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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 190 von 251

 

hinzustellen. Und in den Bestimmungen steht ja nicht nur, dass diese ohne Bewilligung hinzustellen sind, sondern es ist ja noch viel haarsträubender.

 

Schauen Sie sich dieses Gesetz an! Darin steht nicht nur, dass während der ersten sechs Monate kein Bauantrag notwendig ist, sondern dort steht unter anderem drinnen: „Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen.“ - Es muss also nicht einmal die Errichtung dieses Dings gemeldet werden, sondern dieses Ding steht schon und steht vielleicht leer monatelang herum, denn man muss das erst, wenn die Nutzung eintritt - und diese beginnt dann, wenn Leute drinnen sind -, der Behörde bekannt geben.

 

Das heißt, man kommt mit ein paar LKW und stellt einmal völlig zwanglos irgendwelche Container irgendwohin. Und wenn jemand eine Anzeige machen will, muss er erst einmal herausfinden, ob die Container jetzt für eine Baustelle geplant sind oder ob die vielleicht überhaupt nur jemand abgeladen hat. - Ein interessanter neuer Industriezweig für Sperrmüllablagerung: Wer einen Container loswerden will, füllt ihn zuerst mit Schrott an und lädt ihn dann irgendwo ab, und dann braucht es einmal Wochen oder Monate, bis irgendjemand draufkommt, ob das vielleicht ein Wohncontainer sein soll oder nicht, weil ja die Nutzung dieses Containers erst nachträglich gemeldet werden soll. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es gibt keinen Bauakt!) Es gibt ja keinen Bauakt für dieses Ding. Es gibt keine Bauanzeige, gar nichts! Und solange die Nutzung nicht gemeldet wurde, steht der Container halt dort, wo er halt von wem auch immer abgeladen wurde.

 

Das ist eine der Konsequenzen dieses Gesetzes. - Ich verstehe schon, dass das nicht die Intention des Gesetzes ist. Das ist mir völlig klar! Aber genau solche Konsequenzen gibt es eben dann, wenn man eine so wesentliche Änderung ohne Begutachtungsverfahren vornimmt. Denn genau dafür gibt es ja ein Begutachtungsverfahren, dass sich nämlich viele Experten, und zwar auch diejenigen, die vielleicht mit dieser Materie nicht speziell befasst sind, aus ihrem Blickwinkel ein Bild machen und sich alle Wenn und Aber überlegen, damit möglichst im Vorfeld solche Probleme entschärft werden.

 

Das ist der wesentliche Zweck des Begutachtungsverfahrens: Es soll nicht der Eindruck entsteht, dass das Begutachtungsverfahren etwas Böses ist. Das ist ja nichts Schlechtes! Das Begutachtungsverfahren soll das Gesetz ja nicht verhindern, aber es liefert Inputs hinsichtlich möglicher Probleme, an die man vielleicht im Eifer des Gefechtes nicht gedacht hat, wobei es völlig unbeachtlich ist, um welche Materie es geht. - Das ist der wesentliche Sinn und Zweck eines Begutachtungsverfahrens. Im Hinblick darauf finde ich es schade, dass man das gerade bei einem so wesentlichen Punkt wie in diesem Fall nicht getan hat!

 

Die „Leichtbauweise“ ist ein Punkt, den wir uns bis jetzt noch nicht genauer angeschaut haben: Es war jetzt sehr oft von Containern die Rede, in dieser Gesetzesinitiative beziehungsweise diesem Gesetzesantrag steht jedoch beschönigend „Neu- und Zubauten in Leichtbauweise“ und dann der Klammerbegriff „Container, Fertigteilbauten und dergleichen“. - Es ist wenigstens fair, dass man das in dieser Weise zumindest aufzeigt!

 

„Fertigteilbauten“ klingt so sozialromantisch, als ob man zum Beispiel wie bei der Shopping City in einen Wohnbaupark gehen und sich dann verschiedene schöne Fertigteilbauten anschauen könnte, die dann auch innerhalb von wenigen Tagen, nachdem man sie bestellt hat, errichtet werden. - Diese sind aber ausdrücklich nicht gemeint! Warum nicht? - Weil eben vor dem Klammerausdruck der Begriff „Leichtbauweise“ steht! Dieser Begriff ist zwar im Gesetz nicht normiert, das Gesetz selber kennt keine Legaldefinition des Begriffes Leichtbauweise, aber es gibt im Bereich der technischen Bestimmungen und technischen Wissenschaften zumindest diesen Begriff Leichtbauweise, und dieser bedeutet sinngemäß, dass die Leichtbauweise all jene Bauwerke umfasst, die keine tragenden Elemente haben. Das heißt, all das, was normalerweise bei einem Bau in Massivbauweise, was das Gegenteil davon ist, wichtig ist, nämlich tragende Elemente in Form von Mauerwerk, Stützmauern, Stützen und dergleichen, gibt es bei Gebäuden in Leichtbauweise nicht, und daher fallen bei den hier so romantisch bezeichneten Fertigteilbauten jedenfalls einmal jene Fertigteilbauten aus, die genau diese tragenden Elemente haben.

 

Damit gibt es eben genau die Fertigteilhäuser, wie man sie normalerweise aus Fertigteilparks kennt, nicht. Und was bleibt dann über? Ein Schuppen in Wirklichkeit. So Dinge wie Geräteschuppen, Heuschober, Stadeln oder eben Holzbaracken. Das sind die einzigen Bauwerke, die zwangsläufig über bleiben wenn ich herausfiltere, was hier in dieser Kombination gemeint sein kann.

 

Man kennt das teilweise von Baustellenbaracken, da ist es besonders deutlich. Sie kennen das gerade beim Hauptbahnhof. Da kann man sich anschauen, wie das dann ausschaut. Wirklich hübsch! - Nein, also mir gefällt es nicht, „hübsch“ ist natürlich zynisch gemeint. Da stehen dann so übereinander gestapelte Container, bis zu vier Stockwerke kriegt man zusammen, dann ist die Statik im Wesentlichen ausgereizt. Auf eine schier unbegrenzte Fläche kann das ausgedehnt werden. Wir kennen das teilweise aus dem Bereich des Bundesheeres. Das Bundesheer hat solche Containerbauten genutzt, nämlich während des fast 20 Jahre dauernden Grenzeinsatzes in manchen Abschnitten, im Assistenzkommando Süd, soweit ich mich erinnern kann, einfach in anderen Bereichen.

 

Wir kennen die Container in kleinem Maße jetzt von den Grenzübergängen und auch von jenen Grenzübergängen, die vor dieser aktuellen Krisensituation sporadisch kontrolliert worden sind, weil nach Schengen die meisten Grenzhütten abgebaut worden sind und stattdessen dann eben Container sporadisch aufgestellt wurden. Wir kennen das Ganze im Rahmen der Sicherheit von sogenannten Polizeicontainern, wo auf Grund dieser unsäglichen Gesetzesreform im Bereich der Kleinkriminalität, der gewerblichen Kriminalität die Drogenproblematik so überbordend ist. Auch da kann die Polizei nichts machen und setzt jetzt auf Container.

 

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