Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 83 von 251
an das zuständige Mitglied der Landesregierung. Ich erlaube mir, kurz über die Begründung zu informieren: Die Wohnkostenbelastung hat für breite Teile der Wiener bereits ein nicht mehr sozial verträgliches Ausmaß angenommen. Die Flüchtlingswelle wird diese Situation weiter verschärfen. Die Situation wird sich zuspitzen, wenn demnächst auch viele Asylberechtigte Anspruch auf eine Gemeindewohnung haben. So beschrieb SPÖ-Wohnbaustadtrat Michael Ludwig die Situation gegenüber der „Kronen Zeitung“ im Artikel „Wohnungen: Asylwelle verschärft Situation in Wien“. Die Binnenmigration nach Wien hat im Vorjahr 42.500 Personen betragen. Hinzu kommen rund 25.000 Menschen, die auf eine Gemeindewohnung warten, oder bereits eine innehaben und ihre Wohnung wechseln möchten oder müssen. In Summe fehlt folglich leistbarer Wohnraum für zehntausende Wiener. Die gegenwärtig anhaltende Einwanderungswelle wird die Belastungen für die Wiener weiter verstärken. Geplante Abhilfe in Form des Wohnbau-Paketes der Bundesregierung wird durch sozialwohnungsberechtigte Flüchtlinge überkompensiert. Um leistbaren Wohnraum für junge Menschen, Familien und Senioren sicherstellen zu können, muss der Zugang anerkannter Flüchtlinge zum geförderten und mit Wohnbau-Förderungsmitteln errichteten Segment ausgesetzt werden. Die Flüchtlingskrise kann durch den ohnehin mehr als angespannten Wohnungsmarkt nicht bewältigt werden. So ortet etwa der BUWOG-Geschäftsführer eine Angebotslücke von 11.000 Wohneinheiten für das Jahr 2015 bei steigender Tendenz. EHL Immobilien-Geschäftsführer Michael Ehlmaier attestiert im Rahmen einer Pressekonferenz, dass es noch nie so ein großes Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage gegeben habe wie in der gegenwärtigen Situation.
Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien nachfolgenden Beschlussantrag.
„Der Landtag wolle Folgendes beschließen: Das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, dem Wiener Landtag schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass der Zugang für anerkannte Flüchtlinge zu gefördertem Wohnraum sowie mit Mitteln der Wohnbauförderung errichteten Wohneinheiten unverzüglich ausgesetzt wird.“
Wir haben bereits ausführlich gehört, die Novelle der Wiener Bauordnung wird die Nachbarschaftsrechte sehr, sehr stark beeinträchtigen und weitgehend abschaffen, zumindest in den ersten fünf Jahren. Jetzt muss man sich vorstellen, wir haben im Gemeinderat eine Anfrage an den Wohnbaustadtrat gestellt und haben gefragt, wie viele Abbruchbescheide in Kleingärten in den letzten Jahren erteilt wurden. Man muss sich einen Kleingarten vorstellen, und wenn jemand auf seiner Terrasse einen kleinen Wintergarten anbaut und dieser Wintergarten vielleicht um 30 oder 50 cm da oder dort zu groß ist oder vielleicht ein Vermessungsfehler passiert, et cetera, kommt es beinhart seitens der Stadt Wien zu Abbruchbescheiden. Wir haben gefragt, wie viele es gegeben hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt verhältnismäßig viele, und zwar im Jahr 2005 50, 2006 31, 2007 32, 2008 58, 2009 91, 2010 96, 2011 78, 2012 61, 2013 45, 2014 56; in Summe 598 Abbruchaufträge im Bereich der Kleingärten. Das stellen Sie einmal gegenüber mit der Abschaffung der Nachbarschaftsrechte anhand dieser Novelle der Wiener Bauordnung. Sehr geehrte Damen und Herren da ist „unverhältnismäßig“ noch eine hübsche Formulierung.
Diese Änderung der Bauordnung schafft eine Ungleichheit im Recht. Die pauschale Erlaubnis zur Errichtung von Flüchtlingsghettos abseits der Bestimmungen der Raumordnung führt die Raumplanung und Stadtentwicklung ad absurdum. Hier entsteht ein Gesetz, das mit einem Satz beschrieben werden kann: Keine Rechte für die Wienerinnen und Wiener und keine Pflichten für die Zuwanderer. Das haben wir jetzt auch am Beispiel der Kleingärtner erfahren müssen.
Die Stadt Wien, die Wohnraum oder besser gesagt, wie Sie es jetzt formulieren, Unterkünfte schafft, muss sich um gar nichts mehr kümmern. In diesem Gesetz steht: Wir erlauben Wohncontainer und Holzbaracken überall. Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Flächenwidmung auf dieser Fläche vorhanden ist, und niemand darf dagegen sein. Und selbst wenn er dagegen ist, muss er jahrelang warten und ist mehr oder weniger chancenlos, sein Recht durchzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auch die große Sorge, dass, wenn es nach fünf Jahren da oder dort die Möglichkeit gäbe, Nachbarschaftsrechte geltend zu machen, man bis dahin eine Möglichkeit findet und wiederrum eine Novelle der Bauordnung beschließt. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht recht. (Beifall bei der FPÖ.)
§ 71c Abs. 1 sagt Folgendes: „Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.“
Sehr geehrte Damen und Herren, das sagt genau gar nichts aus, das ist unspezifisch und undefiniert. Da kann man eigentlich das Gesetz in jede mögliche Richtung interpretieren. Und wenn man jetzt ein bisschen geschult ist mit den Interpretationen seitens von Juristen, dann kann man eigentlich davon ausgehen, dass das interpretiert wird, was die Wiener Stadtregierung von den beamteten Juristen erwartet. Das bedeutet, 15 Jahre lang Barackenlager und Containerdörfer in Wien, die im Bedarfsfall dann wahrscheinlich auch noch verlängert werden.
§ 71c Abs. 2 legt Folgendes fest: „Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtun
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