Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 195 von 251
fertig sind. Dann kriegen schwuppdiwupp die Leute, die da 15 Jahre drinnen leben mussten, ihre Staatsbürgerschaft und ein Jahr später dürfen die Kinder dann auch schon wählen - wunderbar, und alle sind glücklich. Könnte ein Indiz sein, auch keine sehr schöne Geschichte, wäre aber denkbar.
Nach 15 Jahren muss beispielsweise auch ein ansonsten durchaus solide gebautes Haus meistens das erste Mal saniert werden, alle 10 Jahre malt man normalerweise seine Wohnung aus, zumindest dann, wenn man nach den üblichen Bestimmungen geht. Nicht zuletzt sind auch die verschiedenen steuerlichen Bedingungen darauf abzielend, mit den Abschreibungen: 10-Jahres- und 15-Jahres-Abschreibung. Dabei gibt es dank der aktuellen Bundesregierung die begünstigte Ein-Zehntel-Jahresabschreibung eh nicht mehr. Wir haben ja erst vor wenigen Wochen hier einen diesbezüglichen Antrag gestellt und haben gesagt, es soll in Zukunft auch weiterhin begünstigte Abschreibung für Wohnraumsanierung geben. Wir haben hier einen Antrag eingebracht, das heißt, ich habe einen Antrag geschrieben und hier eingebracht noch im Dezember, bevor wir zu diesen unsäglichen Containerbauten gekommen sind, und habe gesagt, Achtung, hier wird ab 1. Jänner das Finanzrecht geändert; Achtung, ab 1. Jänner wird Bauen nicht mehr so attraktiv sein, weil es diese begünstigte Zehntelabschreibung nicht mehr gibt, gerade im Bereich der Wohnraumsanierung.
Jetzt haben wir ja auch von Ihren Rednern schon gehört, dass unter anderem die mangelnde Wohnraumsanierung und die Leerstände, die es gibt, einer der Problempunkte beziehungsweise Gründe sind, warum wir zu solchen Containerbauten greifen müssen. Und ich habe im Dezember hier im Rahmen eines Antrages gesagt, fordern wir die Bundesregierung bitte auf, diese Fünf-Zehntel-Abschreibung rückgängig zu machen! Gehen wir wieder auf die herkömmliche Zehnjahresabschreibung, damit sich Sanierungen auch rechnen! Und wer hat dagegen gestimmt und gemeint, das brauchen wir alles nicht? Sie, meine Damen und Herren. Rot und Grün haben dagegen gestimmt, dass Bauen weiterhin wenigstens halbwegs leistbar bleibt. Sie haben es abgelehnt, dass das Bauen halbwegs leistbar bleibt. Und jetzt, keine drei Monate später, ernten Sie schon die Früchte dieses grandiosen Abstimmungserfolges, wo Sie abgelehnt haben. Schon drei Monate später kommt es jetzt zu dieser skandalösen Lösung am Rücken der Wienerinnen und Wiener, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist ungeheuerlich, und deswegen treten wir hier so dagegen auf! (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen, glaube ich, jetzt einen ganz guten kurzen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzesentwurfes gegeben. Natürlich ist mir klar, dass jeder Überblick eben immer nur Aspekte eines größeren Ganzen beleuchten kann, aber das braucht eben seine Zeit, das ist mir ganz klar; nämlich Zeit, die üblicherweise - ich bin noch nicht fertig - im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens bei einer Regierungsvorlage verwendet wird, Zeit die man allenfalls in der Diskussion im Ausschuss hätte verwenden können. Beides hat es leider nicht gegeben, daher konnte ich Ihnen jetzt nur einen kurzen Überblick geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir daher nun, nach dieser kurzen Einleitung in die Materie, zu meiner eigentlichen Rede zu kommen.
Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und vor dem Internet!
Was Sie heute erlebt haben, ist die „Lange Nacht der Bürgerrechte“. Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt, die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund einer chaotischen Zuwanderungspolitik, der sie nun selbst nicht mehr Herr wird. Sie kennen das alle, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wenn Sie etwas vom Amt brauchen, wenn Sie etwas von der Behörde brauchen, dann geht der Behördenweg erst richtig los. Ich habe es vorher schon erwähnt, Nummern ziehen, Antrag schreiben, wieder Nummern ziehen, wieder hingehen, Verbesserungsanträge einbringen, und irgendwann einmal nach ein paar Wochen landet dann mit etwas Glück ein Brief mit dem gewünschten Inhalt in Ihrem Postkasten, aber eben nur dann, wenn Sie Wienerin oder Wiener sind, wenn es nach diesem Gesetz geht. Ich möchte nun in weiterer Folge sehr detailliert auf die Bestimmungen dieses Gesetzes eingehen, nämlich Punkt für Punkt, nicht so allgemein, wie wir das heute schon im Laufe des Abends immer wieder gehört haben, sondern sehr speziell wirklich die einzelnen Punkte jetzt abarbeiten, weil wir das doch in dieser Detailtreue heute noch nicht gehört haben. Vielleicht finden wir dann auch die 1.000 Unwahrheiten, von denen da die Rede war.
Fangen wir an. Es geht, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier um die vorübergehende Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen. Wir haben das heute Abend zwar ein paar Mal in dieser Allgemeinheit gehört, aber es ist mir wirklich ein Anliegen, dass wir uns diese vielen allgemeinen Punkte, die wir heute schon gehört haben, jetzt wirklich auch einmal im Detail anschauen und sehen, was da eigentlich drinnen steht.
„Vorübergehende Unterbringung“ - ich habe das vorher schon erwähnt. „Vorübergehende Unterbringung“ ist zunächst einmal unspezifisch. Was ist eine „vorübergehende Unterbringung“? Eine „vorübergehende Unterbringung“ beispielsweise im Rahmen eines Wirbelsturmes, der über Florida in den Vereinigten Staaten hinwegfegt: Dort ist eine vorübergehende Unterbringung eine Geschichte, die nach drei, vier Tagen wieder erledigt ist - auch eine „vorübergehende Unterbringung“. Eine „vorübergehende Unterbringung“ ist eben etwas, das vorübergeht, aber üblicherweise in absehbarer Zeit.
Und da haben wir schon eine weitere Unwahrheit! Denn obwohl es in der Überschrift steht, steht nämlich weiter hinten dann geschrieben: 6 Monate, 5 Jahre und 15 Jahre. Danke, damit haben wir jetzt schon die dritte Unwahrheit gefunden. Da ist sie nämlich. Es steht eine Unwahrheit in der Überschrift. Da steht nämlich: „Vo
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