Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 183 von 251
dieser Stadt zu viel sind, die keine Wohnung haben, und dass uns tausende und abertausende Wohnungen fehlen, wir wissen, dass der Wohnungsneubau nicht einmal annähernd dem Zuzug nachkommt.
Diese Zahlen stammen noch aus der Zeit vor dieser überbordenden Zuwanderung, aber Sie schaffen es nicht, ein Gesetz hier auf die Reihe zu bringen, das wenigstens annähernd den üblichen Maßstäben des Rechtsstaates Genüge leistet! - Das ist schon wirklich verwunderlich! Und wenn man dann in weiterer Folge auch im Ausschuss nicht die Möglichkeit hat, sich dazu zu äußern, dann frage ich: Wozu ist denn der Ausschuss dann überhaupt da, bitte?
Was mich wirklich erschüttert - und Kollege Kowarik hat das heute in seinen Ausführungen auch schon gesagt -, ist, wie es denn sein kann, dass, wenn im Ausschuss ein Initiativantrag in diesem konkreten Fall von sechs sozialdemokratischen und grünen Kolleginnen und Kollegen gestellt wird, sämtliche Fragen, die wir zu diesem Antrag stellen, von Beamten beantwortet werden. Wie kann es sein, dass mir auf meine Fragen Beamte die Antworten geben? (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Ja, ich weiß, Herr Doktor, Sie haben zum Schluss auch etwas gesagt, darauf komme ich noch zu sprechen, keine Sorge! Aber die Detailantworten haben Beamte gegeben, und zwar insbesondere nicht nur, indem sie erklärt haben, was in dem Entwurf steht, das lasse ich mir ja noch einreden.
Dass sich auch Beamte den Initiativantrag, nachdem ihn wer auch immer geschrieben hat, angeschaut haben, das lasse ich mir ja noch einreden! Aber wenn mir Beamte im Ausschuss erklären, was die Intention dieses Antrags ist und was man sich dabei gedacht hat, als dieser Antrag entstanden ist, dann frage ich: Um Himmels Willen, wer hat denn diesen Antrag geschrieben? Doch nicht etwa die Beamten!? Oder stehen diese jetzt neuerdings auch im Sold Ihrer beiden Parteien? Dann sollte man sich aber durchaus im Klaren darüber sein, wofür sie eigentlich eingesetzt werden. Ich halte es nämlich schon für wirklich kritisch, wenn politische Parteien hier anfangen, sich der Beamten für die eigenen Zwecke zu bedienen.
Wir können das gerne so betreiben, Kollege Kowarik hat das heute in seiner Rede schon gesagt. Gut. Dann werden wir in Zukunft alle darauf zugreifen. Ich glaube aber nicht, dass das der wesentliche Sinn sein kann! Die Aufgabe der Beamten ist die Vollziehung der Gesetze. Es ist völlig selbstverständlich, wenn der zuständige Fachverantwortliche beziehungsweise der zuständige Ressortchef, in unserem Fall Herr StR Ludwig, den Auftrag für eine Gesetzesvorlage erteilt und als Fachvorgesetzter sagt, dass er möchte, dass in einem bestimmten Bereich etwas Neues geschieht, dass dann seine Fachreferenten und seine Beamten etwas Entsprechendes erstellen. Dazu sind diese Profis und Spezialisten ja da!
Ich gehe davon aus, weil ich ja nicht annehme, das hier tatsächlich ein Missbrauch passiert ist, dass dieses Gesetz offensichtlich nicht von den Beamtinnen und Beamten geschrieben worden ist, denn diese habe ich allesamt als wirklich professionelle Fachleute kennen gelernt, und daher glaube ich, dass so etwas dann wahrscheinlich oder mit Sicherheit nicht entstanden wäre! - Es ist dies tatsächlich ein Initiativantrag, und das wird einen Grund haben, denn wäre es eine Regierungsvorlage, dann wäre diese zweifelsohne besser geschrieben worden!
Herr Dr. Stürzenbecher! Ja. Sie haben etwas dazu gesagt! Stimmt! Ich habe es vorher schon erwähnt. Abgesehen davon, dass Sie mich im Ausschuss gelegentlich an die Beamten verwiesen haben und mich, wie ich mich erinnere, mehrere Male ermahnt haben, kein Zwiegespräch zu führen, sondern die Frage immer an Sie zu richten, um von dort weitergegeben zu werden, haben Sie am Schluss gesagt, dass Sie keine Antwort auf meine letzte Frage wissen. Vielleicht wissen Sie jetzt die Antwort!? Dann freue ich mich, wenn wir diese nachher hören werden!
Konkret haben die Fragen gelautet: Wie stehen Sie ganz konkret zu dieser Beschneidung der Rechte vor allem in den ersten fünf Jahren? - Das war die eine Frage, die ich Ihnen gestellt habe. Und zweitens habe ich Ihnen die Frage gestellt, die ich auch schon StR Ludwig gestern im Rahmen der Fragestunde gestellt habe: Was halten Sie davon, dass die Stadt Wien auf 6 Monate des Zuwanderungschaos mit 15 Jahren Baunotstand reagieren muss?
Sie haben den Vorsitz abgegeben, um dann zu sagen, dass Sie die Frage nicht beantworten können, sondern wir erst im Landtag diese Diskussion führen. Das war im Wesentlichen der Inhalt, wie ich ihn mitgenommen habe. Ich höre mir das aber gerne nachher noch einmal an. Sie werden ja irgendwann einmal nicht mehr da hinten sitzen, dann können Sie gerne darauf Bezug nehmen!
Erstaunlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist auch, was ich jetzt erst vor wenigen Minuten gelesen habe, wenn wir uns nämlich ansehen, wie jetzt die Reaktion darauf ist. - Es gibt kein Begutachtungsverfahren. Das ist ärgerlich genug! Dann gibt es keine Ausschussdiskussion. Das ist umso schlimmer! Und jetzt versuchen wir hier als frei gewählte Mandate, von diesem unserem Recht Gebrauch zu machen. Wir diskutieren hier diese Bauordnung und schildern sie so, wie wir sie sehen, und ich hoffe, wir werden dann noch einige andere Sichtweisen kennen lernen, wie man sie noch sehen kann, damit das Ganze ein rundes Bild abgibt. Das wäre zumindest der Sinn einer solchen Sitzung. - Dann lese ich aber in der heutigen Ausgabe des „Kurier online“, dass Herr Kopietz auf die Frage, wie es ihm damit geht, dass es im Landtag keine Redezeitbeschränkung gibt, sagt: Wir werden uns noch anschauen müssen, ob wir nicht in Zukunft die Geschäftsordnung ändern. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das sagt der Präsident!)
Das sagt der Präsident des Wiener Landtages, und das ist typisch! Das ist das Einzige, was ihm offensichtlich dazu einfällt, nämlich gleich einmal zu überlegen: Wie können wir in Zukunft verhindern, dass frei gewählte Mandatare hier im Landtag ihr freies Wort äußern können? - Das ist ein Skandal, meine sehr verehrten Damen
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