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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 251

 

nen,“- na, wenigstens das! - „wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung.“ - Nun ja, das ist auch gut in einem Rechtsstaat.

 

Art. II betrifft das Inkrafttreten und die Übergangsbestimmung. - Sie wollen das ja so schnell wie möglich machen. Anscheinend werden auch Sie dieses Flüchtlingsstroms nicht mehr Herr. Sie schaffen es nicht, diese Leute unterzubringen, Sie bringen ja nicht einmal mehr die Wienerinnen und Wiener kostengünstig unter! Der Mietpreis schießt in die Höhe. Sie haben es verabsäumt, Gemeindebauten zu bauen. Im sozialen Wohnbau gibt es einen Skandal nach dem anderen, etwa bei der Sozialbau AG, wo, glaube ich, Herr Wurm tätig ist. Von dieser Gesellschaft wurde jetzt bekannt, dass dort Gehälter ausbezahlt wurden, die im Hinblick auf einen sozialen Gedanken richtig unverschämt sind. Das muss man auch einmal feststellen.

 

In den Genossenschaften begnügen Sie sich noch damit, für Ihre Genossen vielleicht ein gutes Salär herauszuholen. Die Wiener bleiben allerdings auf der Strecke. Aber dafür bauen wir Container für angebliche Flüchtlinge und illegale Einwanderer!

 

Darum schreiben Sie in Abs. 1 des Art. II: „Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

 

Und Abs. 2 lautet: „Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.“ Gezeichnet: „Der Landeshauptmann“, „Der Landesamtsdirektor“.

 

Allein anhand dieses Antrags, den ich Ihnen jetzt nähergebracht habe, kann man - ganz ehrlich - erkennen, wie nahe Sie am Realsozialismus sind, und wie weit entfernt vom Willen und vom Wunsch der Wiener Bevölkerung Sie eigentlich politisch tätig sind, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es gab zunächst doch einige Wienerinnen und Wiener, die Geduld mit dieser Situation hatten, die ihre „Tor auf“-Politik mehr oder weniger noch toleriert haben. Diese Wienerinnen und Wiener haben Sie auf eine harte Probe gestellt. Und im Endeffekt muss man sagen, dass Ihnen das Vertrauen hinsichtlich der Lösung dieser Frage, wie man dieses Ansturms Herr wird, versagt werden wird. Denn für einen Massenansturm von - wie ich jetzt einmal sagen möchte - illegalen Zuwanderern hat keiner Verständnis, und es traut Ihnen auch keiner mehr Lösungskompetenz zu, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es sind jetzt schon tausende sogenannte Flüchtlinge hier in Wien. Wer das alles zahlen darf, ist auch klar, nämlich die Wienerinnen und Wiener mit ihren Steuern. Ich habe Ihnen ja schon am Vormittag vorgerechnet, was allein die Mindestsicherung pro Monat und pro Jahr für diese Asylanten oder subsidiär Schutzberechtigten kostet: Wir gehen jetzt von einer Anzahl von 72.000 Flüchtlingen aus. Wenn man damit rechnet, dass zwei Drittel der Flüchtlinge in Wien bleiben und 90 Prozent davon als Asylanten oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden, dann sind das 48.000 Flüchtlinge. Berechnet man dann den Betrag der Mindestsicherung, dann kommt man hier allein schon auf 39 Millionen EUR an Mehrbelastung für das Wiener Budget im Monat beziehungsweise knapp eine halbe Milliarde Euro pro Jahr, die uns allein die Auszahlung der Mindestsicherung, die auf Grund Ihrer undifferenzierten Willkommenskultur jetzt schlagend wird, kosten wird.

 

Also: Wohnraum für diese Neo-Zuwanderer haben Sie nicht geschaffen. Im Gegenteil! Und weil Sie das nicht geschafft haben, umgehen Sie die Flächenwidmung. Sie hebeln das komplette Nachbarschaftsrecht aus. Sie umgehen jede gültige Bauordnung durch Nachwidmungen.

 

Ihre Politik erinnert mich schon irgendwie an George Orwells „Animal Farm“, wo es heißt: Alle sind gleich, manche sind gleicher. So lautet dort der Spruch der den Hof beherrschenden Schweine.

 

Und man muss leider sagen: Auf Grund der Verabschiedung dieser Bauordnungsnovelle gilt für Wien genau dasselbe. Was sich nämlich die Stadtregierung für eine gewisse Gruppe, nämlich die illegalen Zuwanderer, die selbsternannten oder von mir aus auch tatsächlichen Flüchtlinge oder auch Asylanten herausnimmt, gilt für keinen einzigen Privaten! Das widerspricht grundsätzlich unserem Gedanken der Gleichstellung im Rahmen der FPÖ, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ)

 

Das gilt für keinen Privaten, es sei denn, es will jemand seinen Balkon in eine Loggia umbauen, um dort Flüchtlinge zu beherbergen. Dann ist das gestattet, ansonsten nicht. - Wie gesagt: Wenn es nicht um diese illegalen Zuwanderer oder sogenannten Flüchtlinge geht, gibt es keine Bauordnungserleichterung.

 

Jetzt möchte ich noch etwas vorbringen beziehungsweise vorlesen, nämlich ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hat nämlich in einer Sache ein Urteil gefällt, das nicht so aussehen würde, wenn es sich hierbei um Flüchtlinge handeln würde.

 

Ich erspare Ihnen jetzt, aufzuzählen, wer wen vertreten hat, und zitiere zunächst Punkt I: „Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.“ - Darum geht es jetzt. Deshalb sagen auch wir, dass Ihr Gesetz verfassungswidrig ist. Ich zitiere weiter: „Der Bescheid wird aufgehoben.

 

II. Die Stadt Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 2.620 EUR bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.“

 

Jetzt kommen die Entscheidungsgründe, und zwar wird unter Punkt 1. der Sachverhalt dargestellt, und zwar geht es um Nachbarrechte, die ausgehebelt werden: „Der Beschwerdeführer ist als Nachbar im Sinne des § 34 Abs. 3 der Bauordnung für Wien - im Folgenden:

 

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