Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 184 von 251
und Herren, und das passt zu dieser Beschneidung der Bürgerrechte exquisit dazu! (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Armin Blind.)
Wem es nicht passt, dem wird es passend gemacht! Richtig! Danke für diesen Zwischenruf! So kommt einem das Ganze vor!
Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen regelrecht historischen Schritt, denn das hat es in dieser Form sicherlich noch nicht gegeben, nämlich die Abschaffung von Bürgerrechten, weil man zuerst selbst eine chaotische Politik betrieben hat. Das geschieht nicht etwa, weil ein echter Notstand bestehen würde, sondern weil man zuerst eine Politik betrieben hat, die diese Situation überhaupt erst ausgelöst hat. Es gibt keinen Notstand, sondern wir sind in der Situation, dass zusätzlich zu diesem Mangel an Wohnungen noch weitere Menschen hier in diese Stadt geholt wurden.
Herr Mag. Chorherr hat heute in seiner Rede etwas Interessantes gesagt. Ich habe mir das aus dem stenographischen Protokoll ausheben lassen. - Er hat gesagt: Die Menschen kommen nach Wien nicht wegen der Zuwanderung, und sie kommen auch nicht, weil es ihnen so schlecht geht, sondern weil Wien so attraktiv ist. - Das ist ja das Allerbeste! Wien ist also so attraktiv, und deswegen möchte man unbedingt in Wien wohnen, und zwar am liebsten in einem Container, denn dort ist es am allerattraktivsten! Dort zieht es zwar möglicherweise, und dort wird auch nicht gescheit geheizt, aber es ist super! Wir wollen nach Wien, weil wir gerne in einem Container wohnen wollen! - Ist das die Botschaft, die die Grünen jetzt neuerdings aussenden wollen? Das scheint mir schon wirklich eigentümlich zu sein! Die Zuwanderungssituation besteht also, weil Wien so attraktiv ist. Und weil Wien so attraktiv ist, sind auch 800.000 Menschen voriges Jahr durch Wien gleich wieder nach Deutschland durchgereist.
Hier soll ein Gesetz entstehen, das in Wirklichkeit mit einem einzigen Satz beschrieben werden kann: Keine Rechte für die Wiener und keine Pflichten für die Zuwanderer. Wir haben das heute schon einige Male gehört.
Was steht, kurz gefasst, in diesem Gesetz? Auch das haben wir heute schon mehrmals gehört. Das Gesetz erlaubt laut Abs. 2 Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Die Rede ist hier von Bauten in Leichtbauweise. Was das bedeutet, können wir uns vielleicht später noch einmal anschauen.
Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden. Warum? - Weil die Bestimmungen der Bauordnung eben außer Kraft gesetzt sind. Das steht zuerst gleich einmal in Abs. 2 2. Satz, wo es heißt: Die Vorschriften dieses Gesetzes - nämlich der Bauordnung - gelten nicht.
Vielleicht schauen wir uns dann nachher noch die Bestimmungen der Bauordnung an, die dann nicht gelten. In Wirklichkeit kann man den Gesetzestext blind aufschlagen und feststellen, dass ziemlich alles, was darin steht, nicht gilt, wenn es nach dieser aktuellen Gesetzesvorlage geht. Aber Hauptsache, wir diskutieren seit Jahrzehnten über die Deregulierung der Wiener Bauordnung, weil sich alle Wienerinnen und Wiener natürlich weiterhin daran halten müssen.
Der dritte wesentliche Punkt ist, dass diese Container bis zu 15 Jahre lang bestehen bleiben dürfen. Und auch das unterscheidet Wien ganz wesentlich von vielen anderen Städten und Bundesländern, die diesbezüglich entsprechende Regelungen getroffen haben.
Ja. Ein Notstand erfordert unter Umständen auch Notstandsmaßnahmen, aber eben nur, solange dieser andauert. Am weitesten geht Hamburg. Hamburg mit rot-grüner Mehrheit beschlagnahmt leerstehende Wohnungen und leerstehende Flächen. So schlimm war es hier bisher noch nicht! Ich bin aber neugierig, was als Nächstes kommt! Ich würde mich nicht wundern, wenn euch das auch noch einfiele!
In Hamburg ist man aber immerhin klug genug, um zu erkennen, dass ein Notstandsgesetz eben auch einen Notstand erfordert, und daher steht am Ende dieses Beschlagnahmungsparagraphen im hamburgischen Gesetz, dass dieses mit Juni 2017 beschränkt ist. Das heißt, dieses Gesetz in Hamburg hat ein Ablaufdatum.
Ein anderes Beispiel ist Oberösterreich: Wir haben es heute schon einmal gehört. (Abg. Armin Blind: Begutachtungsverfahren!) Bei diesem Gesetz in Oberösterreich, das man sich hier in Wien als Vorbild genommen hat, hat es ein Begutachtungsverfahren gegeben. Danke, Abg. Blind, für diesen Hinweis! Richtig! In Oberösterreich hat es sogar ein Begutachtungsverfahren gegeben, und der Verfassungsgerichtshof hat betreffend das oberösterreichische Gesetz gesagt: Ja, das hält.
Kollege Stürzenbecher hat gestern argumentiert, dass das in Wien geht, weil man sich Oberösterreich zum Vorbild genommen hat. - So ist es aber nicht! Das oberösterreichische Gesetz hält nämlich unter anderem deshalb, weil es eben nur ein kurzfristiges Notstandsgesetz ist, und es hält auch deswegen, weil es ein Ablaufdatum hat, und zwar diesfalls Juni 2016. In vier Monaten gilt das, was in Oberösterreich kurzfristig beschlossen wurde, schon gar nicht mehr.
15 Jahre Notstand in Wien: Das ist ein wesentlicher Unterschied!
Es wurde heute auch schon von einigen Rednern angesprochen, dass auch die Steiermark ein ähnliches Gesetz beschlossen habe. - Ja, das stimmt auch, und auch in der Steiermark hat das Gesetz der Begutachtung standgehalten, aber aus haargenau demselben Grund. Auch in der Steiermark gibt es nämlich eine zeitliche Beschränkung, diesfalls von drei Jahren, aber es gibt dort auch nicht so gravierende Eingriffe in die Nachbarrechte.
Das heißt: Überall sonst in Europa schafft man es professionell in kurzer Zeit, wenn man versucht, kurzfristige Anpassungen zu treffen. Hier in Wien geht man aber offensichtlich davon aus, dass man das Problem 15 Jahre lang nicht in den Griff bekommen wird. Und das geschieht eben immer dann, wenn man Tür und Tor öffnet und sämtliche ideologischen Scheuklappen hochfährt, nur damit man seine eigene Politik irgendwie durchdrückt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei so etwas spielen wir nicht mit. Das ist der Grund für
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