Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 76 von 251
meinderat und Parlamentarier wie wir, Sie haben die gleiche Kontrollfunktion wie wir. Vielleicht missverstehen Sie das und sehen Sie das als reines Abnickungsorgan für Wünsche der Stadtregierung. Das ist es nicht. Aber nein, auch hier werden wieder Rechte des Gemeinderates auf Grund Ihrer Gesetzesinitiative ausgehebelt. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: So ist es!)
So, weiter geht’s, bei Punkt 2: „Bei Gebäuden müssen eine ausreichende Verbindung mit dem bestehenden Straßennetz durch eine Dienstbarkeit, die Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser und die Beseitigung der Abwässer sichergestellt sein.“ - Das, was Sie hier noch weiter haben, heißt Hygienebestimmungen nach allgemeinen Bestimmungen. Diese spezielle Bestimmung hebeln Sie hiermit aus, und das wäre gesundheitlich einwandfreies Trinkwasser und die Sicherstellung der Beseitigung der Abwässer, das muss sichergestellt sein. All das hebeln Sie aus. Ich weiß nicht, wie Sie das mit Ihrem guten Gewissen vereinbaren können, wenn Sie einen Container aufstellen und wenn dann dort gesundheitlich nicht einwandfreies Wasser den Flüchtlingen, illegalen Einwanderern, wie man sie bezeichnen will, verabreicht wird, wenn Sie Flüchtlingen gesundheitsschädigendes Wasser verabreichen. Das ist die Frage, die sollten Sie sich einmal stellen, da sie nicht unerheblich ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Gleich geht’s weiter (einen Schluck Wasser trinkend) - das ist noch gesundheitlich richtiges Wasser. Würden wir uns hier in einer Baracke befinden oder in einem Container, wäre dieses Wasser vielleicht gesundheitlich nicht okay. Da brauchen (in Richtung Abg. Birgit Hebein) Sie nicht den Kopf schütteln, Frau Kollegin, es ist so, Sie sollten einmal wissen, was Sie eigentlich hier beschließen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
So, jetzt geht’s weiter: „Durch das Bauvorhaben dürfen öffentliche Interessen sowie in diesem Gesetz begründete Interessen der Nachbarn nicht verletzt werden.“ - Auch das ist in Zukunft egal. - „Interessen der Nachbarn gelten als nicht verletzt, wenn diese dem Vorhaben ausdrücklich zustimmen oder nicht spätestens bei der mündlichen Verhandlung Einwendungen, die sich ihrer Art nach auf § 134a Abs. 1 stützen, erheben.“- Diese Einwendungen gibt es in Zukunft nicht mehr. Es gibt keine Verhandlung, gibt keine Einwendungen, die Wienerinnen und Wiener müssen ruhig sein - akzeptier, friss und stirb, du kriegst einen Container vor dein Haus eingepflanzt: Danke, rot-grüne Stadtregierung!
Dann geht es noch weiter: „Für die Stellung als Nachbar gilt § 134 Abs. 3 sinngemäß. Sobald ein Bebauungsplan in Kraft tritt, hat bei Bewilligungen gemäß § 70 jeder Eigentümer“ - auch Miteigentümer, das darf man nie vergessen, weil das ist ein erheblicher Teil - „der Liegenschaft beziehungsweise des Bauwerkes die damit übereinstimmende Grundbuchsordnung herzustellen und die Anliegerleistungen zu erbringen, soweit dies nach der Lage des Bauwerkes möglich ist.“ - Auch das ist in Zukunft alles nicht mehr möglich.
So, das war nur ein kleiner Teil, den ich Ihnen vorgebracht habe. Meine Kollegen werden noch weiter ausführen. Ich möchte Ihnen das heute nicht alles vorlesen, das werden dann meine Kollegen noch teilweise machen, denn das alles, Herr Kollege, gilt dann nicht mehr, wenn es sich um Flüchtlinge handelt, wenn es sich um Container handelt und wenn es sich um Baracken handelt, wenn dieses Gesetz heute hier durchgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Fasst man das jetzt zusammen, muss man sagen, dass jederzeit ohne Bewilligung ein Containerdorf gebaut werden kann. Die Flächenwidmung ist vollkommen egal, das geht in Parks, das geht in Kleingärten, es geht auf öffentlichen Plätzen. (Zwischenruf von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) - Ja, Frau Kollegin, ich sage Ihnen eines, wissen Sie, wie viele Wiesen noch frei stehen. Kommen Sie einmal nach Döbling auf den Hackenberg, dort gibt es noch freie Wiesen. Und ich frage mich, was da wohl die Kleingärtner sagen werden, wenn dort diese freien Wiesen, die vielleicht als Kleingartenverein, als Kleingärten oder vielleicht als Wald- und Wiesengürtel gewidmet sind, wenn das dort vollkommen wurscht ist, diese Menschen dort gar nicht mehr gefragt werden - denn das gibt es nicht mehr - und man dort einfach auf diese freien Flächen, auf diese freien Wiesen Container hinbaut. Da bin ich gespannt, wie Sie das dort der tobenden Bevölkerung erklären wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Also, ich wiederhole noch einmal, denn das ist nämlich wichtig, weil es alle Flächen betrifft: Jederzeit, ohne Bewilligung Containerdorf in Parks, in Kleingärten, auf öffentlichen Plätzen. In großen Innenhöfen von Gemeindebauten wäre es theoretisch auch möglich. Da ist die Frage, ob Sie das dann vielleicht im Karl-Marx-Hof auch machen wollen, dort gibt es ja noch eine große Fläche drinnen. Bauen Sie dann dort auch Container hin? Die Leute werden es Ihnen danken. Es wäre möglich auf der Donauinsel. Da habe ich schon vorhin die Problematik erklärt, wie das dann in Zukunft sein wird, wenn es diese ständigen interkulturellen Missverständnisse gibt, dass man vielleicht leicht bekleidete Frauen nicht so begrapschen darf, wie das dann dort ausartet. In der Lobau wäre es möglich. Auf dem Wienerberg ist es möglich. In Oberlaa ist es möglich. Das heißt, auf all diesen freien Flächen wäre es möglich, und die bisherig gültige Widmung wäre vollkommen wurscht. Wäre vollkommen wurscht: Der Park ist dann grundsätzlich kein Park mehr. Der begrünte Innenhof ist dann in Zukunft wurscht, denn das ist kein begrünter Innenhof. Der Garten ist auch kein Garten. Und all diese Plätze - aber das haben Sie dann zu verantworten und müssen Sie dann der Bevölkerung erklären - sind in Zukunft Plätze, wo womöglich auf diesen Grundstücken Container und Baracken für Flüchtlinge stehen. Das müssen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, einmal den Wienerinnen und Wienern erklären, meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Grün. (Beifall bei der FPÖ.)
Und der Herr Kollege Chorherr als Vorredner hat ja immer abgestritten, dass er das will. Sie haben ja gesagt, Sie wollen gar nicht, dass das irgendwo in der City steht oder irgendwo im Kleingarten, auf Wiesen, et cetera. Jetzt haben Sie aber vorher in Ihrer Rede etwas erwähnt,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular