Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 171 von 251
Wie gesagt, das ist eine Auslegungssache, wenn Sie es nicht einmal bei Wiener Wohnen schaffen, hier klare Formulierungen zu finden, gerade bei Schimmelbildung. Bei Containerbauten wird es höchstwahrscheinlich auch baldigst zu diesen Problemen kommen.
Aber es gibt noch ein weiteres Problem, gerade bei der Sicherheit und Gesundheit. Da frage ich mich dann schon, aber auch gerade bei der Sicherheit bezüglich Brandschutztüren, ob bei einem Leichtbaucontainer die Vorschriften bezüglich Brandschutztüren eingehalten werden. Das ist sehr fraglich, das ist auch noch zu hinterfragen, meine Damen und Herren.
Sie schreiben weiter: „Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebenden Wirkungen zukommen.“ Was heißt das wieder? Also hier kann der Nachbar überhaupt keinen Einspruch erheben, wenn vor seiner Haustüre, wenn vor seinem Garten eine Containersiedlung errichtet wird, wie wir es zum Beispiel jetzt auch in Liesing hatten. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Er kann schon Einspruch erheben!)
Ja, aber es wird ihm sicher bescheinigt: Es ist wurscht, es gibt andere Interessen! (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Es hat keine aufschiebende Wirkung, aber er kann Einspruch erheben!) Ja, es gibt andere Interessen, übergeordnete Interessen, staatliche Interessen, zu dem komme ich hier auch noch. Das haben Sie ja auch oft hineingepackt, die staatlichen Interessen, wenn eine staatliche Organisation dieses Gesetz vollzieht.
Weiter geht es dann in Ihrer Begründung - das ist ein unglaublicher Anschlag auf unser Rechtssystem, meine Damen und Herren! Denn wie schon vorhin kurz erwähnt: Jeder Gartenbesitzer muss, wenn er zum Beispiel einen Wintergarten errichten will, alle Vorschriften einhalten. Er muss jeden Nachbarn fragen, ob er diesen Wintergarten errichten darf, ob es hier keine Probleme gibt. Wenn dann ein Nachbar, nur ein Nachbar sagt, nein, deine Nase gefällt mir eigentlich nicht; der Wintergarten wäre mir wurscht, der ist eh in Ordnung, aber deine Nase gefällt mir nicht, du darfst den Wintergarten nicht machen, dann schauen Sie durch die Finger. Dann gibt es keinen Wintergarten.
Sie wollen jetzt mit diesem Gesetz eigentlich alles außer Kraft setzen, was wir hier in der Bauordnung stehen haben. Diese Vorschriften und Rechte werden durch diese Bauordnung außer Kraft gesetzt, und Sie schaffen einen rechtsfreien Raum. Sie schaffen einen rechtsfreien Raum in der Bauordnung, meine Damen und Herren! Staatlich organisiert, das kommt auch noch dazu.
Warum haben wir dieses Gesetz jetzt hier? Weil Sie jahrelang eine falsche Einwanderungspolitik begangen haben und jetzt in den letzten Monaten eine falsche Willkommenskultur betrieben haben. Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren, dagegen werden wir weiterhin kämpfen! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt komme ich aber zum eigentlichen Antrag, meine Damen und Herren. Das war die Begründung, das war Ihre Begründung; jetzt kommt der Antrag, den ich auch ein bisschen mit Ihnen erörtern möchte. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Dürfen wir mitsprechen?) Denn es gab ja keine Möglichkeiten, den wirklich in einem größeren Gremium zu erörtern.
Wie ja die Journalisten in den verschiedenen Printmedien auch schreiben, zum Beispiel hier im „Standard“: „Rasche Asylquartiere werden gebaut.“ (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Die „Krone“ schreibt heute: „Sie plapperten“!) Dann zum Beispiel „Die Presse“: „Gute Idee, schlechtes Baugesetz.“ Dann haben wir weiter hier zum Beispiel den „Kurier“: „Container-WGs für Flüchtlinge.“
Es wird interessant, ob die muslimischen WG-Bewohner so erfreut sind, wenn sie dann dort in den WGs wohnen.
Dann haben wir weiter „Die Presse“, dort werden wir zitiert, dass wir gegen diese Containerbauweisen sind. Dann gibt es hier die „Wiener Zeitung“: „Schlagabtausch um neue Bauordnung.“ Das ist auch nicht sehr rühmlich. Und weiter „Die Presse“: „Die Fallen der neuen Bauordnung.“ Auf diese Fallen möchte ich auch dann noch einmal eingehen.
Wie gesagt, jetzt komme ich zu dem Antrag: „Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung und § 30b Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Initiativantrag. Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird zum Beschluss erhoben.“ Die Bauordnung wird, sage ich einmal, vergewaltigt, nicht geändert.
So, jetzt komme ich zur eigentlichen Bauordnung. Das Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird: „Der Wiener Landtag hat beschlossen.“ Er hat schon beschlossen, obwohl es eigentlich noch gar nicht beschlossen wird. Aber ich weiß schon, das ist der Text (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Immer!), der durchkopiert wird. Das ist mir schon klar.
„Art. I: Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ein bisschen ...) LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird wie folgt geändert.“ - So, jetzt komme ich zu den Punkten, die sehr interessant sind.
„Nach § 71b wird folgender § 71c samt Überschrift eingefügt.“ - Das ist jetzt ganz interessant: Da haben wir dann die Umweltkatastrophen drinnen. Da haben wir die schutzbedürftigen Personen, wo man nicht weiß, welche Personen das eigentlich sind.
Aber jetzt zu diesem Satz, zu diesem ominösen Satz: „Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen.“ Es ist noch nicht herausgekommen, welche Personen hier untergebracht werden können. Die einen meinen, nur Asylanten oder Asylbewerber oder Wirtschaftsflüchtlinge; die anderen sagen, auch Studenten. Ich frage Sie jetzt ganz offen: Welche Personen sollen hier untergebracht werden oder können untergebracht werden?
Sind hier auch unsere Wiener Obdachlosen gemeint? Oder sind Ihnen, meine Damen und Herren von Rot und Grün, die obdachlosen Wienerinnen und Wiener egal? Ich glaube, ein Wiener Obdachloser würde sich auch über einen Platz in so einem luxuriösen, warmen, in
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