen, vielen Wochen Arbeit, Verhandlungen und Rechtsabwägungen eine haltbare Lösung gefunden, für die ich um Zustimmung bitte. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen nun zur Abstimmung12.33.42 über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Danke, das ist mehrstimmig mit Stimmen des Sozialdemokratischen Klubs so beschlossen. (Große Aufregung bei der ÖVP und der FPÖ.) Nachdem der Sozialdemokratische Klub vollzählig vorhanden ist und … (Diverse Zwischenrufe.) Kollege Akkilic, Herr Klubobmann, ist, falls Sie es nicht wissen sollten, klubunabhängiger Abgeordneter. Nachdem Abgeordnete beim Klub der GRÜNEN und beim Klub der ÖVP fehlen, ist das eindeutig. Ich habe 49 Stimmen bei der SPÖ gezählt und somit ist das Gesetz in erster Lesung mehrstimmig so beschlossen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Nachdem ich es gezählt habe, ist die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht gegeben und das Gesetz ist somit in zweiter Lesung nicht beschlossen. Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Gemäß § 127 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung wird die zweite Lesung dieses Gesetzes auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Sitzung des Landtages gesetzt, die ich am Schluss dieser Sitzung, Tag und Zeit, bekannt geben werde.

 

12.35.58Wir kommen damit zur Postnummer 3 der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht 2014 der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien und ich begrüße die Kinder- und Jugendanwälte, Frau Monika Pinterits und Mag Ercan Nik Nafs sehr herzlich und bitte den Berichterstatter … (Allgemeiner Beifall.) Gleichzeitig begrüße ich auch sehr herzlich die Anwältin Dr Sigrid Pilz bei uns und freue mich, dass sie ebenfalls schon bei uns ist.

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

12.36.37

Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch|: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir freuen uns, dass wir mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft eine wesentliche Einrichtung der Stadt im Bereich des Kinderschutzes haben, die auch große Akzeptanz findet. Ich bitte nicht nur um Zustimmung zu diesem Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der, glaube ich, das ganze Spektrum der vielfältigen Arbeit sehr eindrucksvoll abbildet, sondern möchte an dieser Stelle gleich einleitend auch den beiden Kinder- und Jugendanwälten herzlich für ihre Arbeit danken. Ein herzliches Dankeschön an euch beide. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke Herrn StR Oxonitsch. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Mag Schneider zum Wort gemeldet, und ich erteile es ihr.

 

12.37.35

Abg Mag Ines Schneider (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Landesrat! Sehr geehrte Kinder- und Jugendanwälte!

 

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