Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 172 von 251
Leichtbauweise gebauten Wohncontainer mit Gratisverpflegung freuen. Er würde sich sicherlich freuen, wenn er da einen Platz bekommt. (Abg. Birgit Hebein: Spielen Sie nicht ...)
Aber es hat ja im Zuge der Flüchtlingskrise Fälle gegeben, wo Obdachlose sich auch angestellt haben bei der Essensausgabe für Asylbewerber, und die sind weggeschickt worden mit dem lapidaren Satz: Nein, ihr kriegt nichts, ihr seid Wiener und Wienerinnen, das kriegen nur die Asylanten! Also da bin ich gespannt ... (Abg. Birgit Hebein: Blödsinn!) Da bin ich gespannt, ob die Wiener Obdachlosen auch einen Platz bekommen. (Abg. Birgit Hebein: Das stimmt doch nicht! - Weitere Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Das haben wir in den Medien gelesen, das ist propagiert worden. (Abg. Birgit Hebein: Ah, Sie haben gelesen!) Natürlich, ja, ich kann auch lesen. Und ich nehme an, dass die Journalisten keine Lügen verbreiten. Hier zum Beispiel, also das wäre eine Unterstellung.
Jetzt geht es einmal weiter beim § 71c Punkt 1: „Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung“ - Vorübergehende Unterbringung! Nicht 6 Monate, nicht 6 Jahre, nicht 15 Jahre, sondern „vorübergehend“ steht da. Das ist ein dehnbarer Begriff: Was ist „vorübergehend“? - „einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen“ - Das ist unglaublich! Da passt alles hinein, alle möglichen Ereignisse, alle möglichen Personen. Da können 10.000, da können 100.000 kommen. Da kann die ganze Welt kommen und unser tolles Sozialsystem hier genießen.
Wir hatten ja leider jetzt vor Kurzem, am 16.3., den Jahrestag der Nuklearkatastrophe von Fukushima. Jetzt frage ich Sie, gerade die Herrschaften von den GRÜNEN: Würden diese armen, durch die Nuklearkatastrophe von Fukushima Vertriebenen auch einen Platz in Ihren Containersiedlungen bekommen? Das wäre eine wirklich interessante Frage.
Oder jetzt zum Beispiel - und das ist gar nicht so abwegig - ein weiteres Naturereignis: Durch den Klimawandel - dazu kann es in den nächsten ein, zwei Jahren durchaus kommen - kommt es zu einer Überflutung der Fidschi-Inseln. Da kommt es zu einer Überflutung der Salomon-Inseln, von Kiribati, der Nauru-Insel. Meine Damen und Herren von Rot und Grün, nehmen wir die auch auf? Bauen Sie auch für diese armen Insulaner Containersiedlungen? Vielleicht wäre es für die in Bambusbauweise angebracht, dann fühlen die sich vielleicht heimlich bei uns und dann auch heimisch.
Meine Damen und Herren von Rot und Grün! Man kann hier hineininterpretieren, was man will. Das kann es wirklich nicht sein! Dafür sind Sie, meine Damen und Herren von Rot und Grün, sicherlich nicht gewählt worden, dass Sie sich Kopfzerbrechen machen um die Sorgen der ganzen Welt oder der halben Welt. Meine Damen und Herren von Rot und Grün, vertreten Sie endlich die Interessen der Wienerinnen und Wiener, und arbeiten Sie auch für die Wienerinnen und Wiener!
Zurück zum § 71c Punkt 1, Sie schreiben weiter: „oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher“ - Das ist auch interessant: völkerrechtlich, unionsrechtlich. Da schreibt uns dann die EU diktatorisch vor, wen wir nehmen sollen, wie sie es jetzt ohnehin auch schon versucht. Gott sei Dank wehren sich hier die ehemaligen Ostblockstaaten und sagen, nein, sicherlich nicht, wir nehmen keine Moslems auf! Aber uns soll man diese Leute dann auf‘s Aug' drücken? Sicherlich nicht, meine Damen und Herren! - „oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund“ - Hier haben wir also den Dominoeffekt: Der Bund haut aufs Land, das Land haut auf die Gemeinde. Der Bund sagt zum Land: Ihr müsst 10.000 aufnehmen oder 100.000. Das Land sagt zur Gemeinde: Ihr müsst 10.000 auch irgendwo aufnehmen im Bezirk, so wie es ja mittlerweile schon ist. Siehe zum Beispiel 3. Bezirk, wo die Bevölkerung nicht gefragt wurde, ob sie drei Asylbewerberheime haben will. - „aus humanitären Gründen notwendig ist,“ - Das habe ich auch schon kurz erwähnt. Humanitäre Gründe, das ist ebenfalls ein dehnbarer Begriff, da kann man alles hineininterpretieren. Wie gesagt: der Häuptling in Afrika, der zu wenige Frauen im Dorf hat. - „ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.
Abs. 2: Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container-Fertigteilbauweise und dergleichen -“ - Wie gesagt, da kann man vielleicht noch hinzufügen: Bambusbauten oder Pappkartonbauten, wie auch immer. Das ist sehr interessant, denn in „Leichtbauweise“ kann man dann ja alles hineininterpretieren. Nur frage ich mich da halt, ob dann auch die Sicherheit gegeben ist. - „bedarf für die im Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens“ - Jetzt kommt das mit der Verweildauer, sage ich einmal, auf Ihrem oder auf dem Nachbargrundstück: längstens sechs Monate. Weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige ist hier erforderlich, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Also hier kommt wieder die staatliche Organisation vor.
Das erinnert mich so an die staatliche Organisation der Ferienbetreuung während der Sommerferien, die Sie ja jetzt auch staatlich organisieren. Nach guter alter SPÖ-Methode: Das wird ausgelagert an befreundete Vereine, und die bekommen dann einige 100.000 für die Betreuung. Also: Hauptsache, es wird staatlich organisiert, dann ist alles legal, dann passt alles! Sprich, wenn es staatlich zwangsverordnet wird.
„Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern“ - da geht es jetzt weiter, da wird es immer interessanter - „auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standfestigkeit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird.“ - Das ist natürlich auch wieder eine Auslegungssache. Mechanische Festigkeit, Standsicherheit, ja, das kann man nehmen, wie man will.
Man kann dorthin, wie gesagt, bauen, was man will. Ein Karton oder eine Schuhschachtel sind auch fest. Der Brandschutz ist allerdings auch sehr fraglich, wenn Sie
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